Begründung: Die klagenden Parteien waren bis 30.9.1995 als Angestellte bei der Beklagten beschäftigt. Ihre Dienstverhältnisse endeten durch Arbeitgeberkündigung. Da die klagenden Parteien während des aufrechten Arbeitsverhältnisses ihren Urlaub nicht mehr (zur Gänze) konsumieren konnten, wurden ihnen - ohne anteilige Sonderzahlungen - Urlaubsentschädigungen entsprechend den nicht verbrauchten Urlaubstagen ausbezahlt (Erstklägerin 6 Werktage, Zweitkläger 40 Werktage, Drittklägeri... mehr lesen...
Norm: AngG §16 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 16 AngG I Allgemeines II Höhe (Bemessung, Aliquotierung) III Beschränkungen, Ausschluss einzelner Arbeitnehmer IV Vorbehalt der Freiwilligkeit, Widerrufsmöglichkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102965 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 12.06.2012 mehr lesen...
Norm: AngG §16
Rechtssatz: Sonderzahlungen sind eine Form aperiodischen Entgelts, das wie das laufende Entgelt die Tag für Tag geleistete Arbeit abgelten sollen. Entscheidungstexte 9 ObA 2132/96m Entscheidungstext OGH 10.07.1996 9 ObA 2132/96m 9 ObA 6/97s Entscheidungstext OGH 12.02.1997 9 ObA 6/97s ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIEFZG §2 Abs1KollV für Stein - und keramische Industrie §16
Rechtssatz: Der Urlaubszuschuß gebührt nicht für entgeltfreie Krankenstandszeiten. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 9 ObA 2125/96g Entscheidungstext OGH 10.07.1996 9 ObA 2125/96g Schlagworte SW: Sonderzahlung, Arbeitsverhältnis, krank, entgeltfortzahl... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIKollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §19KollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §20
Rechtssatz: Sonderzahlungen gebühren nicht für entgeltfreie Krankenstandszeiten. Entscheidungstexte 8 ObA 2059/96v Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObA 2059/96v Schlagworte SW: ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIEFZG §2 Abs1KollV für die Bediensteten der Seilbahnen §22
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 22 des KV für die Bediensteten der Österreichischen Seilbahnen ergibt sich kein Verbot der Aliquotierung des Urlaubszuschusses für Zeiten nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObA 2101/96w Entscheidungstext OGH 23.05... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIBAngG §16 IIGehaltsO KollV der Handelsangestellten Österreichs AbschnBGehaltsO KollV der Handelsangestellten Österreichs AbschnC
Rechtssatz: Aus dem Fehlen von ausdrücklichen Regelungen über die Aliquotierung oder ungekürzte Weitergewährung von Sonderzahlungen während des entgeltfreien Krankenstandes kann nicht erschlossen werden, daß die Kollektivvertragsparteien ungeachtet der grundsätzlichen Abgeltung auch der Sonderzah... mehr lesen...
Norm: AngG §16KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nur die auf die Zeit nach Konkurseröffnung entfallenden Anteile der Sonderzahlungen und der hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind Masseforderungen. Entscheidungstexte 8 Ob 30/95 Entscheidungstext OGH 16.11.1995 8 Ob 30/95 8 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 11.07.199... mehr lesen...
Norm: AngG §16 I
Rechtssatz: Mangels abweichender Vereinbarung gebühren Sonderzahlungen nicht für Zeiten, für die keine Pflicht zur Entgeltzahlung besteht. Entscheidungstexte 9 ObA 38/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA 38/94 Veröff. SZ 67/94 8 ObA 264/94 Entscheidungstext OGH 16.06.1994 8 ObA 264/94 Auch; Veröff: SZ 67/108... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAKollV für die Angestellten des Gewerbes §11AngG §16 II
Rechtssatz: Als Dienstzeit gelten nach dem § 11 dieses KollV auch Krankenstandszeiten. Sonderzahlungen gebühren daher als ein auf dem KollV beruhender günstigerer Entgeltsanspruch während des Krankenstandes auch dann, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 1 AngG mehr besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §16 III
Rechtssatz: Geht man vom Zweck der zwingenden Bestimmung des § 16 AngG aus, dem Angestellten das durch die Arbeitsleistung quotenmäßig fortlaufend von Tag zu Tag verdiente Entgelt auch dann zu sichern, wenn er vorzeitig ausscheidet, dann ist der einleitende Halbsatz des § 16 AngG "falls der Angestellte Anspruch auf eine periodische Remuneration oder auf eine andere besondere Entlohnung hat" einschränkend dahin auszulegen, daß... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Körperschaften im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG (siehe Cerny ArbVG8, 48). Die im vorliegenden Feststellungsantrag aufgeworfene Rechtsfrage ist für mindestens drei Arbeitgeber und drei Arbeitnehmer von Bedeutung. Der Antragsteller stützt seinen aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrag auf folgenden Sachverhalt: Der Kollektivvertrag für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmungen enthält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wegen Vorenthaltens einer als Entgeltbestandteil anzusehenden Prämie (Arb. 9.430 ua) im Sinne des § 26 Z 2 AngG berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, diesbezüglich auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist der Rechtsrüge der Revisionswerberin entgegenzuhalten, daß... mehr lesen...
Norm: AngG §14AngG §16
Rechtssatz: Wird dem Angestellten eine Gewinnbeteiligung entsprechend dem Ergebnis des Geschäftsjahres zugesagt, steht ihm bei Ausscheiden vor Ende des Geschäftsjahres der aliquote Teil des Gewinnes des gesamten Geschäftsjahres zu. Entscheidungstexte 9 ObA 111/90 Entscheidungstext OGH 23.05.1990 9 ObA 111/90 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Der vom Kläger geltend gemachte Feststellungsmangel ist nicht gegeben, weil beide Vorinstanzen davon ausgegangen sind, daß auf das vorliegende Arbeitsverhältnis der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden ist. Die von der beklagten Partei vermißten Feststellungen über die Höhe des während der Tätigkeitsdauer des Klägers (... mehr lesen...