Norm: AngG §10 IIIAngG §14
Rechtssatz: Ist bedungen, daß das Entgelt ganz oder zum Teil in einem Anteil an dem Gewinn aus allen oder aus bestimmten Geschäften (zB einer Filiale oder einer einzelnen Abteilung besteht, oder daß der Gewinn in anderer Art für die Höhe des Entgelts maßgebend sein soll, so findet mangels Vereinbarung die Abrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr auf Grund der Bilanz statt. Der Angestellte kann dann gemäß § 14 Abs ... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IIIAngG §14
Rechtssatz: Wurde vertraglich durch Anknüpfung der gewährten Umsatzbeteiligung an eine besondere buchhalterische Kennziffer, nämlich den Umsatz einer bestimmten Niederlassung abzüglich eines ganz bestimmten, fest umschriebenen Kataloges von Aufwendungen die Prämie einer Gewinnbeteiligung im Sinne des § 14 Abs 1 AngG stark angenähert, hat der Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf Bekanntgabe der für die Berechnung der Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 31.Mai 1989 als Angestellter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung des Arbeitgebers. Mit Wirkung vom 1.Jänner 1985 galt für die Provision folgende Vereinbarung (Beilage B zum Dienstvertrag): ".... 1. Kaufgeschäfte Für alle in Ihrem Vertretungsgebiet hereingebrachten Kaufgeschäfte erhalten Sie eine Gesamtprovision (Grund- und Zusatzprovision) laut Beilage D. 1.1. Grundprovision... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo3AngG §10 IIAngG §11
Rechtssatz: Ein Vorausverzicht auf Folgeprovisionen aus während des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses akquirierten Verträgen über Dauerschuldverhältnisse auch für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist unwirksam. Entscheidungstexte 9 ObA 94/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 ObA 94/9... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. 10. 1986 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt und wurde mit Schreiben vom 5. 9. 1988 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31. 12. 1988 gekündigt. Im Jänner 1988 wurde von der beklagten Partei die Erfolgsprämienregelung für Gruppenleiter 1988 wie folgt festgesetzt: 1. Dauer 4. 1. 1988 bis 31. 12. 1988 2. Ziele a) LD Ziele 2. 1. NKS-Bestandszuwachs o.U. S 4,100.000,- 2.5. Ablaufquote maximal 15 % b)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über Vermittlung der beklagten Partei kauften die Kläger eine Eigentumswohnung in Salzburg, mußten den Kaufvertrag aber wieder auflösen und die Wohnung räumen, weil sie den Kaufpreis nicht aufbringen konnten. Die Kläger begehrten einen Betrag von S 158.739,85 und brachten vor, der Geschäftsführer der beklagten Partei habe die ausdrückliche Zusage abgegeben, die Finanzierung des Kaufpreises von S 980.000 zu erledigen, habe diese verbindliche Finanzierungszusage... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162a Satz3ABGB §1336 HAngG §10 IKollV für die Versicherungsangestellten im Außendienst §6 Abs6
Rechtssatz: Eine Kollektivvertragsbestimmung, wonach Folgeprovisionen nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Entlassung nicht geschuldet werden, ist zulässig und ist nicht als eine der richterlichen Mäßigung unterliegende Konventionalstrafe zu werden. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Der Argumentation des Revisionswerbers ist ergänzend folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof schon in den Entscheidungen Arb. 8.153 sowie zuletzt RdW 1989, 370, ausgesprochen hat, ist es - soweit nicht kollektivvertragliche Normen entgegenstehen - grundsätzlich zulässig, den Anspruch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. November 1976 bei der Beklagten, die sich mit dem Vertrieb von Datenverarbeitungsanlagen beschäftigt, als Verkäufer angestellt. Auf sein Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Handelsangestellte anzuwenden. Der Kläger erhielt am Beginn seiner Tätigkeit S 14.000,-- brutto Grundgehalt und eine Garantieprovision von S 7.000,-- brutto monatlich; ab 1. April 1977 erhöhte sich sein Gehalt auf S 16.000,-- brutto und S 7.000,-- Garantiepr... mehr lesen...
