Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 22. 3. 2004 bis 31. 12. 2008 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes Anwendung fand, wurde durch Arbeitgeberkündigung zum 31. 12. 2008 beendet. Für das Jahr 2008 wurde dem Kläger mit dem Juni-Gehalt auch der Urlaubszuschuss ausbezahlt, später aber wieder mit der Endabrechnung aliquot rückverrechnet, weil es wegen eines längeren Krankenstands des Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1989 bis 14. 2. 2009 bei der Gemeinschuldnerin bzw deren Rechtsvorgängerin als Angestellter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsangestellte Anwendung. Nach Art XIV leg cit wird dem Angestellten für langjährige Dienste nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von 20 Jahren mindestens ein Brutto-Monatsgehalt als einmalige Anerkennungszahlung gewährt. Dieser Anspruch des Klägers wurde am 31. 1. 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 9. Februar 2004 bis 8. November 2004 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Das dem Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter) unterliegende Dienstverhältnis endete durch berechtigte Entlassung. Im Juni 2004 wurde dem Kläger ein Urlaubszuschuss in Höhe von 1.124,88 EUR ausbezahlt. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist im zweiten Rechtsgang nur mehr ein der Höhe nach unstrittiger Anspruch des Klägers auf Urlaubsersatzleis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Verena T*****, vertreten durch Mag. Sonja Fragner, Rechtsanwältin in Krems a.d. Donau, gegen die bek... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BABGB §1152 EAngG §16 IIKollV für das Güterbeförderungsgewerbe-Arbeiter ArtXII Abs3
Rechtssatz: 1. ArtXII Abs3 des KollV für das Güterbeförderungsgewerbe unterscheidet zwei Fälle, einerseits jenen, dass der Kläger am Stichtag noch nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt war, und andererseits jenen, dass er vor dem Stichtag ausscheidet. In beiden Fällen soll nur ein aliquoter Anspruch (Mindestbeschäftigungszeit 2 Monate) zustehen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten ab 1. 9. 1998 als Kraftfahrer beschäftigt. Im Jahr 2005 betrug sein Monatsgrundlohn 1.141,80 EUR brutto. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter für das Güterbeförderungsgewerbe anzuwenden. Der Kläger fuhr seit 2003 im Auftrag der Beklagten für eine Speditionsgesellschaft. Ob er im Juli 2005 von einem weiteren Kraftfahrer der Beklagten 333 EUR an sich nahm und in weiterer Folge diesen Betrag nicht auftragsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 6. 2006 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnet. Zwischen 23. 7. und 6. 8. 2006 erklärten die Dienstnehmer gemäß § 25 KO ihren vorzeitigen Austritt. Von dem für das Jahr 2006 gebührenden Urlaubszuschuss meldeten die Dienstnehmer den auf den Zeitraum vom 1. 1. bis 22. 6. 2006 entfallenden aliquoten Teil jeweils als Konkursforderung an; in diesem Umfang gewährte die klagende Partei den einzelnen Dienstnehmern Insolvenz-Ausfallgel... mehr lesen...
Begründung: Der § 3 Abs 8 des Kollektivvertrages für Versicherungsangestellte im Außendienst lautet wie folgt: Der Paragraph 3, Absatz 8, des Kollektivvertrages für Versicherungsangestellte im Außendienst lautet wie folgt: "Für die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen gemäß Abs 7. Das Jahresmindestentgelt gemäß Abs 3 ist daher im ersten Dienstjahr um die Höhe der in den ersten sechs Monaten nicht gebührenden Sonderzahlungen zu re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines mit der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei abgeschlossenen Vertriebsübereinkommens betrieb die beklagte Partei als selbständige Unternehmerin eine der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin gehörende Tankstelle in S***** ("Tankstellenpächterin"). Dieses Vertriebsübereinkommen wurde durch Kündigung seitens der klagenden Partei zum 29. 2. 2000 beendet. Auf Grund eines ihrerseits mit der klagenden Partei eingegangenen Vertriebsübereinko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1968 zunächst bei der W***** GmbH und seit 1995 bei deren Gesamtrechtsnachfolgerin, der Beklagten, als Angestellter beschäftigt. Seit 1977 übte er die Funktion eines Prokuristen aus. Mitglied der Geschäftsführung war der Kläger nicht. Das Dienstverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten wurde zum 31. 7. 2000 beendet; zu diesem Zeitpunkt hatte der am 24. 7. 1940 geborene Kläger sein 60. Lebensjahr vollendet. Mit Pensionszuschussvertra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Zirkusunternehmen der beklagten Gemeinschuldnerin ist ein Saisonbetrieb. Die Saison, in der das Unternehmen auf Tourneen in verschiedene Städte in Deutschland, Frankreich, Schweiz und Österreich geht, dauert von März bis kurz nach Weihnachten. Im restlichen Jänner und im Februar ruht der Zirkusbetrieb. Ein Kollektivvertrag für die Branche besteht nicht. Die Mitarbeiter der beklagten Partei haben überwiegend befristete Dienstverhältnisse. Das Dienstverhältni... mehr lesen...
