RS OGH 1956/10/4 2AZR213/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1956
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Norm

ABGB §1152 E
AngG §16

Rechtssatz

1)

Der Vorbehalt der Freiwilligkeit, den der Arbeitgeber der Zahlung der auf seinem Entschluß beruhenden Weihnachtsgratifikation beifügt, hindert die Entstehung eines Rechtsanspruches auf die Weihnachtsgratifikation.

2)

Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn er solche Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag gekündigt haben, von der Weihnachtsgratifikation ausschließt.

Veröff: NJW 1956,1853

Schlagworte

*D*, Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Weihnachtsremuneration, Weihnachtsgeld, Vergünstigung, Gratifikation, Entgelt, Lohn, Gehalt, Anspruch, Gleichbehandlungsgrundsatz, Kündigung, Beschränkung, Ausschluß, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Prämie, Sonderzahlung, Differenzierung, Einschränkung, Widerruf, Unverbindlichkeit, Empfängerkreis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0104488

Dokumentnummer

JJR_19561004_AUSL000_002AZR00213_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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