Norm: AngG §10 I
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 10 Abs 3 und 4 AngG sind so wie die meisten übrigen die Provisionsgewährung an Angestellte regelnden Bestimmungen des AngG (mit Ausnahme des § 10 Abs 5 und des § 12 AngG) nicht zwingend, so daß sie durch den Dienstvertrag aufgehoben oder beschränkt werden können (§ 40 AngG). Einer Vereinbarung, die den Erwerb oder die Fälligkeit des Anspruches auf Provision abweichend von § 10 Abs 3 und 4 AngG... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IAngG §40
Rechtssatz: Mangels zwingender gesetzlicher Vorschriften und mangelnder kollektivvertraglicher Bestimmungen ist es als zulässig angesehen worden, einen Entgeltanspruch und daher auch einen Anspruch auf die Dauer des Dienstverhältnisses zu beschränken (Arb 8153). Entscheidungstexte 9 ObA 179/89 Entscheidungstext OGH 12.07.1989 9 ObA 179/89 Veröff: RdW 1... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IIIAngG §14
Rechtssatz: Die Umsatzprovision ist eine Beteiligung an dem Wert sämtlicher Geschäfte eines Unternehmens oder einer Abteilung; ihre Höhe ist nicht allein von der Leistung des Provisionsberechtigten, sondern auch der übrigen Mitarbeiter abhängig. Sie steht zwischen Provision und Gewinnbeteiligung (Tantieme). Ist sie der Gewinnbeteiligung angenähert, stehen für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses keine weit... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IIIAngG §14
Rechtssatz: Bei der Gewinnbeteiligung gibt es keine Ansprüche über die Dauer des Dienstverhältnisses hinaus. Entscheidungstexte 14 Ob 184/86 Entscheidungstext OGH 06.03.1987 14 Ob 184/86 Veröff: JBl 1987,601 = RdW 1987,379 = Arb 10613 Schlagworte SW: Tantieme, Beteiligung, Zeitraum, Angestellte, Entgelt,... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IIIAngG §11AngG §14
Rechtssatz: Wurde bei der Berechnung der Provision nicht auf die Gesamtheit jener Geschäfte abgestellt, die während der Dauer des Dienstverhältnisses zustandekamen, sondern auf den im vereinbarten Gebiet während der Dauer des Dienstverhältnisses erzielten Umsatz, spricht dies für die Annahme einer an eine Gewinnbeteiligung angenäherten Umsatzprovision. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. April 1976 bis 31. Juli 1983 bei der beklagten Partei als Versicherungsvertreter im Außendienst angestellt. Auf sein Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Außendienst (im folgenden: KV) Anwendung, dessen § 6 folgende Bestimmungen enthält: "Provisionszahlung nach Auflösung des Dienstverhältnisses (1) Die vereinbarte Folgeprovision bleibt dem Angestellten unter der Bedingung einer ununterbrochen... mehr lesen...
Norm: AngG §10 I
Rechtssatz: Die Schwierigkeiten der Zurechnung der vereinbarten Provision zu den vom Versicherungsverteter erbrachten einzelnen Leistungen werden dadurch hervorgerufen, daß die neben einer Einmalprovision (Abschlußprovision) für die Vermittlung gewährten laufenden Provisionen nicht reine Verwaltungsprovision, sondern zugleich Vermittlungsprovision und laufende Verwaltungsprovision sind und beide Anteile ununterschieden in einem... mehr lesen...
Norm: AngG §10
Rechtssatz: Bei der in der Versicherungsbranche üblichen Folgeprovision handelt es sich dem Wesen nach um eine Vermittlungsprovision, die durch mehr als einmalige Erfolgevergütung vorgenommen wird. Die Folgeprovision gebührt meist für die vom Angestellten durch selbständige Werbung vermittelten Versicherungsverträge nach Maßgabe des Prämieneinganges, während eine Provision aus Verträgen, die nicht vom Angestellten vermittelt, son... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IAngG §10 II
Rechtssatz: Ob in einer "Betreuungsprovision" wie sie in der Versicherungswirtschaft üblich ist, auch Anteile an Vermittlungsprovision enthalten sind, kann nicht generell bejaht oder verneint werden, sondern ist durch Schätzung auf betriebskalkulatorischer Grundlage zu ermitteln. Auch eine höhere Erstprovision kann eine bloße Teilabgeltung und in den Folgeprovisionen daher ein Vermittlungsanteil enthalten sein. ... mehr lesen...
