Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Wochenlohn ist nur der Lohn, der sich für einen Stundenlöhner auf Grund der für sein Arbeitsverhältnis festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit in einer Woche ergibt. Bei Berechnung der Weihnachtsremuneration ist das Entgelt für über die regelmäßige (normale) Arbeitszeit hinausgehende auch regelmäßig verrichtete Mehrleistungen (Überstunden) nicht zu berücksichtigen (Kontravotum des Arbeitnehmervertreters).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Gehalt, Angestellte, Arbeiter, Bemessung, Berechnung, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Berücksichtigung, Zuschuß, Gratifikation, Vergünstigung, Prämie, Höhe, zusätzliche LeistungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0028918Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0040OB00088_6400000_001