RS OGH 1952/9/16 4Ob137/52, 4Ob30/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1952
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Norm

ABGB §1152 E
AngG §16 IV

Rechtssatz

Die Zusage einer Remuneration anläßlich der Betrauung von Angestellten mit der Leitung des Unternehmens ist im Falle der Annahme des Anbotes kein unverbindliches Schenkungsversprechen, sondern eine verpflichtende Zusage. Wurde keine bestimmte Summe genannt, so besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 137/52
    Entscheidungstext OGH 16.09.1952 4 Ob 137/52
  • 4 Ob 30/54
    Entscheidungstext OGH 02.03.1954 4 Ob 30/54
    Ähnlich; Zusage einer Sonderzulage für die Überwachung von Bauarbeiten. (T1) Veröff: Arb 5936

Schlagworte

SW: Belohnung, besondere Entlohnung, Prämie, Zuschuß, Entgelt, Lohn, Gehalt, Angebot, Bindung, Versprechen, Vereinbarung, Zulage, verbindlich, Höhe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0028326

Dokumentnummer

JJR_19520916_OGH0002_0040OB00137_5200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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