Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Eine regelmäßig in gleicher Höhe gewährte Remuneration, mit der der Angestellte rechnen kann, verliert den Charakter einer freiwilligen Zuwendung, doch ist ein Anspruch nur begründet, wenn er stillschweigend vereinbart wurde oder nach dem Ortsgebrauch besteht und der Dienstgeber nicht bei der Leistung ausdrücklich den freiwilligen und unverbindlichen Charakter der Zuwendung betont hat. Eine Remuneration, auf die ein vertraglicher Anspruch des Dienstnehmers besteht, stellt einen Teil des Entgeltes aus dem Dienstvertrag dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Lohn; Gehalt, periodische Remuneration, besondere Belohnung, Freiwilligkeit, konkludent, Prämie, Zuschuß, Sozialleistung, Vorbehalt, Vergünstigung, Gratifikation, wiederkehrend, Bindung, Übung, Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0028312Dokumentnummer
JJR_19520702_OGH0002_0020OB00500_5200000_001