RS OGH 1957/4/17 2AZR411/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1957
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Norm

ABGB §1152 E
AngG §16

Rechtssatz

1)

Der durch eine mehrjährige vorbehaltlose Zahlung entstandene Rechtsanspruch auf Weihnachtsgratifikation ist regelmäßig nicht von der Bedingung abhängig, daß die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers günstig ist.

2)

Der Anspruch auf die volle Weihnachtsgratifikation wird durch den Konkurs über das Vermögen des Arbeitgebers jedenfalls in der Regel dann nicht berührt, wenn der Betrieb in der bisherigen wirtschaftlichen Form zu bestehen aufhört.

Schlagworte

*D*, Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Vergünstigung, Weihnachtsgeld, Vorbehalt, Prämie, freiwillige Zuwendung, Sozialleistung, Zuschuß, Widerruf, Beschränkung, Einschränkung, Ausschluß, Entgelt, Lohn, Gehalt, Wirtschaftslage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0104472

Dokumentnummer

JJR_19570417_AUSL000_002AZR00411_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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