Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
1)
Der Vorbehalt der Freiwilligkeit, den der Arbeitgeber der Zahlung der auf seinem Entschluß beruhenden Weihnachtsgratifikation beifügt, hindert die Entstehung eines Rechtsanspruches auf die Weihnachtsgratifikation.
2)
Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn er solche Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag gekündigt haben, von der Weihnachtsgratifikation ausschließt.
Veröff: NJW 1956,1853
Schlagworte
*D*, Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Weihnachtsremuneration, Weihnachtsgeld, Vergünstigung, Gratifikation, Entgelt, Lohn, Gehalt, Anspruch, Gleichbehandlungsgrundsatz, Kündigung, Beschränkung, Ausschluß, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Prämie, Sonderzahlung, Differenzierung, Einschränkung, Widerruf, Unverbindlichkeit, EmpfängerkreisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0104488Dokumentnummer
JJR_19561004_AUSL000_002AZR00213_5400000_001