Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit den jeweils im
Spruch: genannten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 07.09.2019, wurde jeweils der Antrag der Beschwerdeführer (gemäß der Reihenfolge der Benennung im
Spruch: BF1 bis BF5) auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit den jeweils im
Spruch: genannten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 07.09.2019, wurde jeweils der Antrag der Beschwerdeführer (gemäß der Reihenfolge der Benennung im
Spruch: BF1 bis BF5) auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 12.09.2019, wurde gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen die beschwerdeführende Partei eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung der beschwerdeführenden Partei nach Serbien gemäß § 46 FPG zulässig ist. Einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 20.07.2018, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 20.07.2018, wurde der BF anlässlich seiner in Untersuchungshaftnahme über die in Aussicht genommene Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bei Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur Stellungnahme binnen 10 Tagen aufgefordert. Eine Stellungnahme langte bis dato bei der belangt... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Bosnien und Herzegowina festgestellt (Spruchpunkt III.), gegen den BF gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 2 Z 6 FPG ein dreijähriges Einreiseverbot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 30.8.2019 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt II.), ein Au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 10.09.2019, Zl. 1140654610 - 170436299 / BMI-BFA_VBG_RD, wurde ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers in die Türkei zulässig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion East-West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 16.08.2019 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion East-West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 16.08.2019 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion East-West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 16.08.2019 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion East-West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 16.08.2019 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion East-West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 16.08.2019 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion East-West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 16.08.2019 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.08.2019 wurde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei seit 1986 in Österreich aufh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt, über ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien-Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) verließ im Jahr 2014 Iran, stellte am 19.09.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am 20.09.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. 2. Am 29.02.2016 leitete die Landespolizeidirektion Oberösterreich der belangten Behörde den Abschlussbericht betreffend den Verdacht, der BF habe am 27.01.2016 gegen § 27 Abs. 1 SMG verstoßen, weiter. 3. Am 23.03.2016 lei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (kurz BF) reiste spätestens am 04.09.2006 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 23.03.2007 wurden gegen den BF ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen. Mit Bescheid des Bundesasylamtes 25.05.2007 wurde der Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen und eine Ausweisu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.), der beschwerdeführenden Partei kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt III.), eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt IV.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Peru festgestellt (Spruchpunkt V.), keine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt (Spruchpunkt VI.), ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 09.05.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK gemäß § 55 Abs 1 AsylG, konkret einer "Aufenthaltsberechtigung plus", weil Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt sei. In der Folge legte er dazu diverse weitere Urkunden vor. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Antrag vom 09.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in weiterer Folge "BF1" genannt) reiste gemeinsam mit ihrer knapp zweijährigen Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin (in weiterer Folge "BF2" genannt) im März 2019 in Österreich ein und stellte für sich und ihre Tochter am 26.03.2019 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.1. In der polizeilichen Erstbefragung am selben Tag brachte die BF1 vor, dass sie von 2008 bis zum gestrigen Tag (25.03.2019) in Tsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in weiterer Folge "BF1" genannt) reiste gemeinsam mit ihrer knapp zweijährigen Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin (in weiterer Folge "BF2" genannt) im März 2019 in Österreich ein und stellte für sich und ihre Tochter am 26.03.2019 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.1. In der polizeilichen Erstbefragung am selben Tag brachte die BF1 vor, dass sie von 2008 bis zum gestrigen Tag (25.03.2019) in Tsche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 13.09.2019, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers in die Türkei zulässig sei. Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG wurde gegen den Beschwerdeführer ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als "bP" bezeichnet), ist ein Staatsangehöriger der Republik Georgien und brachte nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 29.3.2015 bei der belangten Behörde erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Im Wesentlichen brachte sie vor, Georgien verlassen zu haben, weil sie als Mitglied der Partei "Nation... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehegatte der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), die Drittbeschwerdeführerin (BF3), der Viertbeschwerdeführer (BF4) und die Fünftbeschwerdeführerin (BF5) sind die leiblichen Kinder von BF1 und BF2, alle waren zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig. Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) und der Siebtbeschwerdeführer (BF7) sind die leiblichen Kinder von BF5. Die Beschwerdeführer (BF) beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehegatte der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), die Drittbeschwerdeführerin (BF3), der Viertbeschwerdeführer (BF4) und die Fünftbeschwerdeführerin (BF5) sind die leiblichen Kinder von BF1 und BF2, alle waren zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig. Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) und der Siebtbeschwerdeführer (BF7) sind die leiblichen Kinder von BF5. Die Beschwerdeführer (BF) beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehegatte der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), die Drittbeschwerdeführerin (BF3), der Viertbeschwerdeführer (BF4) und die Fünftbeschwerdeführerin (BF5) sind die leiblichen Kinder von BF1 und BF2, alle waren zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig. Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) und der Siebtbeschwerdeführer (BF7) sind die leiblichen Kinder von BF5. Die Beschwerdeführer (BF) beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehegatte der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), die Drittbeschwerdeführerin (BF3), der Viertbeschwerdeführer (BF4) und die Fünftbeschwerdeführerin (BF5) sind die leiblichen Kinder von BF1 und BF2, alle waren zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig. Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) und der Siebtbeschwerdeführer (BF7) sind die leiblichen Kinder von BF5. Die Beschwerdeführer (BF) beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehegatte der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), die Drittbeschwerdeführerin (BF3), der Viertbeschwerdeführer (BF4) und die Fünftbeschwerdeführerin (BF5) sind die leiblichen Kinder von BF1 und BF2, alle waren zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig. Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) und der Siebtbeschwerdeführer (BF7) sind die leiblichen Kinder von BF5. Die Beschwerdeführer (BF) beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehegatte der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), die Drittbeschwerdeführerin (BF3), der Viertbeschwerdeführer (BF4) und die Fünftbeschwerdeführerin (BF5) sind die leiblichen Kinder von BF1 und BF2, alle waren zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig. Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) und der Siebtbeschwerdeführer (BF7) sind die leiblichen Kinder von BF5. Die Beschwerdeführer (BF) beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehegatte der Zweitbeschwerdeführerin (BF2), die Drittbeschwerdeführerin (BF3), der Viertbeschwerdeführer (BF4) und die Fünftbeschwerdeführerin (BF5) sind die leiblichen Kinder von BF1 und BF2, alle waren zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig. Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) und der Siebtbeschwerdeführer (BF7) sind die leiblichen Kinder von BF5. Die Beschwerdeführer (BF) beant... mehr lesen...