Begründung: Der Kläger war vom 20. 3. 1978 bis 3. 12. 2004 als Maler und Anstreicher im Malerfachbetrieb des Erstbeklagten beschäftigt. Er erhielt anlässlich einer Weihnachtsfeier im Dezember 2003 vom Erstbeklagten eine Urkunde zur Anerkennung seines 25-jährigen Betriebsjubiläums für erwiesene Treue und wertvolle Dienste überreicht. Als weiteres „Dankeschön“ erhielt der Kläger vom Erstbeklagten eine Uhr sowie einen - von beiden Beklagten unterfertigten - Gutschein mit folgendem Text... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war schon vor dem 12. 10. 2004 Angestellter der Bank Austria Creditanstalt AG (in weiterer Folge: BA-CA). Durch den am 12. 10. 2004 stattgefundenen Austritt der BA-CA aus dem österreichischen Sparkassenverband und dem gleichzeitigen Eintritt in den Verband Österreichischer Banken und Bankiers unterlag das Arbeitsverhältnis des Klägers zur BA-CA seit dem 12. 10. 2004 den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers (RIS-Ju... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. C***** L*****, vertreten durch Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. F***** M*****, 2. M***** GmbH, **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1991 bei der ÖBB beschäftigten Klägers ging 2003 aufgrund des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 im Wege des Betriebsübergangs auf die ÖBB Infrastrukturbetrieb AG über. 2006 kam es dann aufgrund eines Zusammenschlussvertrags vom 18. 9. 2006 betreffend den Teilbetrieb „Sicher, Sauberkeit und Service“ zu einem Übergang des Klägers von der ÖBB Infrastrukturbetrieb AG auf die Beklagte. Im Rahmen seiner Beschäftigung bei der ÖBB bzw der ÖB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten gab es Mitarbeiter, auf die der Kollektivvertrag für das graphische Gewerbe anzuwenden war. Diese Mitarbeiter wurden mit 1. 7. 1984 in den Geltungsbereich des Kollektivvertrages der papier- und pappeverarbeitenden Industrie übernommen. Grundlage für die Änderung der Kollektivvertragszugehörigkeit war eine „Betriebsvereinbarung", in der festgeschrieben wurde, dass mit Stichtag 28. 2. 1983 Rechte aus dem Kollektivvertrag für das grap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten werden seit 1991, damals auf Grund des hundertjährigen Bestehens des Unternehmens, Aktienoptionsrechte zugeteilt. Während im Jahr 1991 die Zuteilungen an alle Mitarbeiter erfolgte umfassten die späteren Zuteilungen nicht mehr sämtliche Mitarbeiter. Dem Kläger wurden in den Jahren 1994, 1995 und 1996 Aktienbezugsrechte zugeteilt. Er erhielt dazu 1994 folgendes Schreiben: "Sehr geehrter Herr W*****! Für Ihren Betrag zur positiven Entwi... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich der getroffenen Feststellungen und des Ganges des Verfahrens wird auf die umfassende Darstellung in der angefochtenen Entscheidung verwiesen. Hier wird nur das für das Verständnis des vorliegenden Aufhebungsbeschlusses Erforderliche hervorgehoben. Strittig ist im Rahmen des bisherigen (2.) Teilurteils nur mehr ein Betrag von EUR 11.878,44 = S 163.423,38 brutto sA an Überstundenentgelt, der abgewiesen wurde, weil eine Überstundenentlohnung nur bei abhängigen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach § 6 des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen - Außendienst (KVA) bleibt dem Angestellten unter bestimmten Bedingungen die vereinbarte Folgeprovision auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes jener Folgeprovision gewahrt, auf die er bei noch aufrechtem Dienstverhältnis Anspruch hätte. Nach Paragraph 6, des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen - Außendienst (KV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte gibt zwei ausschließlich durch Werbung finanzierte Gratiszeitungen heraus, die 47 mal jährlich bzw. einmal monatlich erscheinen. Die Beklagte hat keine Gewerberechtigung und ist weder Mitglied einer Fachgruppe der Wirtschaftskammer Steiermark noch des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger. Aufgabe des bei der Beklagten beschäftigten Klägers war es, Kunden zu akquirieren und mit ihnen Inseratenaufträge abzuschließen. Wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 12. 