Norm
AngG §12Rechtssatz
Entschädigungsanspruch eines Autovertreters, der durch eine Kündigung bzw Dienstfreistellung durch den Geschäftsherrn während des Dienstjahres vertragswidrig verhindert wird, eine Provision in dem zu erwartenden Umfang zu verdienen, weil er dadurch unter der vereinbarten Jahressollzahl für den Anspruch auf die Prämie überhaupt oder auf eine höhere Stufe dieser Prämie geblieben ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Schadenersatz, Vertreter, Handelsvertreter, Auflösung, Angestellte, Entgelt, Vertragsverletzung, Vertragsbruch, Behinderung, Jahr, Diäten, Taggelder, Vergütung, Beteiligung, Ersatzanspruch, VermittlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0028041Dokumentnummer
JJR_19711123_OGH0002_0040OB00077_7100000_001