Norm
AngG §20 I3bRechtssatz
Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist einem ungerechtfertigten) vorzeitigen Austritt auch dann nicht gleichzuhalten, wenn die Initiative vom Arbeitnehmer ausgegangen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Ende, Beendigung, einverständliche LösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0028542Dokumentnummer
JJR_19920212_OGH0002_009OBA00261_9100000_003