Norm: AngG §10 I
Rechtssatz: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses läßt den Konnex zwischen der vollbrachten Arbeitsleistung und dem Erwerb des Anspruches auf Provision unberührt. Entscheidungstexte 14 Ob 13/86 Entscheidungstext OGH 04.03.1986 14 Ob 13/86 Veröff: SZ 59/44 = Arb 10501 = RdW 1986,378 14 Ob 184/86 Entschei... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IIHVG §6 IA
Rechtssatz: Im Bereich der Sachversicherung hat eine Prämienminderung auch eine Verkürzung der entsprechenden Provision zur Folge (Berechnung der Folgeprovision nach Einführung des "Bonus - Malus Systems"). Entscheidungstexte 4 Ob 56/81 Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 56/81 Veröff: Arb 10105 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IGeneralKollV über den Begriff des Entgelts §2UrlG §6
Rechtssatz: Wird eine sogenannte Provision nicht in Prozenten und auch nicht für einzelne vom Kläger abgeschlossene Geschäfte gewährt, sondern nach einem gestaffelten Mindestumsatz bestimmt und in festen Beträgen gewährt, ist dies eine über den Zeitlohn (Fixum) hinausrechende zusätzliche Vergütung, die den besonderen Erfolg der Arbeitsleistungen, soweit er einen bestimmten Min... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IAngG §12GeneralKollV für den Begriff des Entgelts §2UrlG §6
Rechtssatz: Ist der Prämienlohn ausschließlich von einem besonderen Erfolg der Arbeitsleistungen (nämlich Erzielung eines Mindestumsatzes) abhängig, ohne daß es auf den Umfang oder die Dauer der Arbeitsleistungen selbst ankäme, sind die Prämien bei der Berechnung des Urlaubsentgelts lediglich für den Fall zu berücksichtigen, daß der Angestellte vom Arbeitgeber vertragsw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der beklagten Parteien in der Zeit vom 20. 10. 1975 bis 30. 9. 1977 als Neuwagenverkäufer beschäftigt; er hatte keinen Gebietsschutz, ein schriftlicher Arbeitsvertrag kam nicht zustande. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Kollektivvertrag der Handelsangestellten Österreichs Anwendung. Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage zuletzt (AS 97) von der beklagten Partei die Zahlung eines Bruttobetrages von insgesamt S... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IAZG §10KollV für die Handelsangestellten PktVII
Rechtssatz: Die Provision ist Leistungsentgelt (Erfolgsvergütung), das Überstundenentgelt ist ein Zeitlohn. Mangels anderer Vereinbarung erhält ein Angestellter, der über die - von ihm einzuhaltende - Normalarbeitszeit hinaus Arbeitsleistung erbringt, bei Vorliegen der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen zur Abgeltung dieser Mehrarbeit unabhängig von der Erfolgs... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiAngG §10 IHGB §354
Rechtssatz: Der Begriff Provision findet sich - ohne nähere Definition - vor allem im HGB und in handelsrechtlichen Nebengesetzen. Wenn er auch in der Regel im Geschäftsverkehr in Prozentsätzen einer Leistung ausgedrückt wird, so ist es doch keineswegs ausgeschlossen, daß als Provision ein bestimmter Betrag, ohne prozentuelle Bezugnahme auf die Leistung, vereinbart wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Die Klägerin ist am 12. November 1969 als Airhosteß in die Dienste der beklagten Fluggesellschaft getreten. Sie hat am 15. Oktober 1975 eine Tochter geboren und war in der Folge vom 11. Dezember 1975 bis 15. Oktober 1976 im Karenzurlaub. Gemäß § 3 des auf das Dienstverhältnis der Klägerin anzuwendenden Kollektivvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten der AUSTRIAN AIRLINES, Stand vom 1. Mai 1975, können "betriebliche und sozialrechtliche Ergänzungen zu diesem Ko... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EABGB §1158 IVABGB §1164AngG §10
Rechtssatz: Eine Erfolgsbeteiligung, die sich nach dem vom Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit vermittelten Umsatz bemißt, hat Provisionscharakter und ist verdienter Lohn. Eine solche Beteiligung darf nicht davon abhängig gemacht werden, daß das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestanden haben muß. Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung. Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: AngG §10HVG §11 Abs2HVG §29 IIc
Rechtssatz: Die Verdienstlichkeit der Tätigkeit des Vermittlers ist grundsätzlich Voraussetzung seines Provisionsanspruches. Dem Mäkler gebührt somit eine Provision nur dann, wenn er in verdienstvoller Weise die Willensbildung der Vertragspartner gefördert hat. Entscheidungstexte 5 Ob 203/69 Entscheidungstext OGH 01.10.1969 5 Ob 203/69 Verö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §10EGZPO ArtXLII IH
Rechtssatz: 1) Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine prozentuale Gewinnbeteiligung am Nettojahresgewinn des Unternehmens zusagt, verpflichtet sich damit vertraglich, dem Arbeitnehmer auch die Auskünfte zu erteilen und ihm die Nachprüfungen zu gestatten, die dieser benötigt, um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang ihm ein Gewinnbeteiligungsanspruch zusteht. 2) Der Umfang einer solchen A... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IIAngG §23 Abs1 ICAngG §36 Abs2
Rechtssatz: Auch die im letzten Dienstjahr fällig gewordenen und ausbezahlten "Folge" - Provisionen sind in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 115/58 Entscheidungstext OGH 16.12.1958 4 Ob 115/58 Veröff: Arb 6969 = SozM IC,299 = VersR 1960,118 = VersSlg 125 (mit Anmerkung von Wahle) ... mehr lesen...