Norm
ABGB §879 Abs1 CIIo3Rechtssatz
Ein Vorausverzicht auf Folgeprovisionen aus während des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses akquirierten Verträgen über Dauerschuldverhältnisse auch für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist unwirksam.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Verzicht, laufende Provision, Belohnung, nichtig, Auflösung, Sittenwidrigkeit, Vereinbarung, Dauer, Zeitraum, Vergütung, Vertreter, Vermittlung, VermittlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027939Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00094_9100000_001