Norm: ABGB §879 BIIhAngG §16 IAngG §40
Rechtssatz: Wird die Prämie für die Erreichung eines für ein ganzes Geschäftsjahr vorgegebenen Zieles zugesagt, so wird der Arbeitnehmer dadurch veranlaßt, seine Kräfte bereits ab Beginn des Jahres in verstärktem Maß einzusetzen, um dieses Ergebnis zu erreichen. Durch die im Dienstvertrag dem Arbeitgeber eingeräumte Möglichkeit, durch Kündigung des Arbeitnehmers - nach Ablauf eines wesentlichen Teiles dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhAngG §16 IVAngG §40
Rechtssatz: Die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit einer Prämienleistung berechtigt den Dienstgeber wohl, für künftige Zeiträume von der Prämiengewährung abzugehen. Ist diese jedoch für die Erreichung eines Erfolges in einem bestimmten Zeitabschnitt zugesagt, so darf sie nach Beginn dieses Zeitraumes vom Arbeitgeber weder einseitig widerrufen werden noch darf die Zahlung von Bedingungen abhängig gemacht ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. 10. 1986 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt und wurde mit Schreiben vom 5. 9. 1988 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31. 12. 1988 gekündigt. Im Jänner 1988 wurde von der beklagten Partei die Erfolgsprämienregelung für Gruppenleiter 1988 wie folgt festgesetzt: 1. Dauer 4. 1. 1988 bis 31. 12. 1988 2. Ziele a) LD Ziele 2. 1. NKS-Bestandszuwachs o.U. S 4,100.000,- 2.5. Ablaufquote maximal 15 % b)... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IIKollV für die Handelsangestellten Österreichs - Gehaltsordnung AbschnBKollV für die Handelsangestellten Österreichs - Gehaltsordnung AbschnC
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuß besteht nur insoweit, als er einzelvertraglich oder kollektivvertraglich festgelegt wurde. Abschnitt B und C Gehaltsordnung zum KollV der Handelsangestellten stellen bei Bemessung von Weihnachtsremuneration und Urlaubsb... mehr lesen...
Norm: AngG §16 I
Rechtssatz: § 16 AngG schafft keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen, sondern setzt voraus (arg "..... falls ......"), dass er auf Grund des Einzelvertrages, eines KollV oder einer sonstigen (neben dem AngG anwendbaren)
Norm: besteht; in einem solchen Fall ist § 16 AngG allerdings zwingend. Entscheidungstexte 9 ObA 305/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 9 O... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IKollV für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmungen §3
Rechtssatz: Die zwingende Bestimmung des § 16 AngG kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalenderjahr oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruches an das Erreichen eines bestimmten Stichtages gebunden wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmungen enthält unter anderem folgende Bestimmungen: "...... § 3 Provision, Mindesteinkommen ....... (3) Sämtliche Angestellte erhalten nach einjährigem Bestehen des ungekündigten Dienstverhältnisses rückwirkend ab dem Beginn desselben die Hälfte des gemäß Abs 2 bzw. im Dienstvertrag garantierten monatlichen Mindesteinkommens als Urlaubszulage, die bei Urlaubsantritt, frühestens jed... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung E12384 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. September 1927 geborene Kläger war seit 28. April 1948 bei der G*** B*** & Co AG und nach deren Fusionierung mit der Beklagten ab 1. Jänner 1975 bei dieser ohne Unterbrechung als Angestellter beschäftigt. Von 1974 bis Ende 1977 war er stellvertretender Abteilungsleiter im Personalbüro sowie leitender Sicherheitstechniker und Leiter der Abteilung Arbeitssicherung. Ab 1. Jänner 1978 war er Abteilungsleiter der Personalabteilung für Angestellte. Da... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IIAngG §23 IB
