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10 VerfassungsrechtNorm
MRK Art5Rechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; StGG Art8; MRK Art5; zwar nicht individuell ausgesprochene, sondern an eine Gruppe und damit erkennbar auch an die Bf. gerichtete Abmahnung iS des §35 litc VStG 1950; jedoch kein Nachweis für das Begehen einer strafbaren Handlung und deren Fortsetzung nach der Abmahnung; Festnahme in §35 litc VStG 1950 nicht gedeckt; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit
Schlagworte
Verwaltungsstrafrecht, FestnehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B891.1985Dokumentnummer
JFR_10138872_85B00891_01