Norm
ABGB §1162 IBbRechtssatz
Bietet der Arbeitgeber eine andere, vom gesundheitlichen Standpunkt zumutbare, der bisherigen Tätigkeit artverwandte Arbeit an, liegt es am Arbeitnehmer, wenigstens zu behaupten, die angebotene Tätigkeit liege außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Austritt, Ende, Beendigung, Auflösung, Verweisung, Gefahr, Gefährdung, Krankheit, Erkrankung, Ersatzarbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, Unfähigkeit, Behauptungslast, Beeinträchtigung, Wechsel, Angestellte, Hilfsarbeiter, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0028709Dokumentnummer
JJR_19920226_OGH0002_009OBA00007_9200000_001