Rechtssatz: Die Erklärung, daß die Betriebsangehörigen "mit allen bisherigen Rechten und Pflichten übernommen werden" ist ident mit dem Begriff der "Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses" und bedeutet, daß die beim früheren Arbeitgeber zugebrachte Dienstzeit für alle nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu berechnenden Ansprüche zu berücksichtigen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war im Werk B*** der Erstbeklagten einer Kommanditgesellschaft, seit 17.Juli 1981 als Lohnverrechnerin angestellt. Die Zweitklägerin trat am 27.Juli 1955 bei der Erstbeklagten als Lehrling ein und war dann ebenfalls im Werk B*** als Angestelllte beschäftigt. Im Zuge eines Ausgleichsverfahrens wurden beide Klägerinnen zum 30.September 1981 gekündigt. Da aber das Unternehmen fortgeführt werden sollte, schloß der Ausgleichsverwalter mit den Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Vertragsbedienstete der Beklagten; die Erstklägerin seit 1. November 1976, die Zweitklägerin seit 1. April 1966, der Drittkläger seit 1. Mai 1980, der Viertkläger seit 2. Juli 1957, die Fünftklägerin seit 1. Oktober 1980, die Sechstklägerin seit 1. Dezember 1979, die Siebentklägerin seit 1. Mai 1980 und die Achtklägerin seit 21. Jänner 1981. Auf ihr Dienstverhältnis findet das Steiermärkische Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz Anwendung. Mit der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 II
Rechtssatz: Bei einer durch betriebliche Übung begründeten Fälligkeit des Urlaubszuschußes im Juli haben Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnisse in diesem Zeitpunkt noch aufrecht waren, Anspruch auf ungekürzte Auszahlung des gesamten Urlaubszuschußes. Entscheidungstexte 9 ObA 25/87 Entscheidungstext OGH 01.07.1987 9 ObA 25/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Arbeitnehmer der Beklagten. Sämtliche Arbeitsverhältnisse wurden durch arbeitgeberseitige Kündigung im Jahre 1984 beendet. Die Kläger begehrten restlichen Urlaubszuschuß für das Jahr 1984 und zwar der Erstkläger S 5.483,38, der Zweitkläger S 4.140, der Drittkläger S 5.891,84, der Viertkläger S 7.155,26, der Fünftkläger S 5.812,24, der Sechstkläger S 5.863,94 und der Siebentkläger S 6.760,33, jeweils brutto samt Anhang. Es sei üblich gewesen, d... mehr lesen...
Begründung: Karl Michael H*** (im folgenden: Erstkläger), Wolfgang P*** (im folgenden: Zweitkläger) und Dr. Günther S*** (der während des Berufungsverfahrens am 30.3.1983 verstorbene Sohn der Kläger Gisela und Alois S***; im folgenden der Einfachheit halber weiterhin als Drittkläger bezeichnet) waren in der Jugendredaktion des Fernsehens der beklagten Partei beschäftigt, und zwar der Erstkläger von September 1978 bis Mai 1981, der Zweitkläger von 1977 bis Mai 1981 und der Drittklä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IIFBV des ORF §21
Rechtssatz: Erhielt ein Mitarbeiter bis jetzt als freier Mitarbeiter "Honorare", und wird festgestellt, dass er in Wahrheit in einem der FBV unterliegenden Angestelltenverhältnis gestanden ist, muss bei der Prüfung der Frage, ob er auf Grund dieser FBV noch offene Ansprüche auf Sonderzahlungen hat, das gesamte von ihm bezogene "Honorareinkommen" in Anschlag gebracht werden. Ist das Honorareinkommen b... mehr lesen...
Die Klägerin beantragt die Fällung des Urteils, 1. Die beklagte Partei - der Österreichische Rundfunk (ORF) - sei schuldig, der Klägerin 122 538 S samt Anhang zu zahlen, 2. es werde festgestellt, daß die Klägerin zur beklagten Partei in einem den Bestimmungen des Angestelltengesetzes sowie der Freien Betriebsvereinbarung für die Dienstnehmer des ORF unterliegenden Dienstverhältnis steht und Anspruch auf Bezüge nach Verwendungsgruppe 15 dieser Freien Betriebsvereinbarung hat, in eventu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: Wird vom Dienstgeber nicht ein Verhalten gesetzt, woraus der Dienstnehmer entnehmen konnte, daß die Leistung nur gegen jederzeitigen Widerruf erfolgt, so erwirbt dieser durch die regelmäßige und vorbehaltslose Auszahlung einer Treueprämie ein Recht auf uneingeschränkte Weitergewährung dieser regelmäßigen Zuwendung. Entscheidungstexte 4 Ob 117/79 ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 I
Rechtssatz: Vielfach übernimmt ein dreizehnter oder vierzehnter Monatsgehalt die Funktion eines Urlaubsgeldes oder Weihnachtsgeldes. Entscheidungstexte 4 Ob 70/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 70/78 Schlagworte SW: Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung,
Entgelt, Gehalt, Lohn, Urlaubsgeld... mehr lesen...
