Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit XXXX.07.2012 in Österreich auf und ist seitdem durchgehend melderechtlich erfasst. SeitXXXX.12.2012 verfügt er über eine unbefristete Anmeldebescheinigung. Vor seiner Einreise nach Österreich hat er für zumindest vier Jahre in den USA verbracht, wo er 4 Jahre lang die Volksschule besucht hat. Es folgten zwei Jahre Grundschule in Polen und anschließend zwei Jahre Hauptschule sowie ein Jahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), wurde über den Beschwerdeführer gemäß §§ 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 und 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Einreiseverbot... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Albanien gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen, den bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Albanien gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen, den bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) beantragte am 18.04.2019 in Österreich internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er zusammengefasst an, dass er aufgrund von Problemen mit Rückzahlung von Kreditschulden Verfolgung in seinem Herkunftsstaat befürchte. Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.), kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt unter Umgehung der Grenzkontrollen nach Österreich ein und stellte am 14.05.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. Über diesen entschied die belangte Behörde mit Bescheid vom 29.03.2018 negativ und wies ihn nach Nigeria aus. Dagegen erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig und zulässig das Rechtsmittel einer Beschwerde. 2. Am 20.08.2019 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 18.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs 9 FPG die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein ukrainischer Staatsbürger, hat sich von Juni 2014 bis März 2018 rechtswidrig im Schengenraum aufgehalten. Im März 2018 stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz, der im Mai 2018 negativ in Rechtskraft erwuchs. Nach Einreise in den Schengenraum im August 2018, wird der BF im Oktober 2019 mit wenigen Euromünzen und mit einem gebrauchten Cuttermesser, einem 8m-Rollmeter und Schrauben in einer Ortsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt legal in das Bundesgebiet ein. Am 7.2.2011 wurde ihm von der örtlich zuständigen Niederlassungsbehörde ein Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" erteilt, der in der Folge mehrmals verlängert wurde. I.2. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 verübte der BF insgesamt 37 Straftaten, für die er aufgrund der damaligen Strafunmündigkeit nicht bestraft werde konnte. Von 28.3.2013 bis zur E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 29.08.2014 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") unter den als alias im
Spruch: angegebenen Namen Anträge auf internationalen Schutz ein. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 29.08.2014 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") unter den als alias im
Spruch: angegebenen Namen Anträge auf internationalen Schutz ein. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 29.08.2014 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") unter den als alias im
Spruch: angegebenen Namen Anträge auf internationalen Schutz ein. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 29.08.2014 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") unter den als alias im
Spruch: angegebenen Namen Anträge auf internationalen Schutz ein. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 15.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem BF kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt und gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt II.), gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG einer Beschwerde gegen die Rückkehrentscheidung die aufschiebende Wirkung aberkannt und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer hält sich seit Juni 2001 in Österreich auf und verfügt über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" der bis 23.06.2020 gültig ist. Der Beschwerdeführer weist beginnend mit 2004 (Körperverletzung), 2007 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), 2009 (Suchtgiftdelikte), 2014 (Körperverletzung) und zuletzt 2017 (gefährliche Drohung) fünf Vorstrafen auf und befindet sich seit 07.12.2016 in Haft bzw. seit 27.02.2017 aufgrund... mehr lesen...
Begründung: I.1. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger von Nepal, stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er zuvor unrechtmäßig ins österreichische Bundesgebiet eingereist war. 2. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom XXXX , XXXX den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gem. § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), den Antrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 15.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt wird, gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen wird (Spruchpunkt I), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 22.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt wird (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen wird (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 22.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt wird (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen wird (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 13.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 und 55 AsylG erteilt wird (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen wird (Spruchpunkt II.), gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 12.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen wird (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wird, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 55 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: belangte Behörde oder BFA) wurde gegen XXXX, geb. XXXX, StA.: Serbien (in weiterer Folge: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 52 Absatz 5 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG) idgF, eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Es wurde gemäß § 52 Absatz 9 FPG fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: belangte Behörde oder BFA) wurde der Antrag des XXXX, geboren am XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer oder kurz BF) auf internationalen Schutz vom 12.08.2015 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Absatz 3 Ziffer 2 iVm § 2 Ziffer 13 und § 6 Absatz 1 Asylgesetz 2005, BGBl I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, abgewiesen (Spruchp... mehr lesen...
Begründung: I.1. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Indiens, stellte am 09.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er zuvor unrechtmäßig ins österreichische Bundesgebiet eingereist war. Am selben Tag wurde der BF durch ein Organ der Bundespolizei niederschriftlich einvernommen. Am 02.03.2016 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) niederschriftlich einvernommen. 2. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1 bis BF3) sind Staatsangehörige der Ukraine und der russischen Volksgruppe, sowie dem christlich-orthodoxen Glauben zugehörig. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (BF3). Die BF2 ist gesetzliche Vertreterin der BF3. I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (BF1 bis BF3) reisten spätestens am 11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1 bis BF3) sind Staatsangehörige der Ukraine und der russischen Volksgruppe, sowie dem christlich-orthodoxen Glauben zugehörig. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (BF3). Die BF2 ist gesetzliche Vertreterin der BF3. I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (BF1 bis BF3) reisten spätestens am 11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1 bis BF3) sind Staatsangehörige der Ukraine und der russischen Volksgruppe, sowie dem christlich-orthodoxen Glauben zugehörig. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (BF3). Die BF2 ist gesetzliche Vertreterin der BF3. I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (BF1 bis BF3) reisten spätestens am 11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 19.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen wird (Spruchpunkt I), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt wird (Spruchpunkt II) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 Z 1 BFA-VG die a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub gewährt (Spruchpunkt I.) und einer Beschwerde gegen diese Entscheidung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Gegen ... mehr lesen...