Norm
AngG §26 Z4 III4aRechtssatz
Der am Stammkapital der Muttergesellschaft der beklagten GmbH beteiligte Bruder des Geschäftsführers, der einen Angestellten anläßlich der Wahrnehmung seiner Kontrollrechte im Betrieb beleidigt, ist Angehöriger des Dienstgebers im Sinne des § 26 Z 4 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, erhebliche, Ehrverletzung, Beleidigung, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Austritt, wichtiger Grund, Beteiligung, Verwandter, Verwandtschaft, Naheverhältnis, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029081Dokumentnummer
JJR_19920408_OGH0002_009OBA00056_9200000_002