RS OGH 1961/10/26 5AZR470/58

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Veröffentlicht am 26.10.1961
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Norm

AngG §16

Rechtssatz

Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen des Arbeitgebers begründen einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf deren Fortzahlung für die Folgezeit. Übersteigen derartige Gratifikationsansprüche die Grenzen der zumutbaren Belastung des Arbeitgebers, so kann er sie nach § 242 BGB auf ein erträgliches Maß zurückführen oder - wenn auch vielleicht nur vorübergehend - in Wegfall bringen.

Schlagworte

*D*, Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Vergünstigung, Prämie, Sonderzahlung, Anspruch, Freiwilligkeit, Zumutbarkeit, Entgelt, Lohn, Gehalt, Regelmäßigkeit, Widerruflichkeit, Beschränkung, Einschränkung, Entfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0104514

Dokumentnummer

JJR_19611026_AUSL000_005AZR00470_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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