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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; StGG Art13; Befehle, Transparente zu entfernen und das Verteilen von Flugschriften einzustellen - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Bf. mußte im Weigerungsfall mit der Anwendung unmittelbar folgenden physischen Zwanges rechnen; kein Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch diese Befehle - intentional nicht auf eine Einschränkung dieses Rechtes gerichtete Maßnahmen
StGG Art8; MRK Art5; G zum Schutze der persönlichen Freiheit;
vertretbare Annahme der Ordnungsstörung nach ArtIX Abs1 Z1 EGVG 1950;
Festnehmung in §35 litc VStG 1950 gedeckt; vorzeitige Freilassung eines wegen Verharrens im strafbaren Verhalten Festgenommenen, der dieses Verhalten gerade infolge der Festnahme einstellt, nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände augenfällig wird, daß er im Falle der Freilassung sein strafbares Verhalten nicht wieder aufnehmen wird; hier auf Festnahme folgende Anhaltung in §36 Abs1 VStG gedeckt; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Meinungsäußerungsfreiheit, Verwaltungsstrafrecht, Ordnungsstörung, FestnehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B894.1985Dokumentnummer
JFR_10138872_85B00894_01