Norm: AngG §16
Rechtssatz: Eine Wohlverhaltensprämie (hier: Zusage, die Finanzierung einer Küche für die Arbeitnehmerin) für Leistungen von über das gesetzlich Erlaubte hinausgehende Überstunden steht auch bei teilweiser Verhinderung des Erfolges durch unberechtigte Entlassung zu. Entscheidungstexte 8 ObA 145/02k Entscheidungstext OGH 13.02.2003 8 ObA 145/02k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Klägerin auf den ihr zugesagten Ersatz der Anschaffungskosten für die Kücheneinrichtung zutreffend bejaht. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Klägerin auf den ihr zugesagten Ersatz der Anschaffungskosten für die Kücheneinrichtung zutreffend bejaht. Es ist daher grundsätzlich au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision der Klägerin ist nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. Das Berufungsgericht hat die Aufrechnung der Beklagten mit ihrem auf § 12 Abs 5 des Kollektivvertrages der Angestellten der Industrie gestützten Rückforderungsanspruch hinsichtlich des zufolge vorzeitigen Austritts der Klägerin nach § 25 KO zu viel bezahlten "Urlaubsgeldes" zutreffend bejaht (sog Austrittsaliquotierung), sodass auf die
Begründung: der Berufungsentscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens ist die Auslegung des § 22 der Pensionszuschussordnung der beklagten Partei, welche - unstrittig - auf einer Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs 1 Z 18 ArbVG in der ab 1. 4. 1993 geltenden Fassung beruht. § 22 der Pensionszuschussordnung (in der früheren Betriebsvereinbarung inhaltsgleich "§ 23") lautet: Gegenstand des Verfahrens ist die Auslegung des Paragraph 22, der Pensionszuschussordnung der beklagten Partei, welche - u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist nunmehr gesicherte Rechtsprechung, dass die zwingende Bestimmung des § 16 AngG nicht dadurch umgangen werden kann, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalender- oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruchs an das Erreichen eines bestimmten Stichtags gebunden wird (ArbSlg 10.822; 11.755; SZ 64/6 mit ausführli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, welcher begünstigter Behinderter im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ist, war vom 1. 6. 1991 bis zum 30. 6. 1998 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er war zuletzt seit 6. 4. 1998 in Krankenstand. Mit Fax vom 30. 6. 1998 erklärte er den vorzeitigen Austritt. Ihm wurde von der beklagten Partei ein Dienstzeugnis vom 1. 7. 1998 mit folgendem Inhalt übermittelt: "Dienstzeugnis. Herr Herbert H*****, geboren am ..., wohnhaft in ..., war in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revision des Klägers ist zuzustimmen, dass es bei der Abgrenzung zwischen Entgelt und Aufwandsentschädigung nicht auf die vom Arbeitgeber verwendete Bezeichnung ankommt. Sind die Aufwandsentschädigungen überhöht, treffen also den Arbeitnehmer keine oder nur geringere mit seiner Arbeitsleistung zusammenhängende tatsächliche Mehraufwendungen, dann handelt es sich im Ausmaß der Überhöhung um Entgelt (so etwa die in der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1437AngG §16 IKollV der oö Ordensspitäler §16
Rechtssatz: Die Regelung, wonach der Sonderzahlungsanspruch in "Rumpfjahren" (Beginn oder Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres) nur anteilig entsteht, ist zulässig. Dem Arbeitnehmer muß klar sein, daß ihm die im Lauf des Jahres zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlte Sonderzahlung unter der entsprechenden Zweckwidmung nur zustehen, wenn das Arbeitsverhältnis das gan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: § 16 des hier anzuwendenden Kollektivvertrages der Oberösterreichischen Ordensspitäler mit Öffentlichkeitsrecht enthält folgende Regelungen: Paragraph 16, des hier anzuwendenden Kollektivvertrages der Oberösterreichischen Ordensspitäler mit Öffentlichkeitsrecht enthält folgende Regelungen: "Das Urlaubsgeld ist am 31. Mai und das Weihnachtsgeld am 30. November des laufenden Jahres zur Auszahlung zu bringen. Beginnt oder endet ein Dienstverhältnis währen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist nunmehr gesicherte Rechtsprechung, daß die zwingende