Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Da der Grundsatz des § 16 AngG für Arbeiter nicht anwendbar ist, hat der während des Jahres ausscheidende Arbeiter nur dann Anspruch auf den verhältnismäßigen Anteil an der Weihnachtsremuneration, wenn dies im Kollektivvertrag ausdrücklich bestimmt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Weihnachtsgeld, Weihnachtsgratifikation, Vergünstigung, Prämie, aliquot, Entgelt, Lohn, Gehalt, Sonderzahlung, Ende, Beendigung, AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0028282Dokumentnummer
JJR_19520708_OGH0002_0040OB00083_5200000_001