Norm
AngG §10 IIRechtssatz
Auch die im letzten Dienstjahr fällig gewordenen und ausbezahlten "Folge" - Provisionen sind in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entgelt, Lohn, Gehalt, Berechnung, Höhe, Belohnung, Auflösung, Jahr, Vorjahr, Vergütung, Vertreter, Vermittler, Versicherung, Folgeprovision, laufendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0027971Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013