Norm: AngG §16 II
Rechtssatz: § 16 AngG schafft keinen Anspruch auf eine Remuneration oder eine andere besondere Entlohnung, sondern setzt einen solchen Anspruch voraus und legt nur fest, dass der Anspruch dann - wenn er dem Grunde nach besteht - im Falle einer Lösung des Dienstverhältnisses vor seiner Fälligkeit anteilsmäßig gebührt. Entscheidungstexte 4 Ob 70/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IAngG §17UrlG §6UrlG §9
Rechtssatz: Vom "Urlaubsentgelt" sind "Urlaubsgelder" ("Urlaubszuschüsse"), also besondere Zuschläge für die Zeit des Urlaubes, ebenso unterscheiden wie eine Abfindung für einen nicht verbrauchten Urlaub. Entscheidungstexte 4 Ob 70/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 70/78 Schlagworte SW: A... mehr lesen...
Norm: AngG §16 I
Rechtssatz: In der Vereinbarung über die
Begründung: des Anspruches auf eine "besondere Entlohnung" können auch bestimmte Voraussetzungen für sein Entstehen festgelegt werden. Es muß daher auch als zulässig angesehen werden, eine besondere Vereinbarung über die Fälligkeit eines solchen Anspruches zu treffen. Wenn somit die Fälligkeit eines Urlaubszuschußes anders festgelegt wird als die Fälligkeit des Urlaubsentgeltes nach § 17 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: War nach betrieblicher Übung die Gewährung einer Gratifikation bestimmten Auszahlungsbeschränkungen unterworfen, so erwirbt auch mangels gesonderter Information ein Arbeitnehmer den Bezugsanspruch nur in diesem beschränkten Umfang. Entscheidungstexte 4 Ob 64/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 64/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 III
Rechtssatz: Dem Dienstgeber muss es grundsätzlich freistehen, freiwillige Zuwendungen an seine Dienstnehmer an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und auf bestimmte Gruppe von Dienstnehmer zu beschränken, solange er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert und damit gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Der Kläger war vom 16. August 1968 bis zum 30. September 1971 Angestellter der Beklagten. Er war in der Filiale Klagenfurt als selbständiger Kreditsachbearbeiter tätig. Am 1. Jänner 1969 wurde ihm die Handlungsvollmacht für diese Filiale erteilt. Das Dienstverhältnis wurde vom Kläger durch Kündigung zum 30. September 1971 beendet. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 5622 S samt Anhang. Die Beklagte zahle alljährlich im April an sämtlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: Tritt der Dienstnehmer zu einem Zeitpunkt in das Dienstverhältnis ein, in welchem die anderen Angestellten schon seit mehreren Jahren alljährlich im Frühjahr eine Gratifikation für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr erhalten hatten, hat er mangels einer abweichenden Vereinbarung nur dann einen Anspruch auf die jährliche Gratifikation, wenn und soweit ein solcher Anspruch entweder den anderen Diens... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 III
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann solche Angestellte, die an einem bestimmten Stichtag seinem Betrieb nicht mehr angehören oder bereits in gekündigter Stellung sind, durch eine generelle, im voraus erlassene Regelung vom Genuß einer freiwilligen Zuwendung ausschließen. Entscheidungstexte 4 Ob 60/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 60/75 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EAngG §16 IIIAngG §16 IV
Rechtssatz: Hat sich der Dienstgeber bereits durch regelmäßige, an keine Stichtage oder sonstige Beschränkungen gebundene Auszahlung der jährlichen Gratifikation ohne ausreichenden Vorbehalt der Freiwilligkeit und Widerruflichkeit dieser Leistung seiner Dispositionsfreiheit begeben, bleibt es ihm verwehrt, das seinen Dienstnehmern durch dieses Verhalten bereits entstandene Recht auf uneingeschränkte Wei... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IIIAngG §40
Rechtssatz: 1.) Besteht ein Anspruch auf eine besondere Entlohnung, ist darauf § 16 AngG anzuwenden (Arb 8806, ZAS 1972, 182 ua). 2.) Diese Bestimmung ist zugunsten des Abgestellten zwingend. 3.) Der Anspruch auf diesbezügliche Aliquotierung besteht unabhängig von der Art der Lösung des Dienstverhältnisses, somit auch dann, wenn der Dienstnehmer selbst kündigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 IIAngG §17AngG §17aKollV für die Industrieangestellten §11
Rechtssatz: Einrechnung aliquoter Anteile an den Sonderzahlungen (dreizehntes und vierzehntes Monatsgehalt) in die Urlaubsentschädigung. Entscheidungstexte 4 Ob 99/71 Entscheidungstext OGH 23.11.1971 4 Ob 99/71 Veröff: EvBl 1972/128 S 237 = ZAS 1972/17 S 136 (ablehnend Müller) = IndS 1972 11-12,862 = Ar... mehr lesen...