Norm
ABGB §1152 ARechtssatz
Zulässigkeit einer Vereinbarung, wonach der Dienstnehmer für seine Disponententätigkeit mit einem Fixum und mit einer Provision entlohnt wird, soweit er dadurch in seinen kollektivvertraglichen Rechten nicht verkürzt wird; anders, wenn der Dienstnehmer nicht soviel an Provision ins Verdienen gebracht hätte, daß seine Gesamtbezüge die kollektivvertraglichen Bezüge erreichten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Zuschuß, Zuwendung, Prämie, Bezug, Vertragsfreiheit, Privatautonomie, DispositionsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028267Dokumentnummer
JJR_19550906_OGH0002_0040OB00136_5500000_001