Norm: AngG §12AngG §16
Rechtssatz: Entschädigungsanspruch eines Autovertreters, der durch eine Kündigung bzw Dienstfreistellung durch den Geschäftsherrn während des Dienstjahres vertragswidrig verhindert wird, eine Provision in dem zu erwartenden Umfang zu verdienen, weil er dadurch unter der vereinbarten Jahressollzahl für den Anspruch auf die Prämie überhaupt oder auf eine höhere Stufe dieser Prämie geblieben ist. Entschei... mehr lesen...
Norm: AngG §14AngG §16KollV für die Handelsangestellten PktXV AbschnB
Rechtssatz: Grundlage der Berechnung der Weihnachtsremuneration nach Pkt XV Abschn B KollV für die Handelsangestellten ist das für November vereinbarte Fixum - nicht aber zusätzlich gewährte Provisionen! - , mindestens aber das kollektivvertragliche Mindestgehalt. Entscheidungstexte 4 Ob 107/70 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AngG §16 III
Rechtssatz: § 16 AngG schafft keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Remuneration. Ausschluß eines vor dem Tage der üblichen Auszahlung ausscheidenden Angestellten von einer freiwillig vom Dienstgeber gewährten Gratifikation. Entscheidungstexte 4 Ob 25/69 Entscheidungstext OGH 20.05.1969 4 Ob 25/69 Veröff: IndS 1970 1,747 = SozM IC,721 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154AngG §16 IIIKollV vom 02.05.1963 über die Weihnachtsremuneration, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler, der Wagner usw und dem ÖGB. Gewerkschaft der Bau - und Holzarbeiter §2
Rechtssatz: Wegfall des - nach dem KollV am 15. Dezember entstehenden - Anspruches auf Weihnachtsremuneration durch nachfolgende begründete Entlassung. Entscheidungstexte 4 Ob 143/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1152 EABGB §1154AngG §16 II
Rechtssatz: Zur Frage des Anspruches eines freiwillig ausscheidenden Dienstnehmers auf aliquote Weihnachtsremuneration. Entscheidungstexte 4 Ob 42/65 Entscheidungstext OGH 06.04.1965 4 Ob 42/65 Veröff: EvBl 1965/400 S 605 = SozM IIIC,313 Schlagworte SW: Angestellte, Entgelt, Lohn,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IIKollV für die holzverarbeitende Industrie idF des ArtII des KollV vom 25.04.1961 §15
Rechtssatz: Wochenlohn ist nur der Lohn, der sich für einen Stundenlöhner auf Grund der für sein Arbeitsverhältnis festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit in einer Woche ergibt. Bei Berechnung der Weihnachtsremuneration ist das Entgelt für über die regelmäßige (normale) Arbeitszeit hinausgehende auch regelmäßig verrichtete Mehrleistu... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo5ABGB §1152ABGB §1157AngG §16
Rechtssatz: Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer bei Entgegennahme einer vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Weihnachtsgratifikation zu deren Rückzahlung für den Fall, daß er im darauf - folgenden Jahr vor einem bestimmten Termin auf Grund eigener Kündigung ausscheidet (sogenannte Rückzahlungsklausel), so ist eine solche Absprache nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit an sich statthaft (Bestä... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1152ABGB §1157AngG §16
Rechtssatz: Für die Fälle, in denen die Weihnachtsgratifikation einen Monatsbezug nicht übersteigt, wird - sofern nicht die Besonderheiten des Einzelfalles eine andere Beurteilung rechtfertigen für die Zulässigkeit derartiger Rückzahlungsklauseln folgendes zu gelten haben: a) Erhält der Arbeitnehmer einen Monatsbezug, und hat er bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nur eine Kündigungsmögl... mehr lesen...
