RS OGH 1955/9/6 4Ob136/55

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Veröffentlicht am 06.09.1955
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Norm

ABGB §1152 A
AngG §16 I

Rechtssatz

Zulässigkeit einer Vereinbarung, wonach der Dienstnehmer für seine Disponententätigkeit mit einem Fixum und mit einer Provision entlohnt wird, soweit er dadurch in seinen kollektivvertraglichen Rechten nicht verkürzt wird; anders, wenn der Dienstnehmer nicht soviel an Provision ins Verdienen gebracht hätte, daß seine Gesamtbezüge die kollektivvertraglichen Bezüge erreichten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 136/55
    Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 136/55

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Zuschuß, Zuwendung, Prämie, Bezug, Vertragsfreiheit, Privatautonomie, Dispositionsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028267

Dokumentnummer

JJR_19550906_OGH0002_0040OB00136_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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