1998 wurde zwischen dem Kläger und der Beklagten ein Dienstvertrag geschlossen, in welchem vereinbart wurde, dass der Kläger mit Wirkung vom 4. 1. 1999 - vorerst befristet auf 12 Monate - als Projektleiter im Bereich "Facility Management" für die Beklagte tätig werden sollte. Neben dem Kläger war ein zweiter Mitarbeiter in der Abteilung beschäftigt, sodass diese zwei Personen umfasste. Während diesem Mitarbeiter Vertrieb und die Vermarktung von Sof... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.3.1963 in der Drogerie (Detailgeschäft und Großhandel) der Beklagten als Drogist beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden. Das Entgelt des Klägers betrug zuletzt S 22.805,- monatlich zuzüglich einer Provision von 1,5 % des im Groß- und Einzelhandel mit Drogeriewaren - nicht jedoch mit Farben - erzielten Umsatzes einschließlich der Umsatzsteuer. 1991 veräußerte die Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.4.1980 bis 30.6.1994 als technischer Angestellter am Standort Linz beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Bei den im Jahre 1993 für den Bereich der eisen- und metallverarbeitenden Industrie, dem die beklagte Partei angehört, stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlungen wurde eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbart. Danach konnte anstelle der Ist-Gehaltserhöhung durch Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger begehrte S 1,393.323,20 brutto sA restliches Entgelt, Abfertigung und Urlaubsentschädigung; der Zweitkläger zuletzt S 1,638.055,94 brutto sA restliches Entgelt und Abfertigung. Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand nicht. Das Erstgericht sprach dem Erstkläger S 908.251,78 brutto sA und dem Zweitkläger S 1,021.596,73 brutto sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Infolge Berufung der beklagten Partei änderte das Berufungsg... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IAngG §10 IAngG §10 IIIAngG §40UrlG §6UrlG §12UrlG §16UrlG §17
Rechtssatz: Eine Schmälerung einer Umsatzprovision im Krankheitsfall und Urlaubsfall, bei Pflegefreistellung und Dienstfreistellung ist unzulässig; eine derartige Vereinbarung ist unwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 2046/96g Entscheidungstext OGH 30.01.1997 8 ObA 2046/96g Veröff: SZ 70/20 ... mehr lesen...
Norm: AngG §10 IAngG §10 III
Rechtssatz: Vereinbarungen, bei denen die Höhe von Umsatzprovisionen von der vereinbarten Arbeitszeit abhängt, sind grundsätzlich zulässig. Eine Vereinbarung, wonach ein Halbtagsbeschäftigter die Hälfte der Umsatzprovision bekommt, die ein Ganztagsbeschäftigter erhält, ist daher völlig unbedenklich. Entscheidungstexte 8 ObA 2046/96g Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 10 AngG I Allgemeines II Folgeprovision III Abgrenzung Provision-Umsatzprovision-Gewinnbeteiligung IV Abrechnung und Durchsetzung des Provisionsanspruches European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102964 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 12.06.2012 mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §914AngG §10
Rechtssatz: Auslegung einer Provisionsvereinbarung unter Bedachtnahme auf kollektivvertraglichen Mindestlohn und der Überwälzung des Arbeitgeberrisikos Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 12R213/01h. Diese ist nunmehr unter RW0000548 abrufbar. Entscheidungstexte 31 Ra 70/94 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIAngG §10 I
Rechtssatz: Zur Frage einer monatlichen Anteilsprovision, die widerruflich und auf ein Jahr befristet war - Wirksamkeit dieses Vorbehalts. Entscheidungstexte 9 ObA 362/93 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 9 ObA 362/93 Beisatz: § 48 ASGG (T1) Schlagworte SW: Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Provision, B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 20.4.1988 bis 15.10.1989 beschäftigt. Ab 1.7.1988 war er Betriebsleiter der Niederlassung I*****. Neben dem Monatsgehalt gebührte dem Kläger auf Grund der Zusatzvereinbarung vom 23.8.1980 zum Dienstvertrag eine Prämie von 2 % vom sogenannten "Deckungsbeitrag 2" der Niederlassung I*****, die sich auf 3 % erhöhte, wenn der "Deckungsbeitrag 2" 10 % oder mehr vom Umsatz betrug (der Deckungsbeitrag errechnet sich aus dem Umsatz un... mehr lesen...