Bestimmung des § 16 AngG nicht dadurch umgangen werden kann, daß die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalender- oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruchs an das Erreichen eines bestimmten Stichtags gebunden wird (Arb.Slg 10.822; Es ist nunmehr gesicherte Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin, deren Dienstverhältnis durch Dienstgeberkündigung erst nach Fälligkeit der Urlaubsremuneration (spätestens am 1. Juli) endete, ein Anspruch auf volle Urlaubsremuneration zusteht, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht verneinte zurecht die Berechtigung des Begehrens der Klägerin, bei der Berechnung des ihr grundsätzlich unstrittig aufgrund Arbeitsvertrages gebührenden Betriebspensionszuschusses auch die Dienstzeit der Klägerin bei der Beklagten aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses vom 1. 4. 1960 bis 31. 8. 1965 miteinzubeziehen. Zum Parteivorbringen und zu den tatsächlichen Entscheidungsgründen kann auf die Berufungsentscheidung verwiesen wer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der vorliegenden Entscheidung sind ausschließlich rückständige Sozialversicherungsbeiträge für laufendes Entgelt von Dienstnehmern, bei denen das zugrundeliegende Arbeitsverhältnis infolge Kündigung beendet worden ist und die Forderungen einen Zeitraum nach Konkurseröffnung zuzuordnen sind, wobei auf den vorliegenden Sachverhalt die Insolvenzgesetze idF IRÄG 1994 anzuwenden sind. Gegenstand der vorliegenden E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 11. 1981 bei der Beklagten angestellt; seit 1. 10. 1986 war er im Außendienst tätig. Das Dienstverhältnis wurde mit schriftlicher Vereinbarung vom 14. 2. 1996 zum 31. 3. 1996 einvernehmlich aufgelöst. § 40 der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: Paragraph 40, der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: "1) Arbeitnehmer, welche dem Kollektivvertrag für den Auß... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, ob die anteiligen Sonderzahlungen in die Bemessungsgrundlage der Urlaubsentschädigung einzubeziehen sind, wenn die bereits erfolgte Auszahlung der gesamten Sonderzahlungen für das Jahr 1995 auf den Kollektivvertrag für die Handelsangestellten bzw den anläßlich der Schließung des F*****-Kaufhauses erstellten Sozialplan zurückzuführen ist. Das Erstgericht wies das diesbezügliche Begehren in Höhe von S 1.215,39 brutto s.A. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Februar 1992 bis 15.Oktober 1993 bei der beklagten Partei als EDV-Organisationsprogrammierer beschäftigt. Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) betrug das Grundgehalt in der Bezugsklasse für Büroangestellte in der Stufe VI C bis 31.März 1992 33.680 S, vom 1.April 1992 bis 31.März 1993 35.450 S, vom 1.April 1993 bis 31.März 1994 37.020 S und ab 1.April 1994 Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis der Kläger endete durch Dienstgeberkündigung, und zwar hinsichtlich der Erst- und Dritt- bis Fünftkläger zum 30.9.1995, hinsichtlich des Zweitklägers zum 30.11.1995. Aufgrund der Betriebsvereinbarung Beilage A erhielten alle Kläger für das Jahr 1995 sämtliche ihnen kollektivvertraglich oder aufgrund Betriebsvereinbarung zustehende Sonderzahlungen unter der Fiktion einer Beendigung des Dienstverhältnisses zum 31.12.1995 ausbezahlt. Alle K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sowohl die Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitgeber bzw der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG (Floretta in Floretta/Strasser, HandkommzArbVG 1025 und 1027; zum Fünftantragsteller: Beschluß der Obereinigungskommission beim Amt der Landesregierung Salzburg vom 10.3.1952 Abt.VII-Zl 0/ 15-52). Sie sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 18.6.1973 bis 30.9.1995 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt, ihr Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin hatte zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen offenen Urlaubsrest von 26 Werktagen. Sie hatte zuletz der RdW 1983, 48). Dies stehe im Einklang mit dem Grundsatz, daß bei Urlaubsverbrauch in natura die anteiligen Sonderzahlungen als Urlaubsentgelt geschuldet werden. Be... mehr lesen...