Norm
ABGB §914 IIIiRechtssatz
Der Begriff Provision findet sich - ohne nähere Definition - vor allem im HGB und in handelsrechtlichen Nebengesetzen. Wenn er auch in der Regel im Geschäftsverkehr in Prozentsätzen einer Leistung ausgedrückt wird, so ist es doch keineswegs ausgeschlossen, daß als Provision ein bestimmter Betrag, ohne prozentuelle Bezugnahme auf die Leistung, vereinbart wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028116Dokumentnummer
JJR_19790529_OGH0002_0040OB00015_7900000_001