Norm: AngG §16
Rechtssatz: Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen des Arbeitgebers begründen einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf deren Fortzahlung für die Folgezeit. Übersteigen derartige Gratifikationsansprüche die Grenzen der zumutbaren Belastung des Arbeitgebers, so kann er sie nach § 242 BGB auf ein erträgliches Maß zurückführen oder - wenn auch vielleicht nur vorübergehend - in Wegfall bringen. Sch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein Dienstgeber, der eine höhere als die kollektivvertragliche Weihnachtsremuneration bezahlt, zur Weiterzahlung der außerkollektivvertraglichen Remuneration verpflichtet ist, wenn die kollektivvertragliche Remuneration erhöht wird. Entscheidungstexte 4 Ob 143/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960 4 Ob 143/60 Veröff: Arb 729... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo4ABGB §1152 EAngG §16
Rechtssatz: 1) Der Vorbehalt der Freiwilligkeit, den der Arbeitgeber bei der Zahlung der auf seinem freien Entschluß beruhenden Weihnachtsgratifikation macht, hindert die Entstehung eines Rechtsanspruches. 2) Es ist keine sachfremde Differenzierung, wenn im Falle eines Streiks der Arbeitgeber die Zahlung der Weihnachtsgratifikation, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht, auf den Personenkreis beschrä... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IAngG §16AngG §40DO für das Pflegepersonal bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs §54DO für das Pflegepersonal bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs §61
Rechtssatz: Remuneration gebührt bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses, auch wenn gemäß § 8 AngG kein Entgeltsanspruch mehr besteht. Wegen des zwingenden Charakters des § 16 AngG braucht nicht untersucht werden, ob sich das gleiche aus den §§ 54, 61 der D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16
Rechtssatz: 1) Der durch eine mehrjährige vorbehaltlose Zahlung entstandene Rechtsanspruch auf Weihnachtsgratifikation ist regelmäßig nicht von der Bedingung abhängig, daß die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers günstig ist. 2) Der Anspruch auf die volle Weihnachtsgratifikation wird durch den Konkurs über das Vermögen des Arbeitgebers jedenfalls in der Regel dann nicht berührt, wenn der Betrieb in der bisherigen wir... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16
Rechtssatz: 1) Der Vorbehalt der Freiwilligkeit, den der Arbeitgeber der Zahlung der auf seinem Entschluß beruhenden Weihnachtsgratifikation beifügt, hindert die Entstehung eines Rechtsanspruches auf die Weihnachtsgratifikation. 2) Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn er solche Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag gekündigt haben, von der Weihnachtsgratifikation ausschließt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: Sucht der Betriebsrat jährlich um Weihnachtszuschüsse nur deshalb an, um die rechtzeitige Auszahlung der Zuschüsse zu gewährleisten, so kann nicht vom freiwilligen und unverbindlichen Charakter der Zuwendungen gesprochen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 103/56 Entscheidungstext OGH 02.10.1956 4 Ob 103/56 Veröff: SozM IA/e,188 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1417AngG §16 IIIKollVG §2 Abs1
Rechtssatz: 1) Wenn für die Fälligkeit einer Sonderzahlung ein Stichtag normiert ist und der Dienstnehmer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt ist, besteht auch kein Anspruch auf den aliquoten Teil der Sonderzahlung. 2) Die Leistung einer kollektivvertraglichen Sonderzahlung ist mit schuldtilgender Wirkung auch früher als zu dem im Kollektivvertrag normierten Zeitpunkt möglich. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16
Rechtssatz: 1) Will der Arbeitgeber durch eine freiwillige Zuwendung lediglich die Vergütung für die während eines vergangenen Zeitraumes vollbrachte Arbeitsleistung nachträglich erhöhen, so verstößt er gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn er einen Arbeitnehmer nur deshalb ausschließt, weil diese nach diesem Zeitraum den Betrieb verläßt. 2) Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zur Zeit der freiwilligen... mehr lesen...
Norm: AngG §16 III
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach ein Dienstnehmer jedes Jahr nach Fertigstellung der Jahresbilanz und der Steuerarbeiten eine Bilanzremuneration in der Höhe eines Monatsbruttolohnes, bei vorzeitigem Austritt den aliquoten Teil, erhalten soll, kann nur als Festlegung eines Fälligkeitstermines, nicht aber so verstanden werden, daß der Anspruch nur dann besteht, wenn der Dienstnehmer bis zur Fertigstellung des Jahresabschlu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16VBG §9 ff
Rechtssatz: 1) Der im Bereich der freien Wirtschaft entwickelte Grundsatz, daß aus dreimaliger vorbehaltloser Zahlung einer freiwilligen Zuwendung ein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht, kann auf den Bereich des öffentlichen Dienstes nur mit Einschränkung übertragen werden. 2) Wenn eine allgemeine Regelung der Weihnachtszuwendungen im öffentlichen Dienst angestrebt wird, kann aus einer vor Abschluß diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AAngG §16 I
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Vereinbarung, wonach der Dienstnehmer für seine Disponententätigkeit mit einem Fixum und mit einer Provision entlohnt wird, soweit er dadurch in seinen kollektivvertraglichen Rechten nicht verkürzt wird; anders, wenn der Dienstnehmer nicht soviel an Provision ins Verdienen gebracht hätte, daß seine Gesamtbezüge die kollektivvertraglichen Bezüge erreichten. Entscheid... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IIKollV für die Handelsangestellten Österreichs
Rechtssatz: Zum Anspruch eines Provisionsangestellten auf Weihnachtsremuneration. Entscheidungstexte 4 Ob 90/55 Entscheidungstext OGH 14.06.1955 4 Ob 90/55 Veröff: JBl 1955,630 = Arb 6252 4 Ob 2/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1971 4 Ob 2/71 Beisatz: Dem... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IIMuttSchG §14
Rechtssatz: Der aliquote Teil der Remuneration bildet keinen Teil des "Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen" in § 7 MuttSchG. Entscheidungstexte 4 Ob 12/55 Entscheidungstext OGH 22.03.1955 4 Ob 12/55 Veröff: RZ 1955,128 = Arb 6199 9 ObA 38/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 II
Rechtssatz: Lohnabkommen und Preisabkommen bei Berechnung der Bilanzremuneration zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 92/54 Entscheidungstext OGH 15.07.1954 4 Ob 92/54 Schlagworte SW: Angestellte, Bilanzgeld, periodische Remuneration, Bemessung,
Prämie, Belohnung, Gratifikation, Vergünstigung, Lohnabkommen,
B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16
Rechtssatz: a) Die Weihnachtsgratifikation stellt sich zunächst als ein zusätzliches Entgelt und eine Anerkennung für geleistete Dienste dar, aber auch zugleich als eine Gabe aus Anlaß des Festes und als eine Beihilfe für vermehrte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fest. Sie trägt Entgeltscharakter. b) Der Arbeitgeber kann im Rahmen der allgemeinen Rechtsgrundsätze und unter Beachtung des Grundsatzes der gleichmäßigen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EABGB §863AngG §16 IV
Rechtssatz: Eine jährlich in verschiedener Höhe mit dem ausdrücklichen Hinweise auf den freiwilligen und unverbindlichen Charakter gewährte Zuwendung (zB Bilanzgeld) erzeugt keinen Rechtsanspruch auf dauernde Gewährung. Bei Unterlassung eines entsprechenden Vorbehaltes nehmen regelmäßig gewährte Zuwendungen, die im Unternehmen gebräuchlich sind und mit denen der Dienstnehmer rechnen konnte, den Charakter e... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IIIBetriebsO und RuhegehaltsO der Gauwirtschaftskammern §16 Z7
Rechtssatz: Wenn die Leistung der Weihnachtsremunertion durch den Präsidenten an alle Angestellten angeordnet wurde, so erwirbt damit jeder einzelne den Anspruch auf die Leistung und sie kann nun nicht einem beliebigen Angestellten verweigert werden (auch nicht dem aus dem Dienst getretenen, die aber den Anspruch haben, durch eine gewisse Zeit in gleicher Weise behand... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: Die Zusage einer Remuneration anläßlich der Betrauung von Angestellten mit der Leitung des Unternehmens ist im Falle der Annahme des Anbotes kein unverbindliches Schenkungsversprechen, sondern eine verpflichtende Zusage. Wurde keine bestimmte Summe genannt, so besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Entscheidungstexte 4 Ob 137/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 II
Rechtssatz: Da der Grundsatz des § 16 AngG für Arbeiter nicht anwendbar ist, hat der während des Jahres ausscheidende Arbeiter nur dann Anspruch auf den verhältnismäßigen Anteil an der Weihnachtsremuneration, wenn dies im Kollektivvertrag ausdrücklich bestimmt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 83/52 Entscheidungstext OGH 08.07.1952 4 Ob 83/52 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: Eine regelmäßig in gleicher Höhe gewährte Remuneration, mit der der Angestellte rechnen kann, verliert den Charakter einer freiwilligen Zuwendung, doch ist ein Anspruch nur begründet, wenn er stillschweigend vereinbart wurde oder nach dem Ortsgebrauch besteht und der Dienstgeber nicht bei der Leistung ausdrücklich den freiwilligen und unverbindlichen Charakter der Zuwendung betont hat. Eine Remuneration... mehr lesen...
Norm: AngG §16 I
Rechtssatz: Das Bilanzgeld gebührt dem Dienstnehmer nach Maßgabe des § 16 AngG ohne Rücksicht darauf, ob die Bilanzarbeiten schon verrichtet wurden oder nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 496/25 Entscheidungstext OGH 16.06.1925 1 Ob 496/25 Veröff: SZ 7/205 Schlagworte SW: Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, periodische R... mehr lesen...