Einleitend ist festzuhalten, dass mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft I. vom 20.12.2007, Zahl 3.1-2783/07-A-25, in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 27.12.2007, Zl 3.1-2783/07-A-26, neben der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung (Spruchpunkt I) auch die wasserrechtliche Bewilligung für die Versickerung von Oberflächenwässern aus den Bereichen Dach- und Verkehrsflächen (Spruchpunkt II) erteilt wurde. Die gegenständliche Berufung bezieht sich ihrem W... mehr lesen...
Rechtssatz: Einem bloß allgemein auf Einwirkungen auf die Nachbarschaft, selbst wenn man die Auffassung vertreten wollte, die ?enormen Auswirkungen auf die Gesundheit der Anrainer? bezögen sich auf ?Lärmbelästigungen, Staubbelästigungen, etc.?, gerichteten Vorbringen kommt nämlich eine Qualifikation als Einwendung im Rechtssinn nicht zu, weil sie eine Konkretisierung insbesondere in Ansehung der hiefür erforderlichen sachverhaltsmäßigen Bezugspunkte als Voraussetzung für eine persönliche G... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 17.12.2007, Zl 2.1-2442/15 wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 77 f GewO 1994 für die Errichtung und den Betrieb eines Hotels/Frühstückspension ?XY? in S., erteilt. Gegen diesen Bescheid erhob Arch. DI P. S., ?XY/Architekten S. und L.?, Berufung (eingeschränkt auf die Vorschreibung C, Pkt 1). Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol hat wie folgt erwogen: Gemäß § 67h Abs 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrens... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Projektanten kommt sowohl im Verfahren nach § 77 als auch nach § 81 GewO keine Parteistellung zu. Schlagworte Dem, Projektanten, kommt, sowohl, im, Verfahren, nach, § 77, als, auch, nach, § 81 GewO, keine, Parteistellung, zu Zuletzt aktualisiert am 19.11.2008 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Herr Dr. S. Emmerich, geb. 7.4.1955, hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der O. Ges.m.b.H., welche persönlich haftende Gesellschafterin der Buchhandlung und Zeitungsbüro O. & Co. ist, zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft die mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg... mehr lesen...
Rechtssatz: Zentrale Tatbestandselement einer Übertretung gemäß §366 Abs1 Z3 GewO 1994 ist das Vorliegen einer rechtswirksam genehmigten Betriebsanlage.Die Bewilligung eines Versuchsbetriebes gemäß §354 GewO 1994 ? die nur vor Erteilung einer rechtskräftigen Anlagengenehmigung zulässig ist ? stellt eine provisorische Maßnahme dar, die bloß dem Zweck dient, die für eine Genehmigung nach § 77 (bzw. § 81) GewO 1994 erforderlichen, tatsächlichen Grundlagen zu ermitteln. Bei diesem Bescheid han... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 25.8.2004 beantragte die M. K. H. durch ihre Rechtsvertreter die ?Bewilligung einer wesentlichen Änderung einer Betriebsanlage gemäß § 81a Z 1 GewO?. Gegenstand der beantragten Erweiterung der bestehenden H.betriebsanlage in W.-S. (MDF-Produktionsanlage zur Erzeugung von mitteldichten Faserplatten samt damit zusammenhängenden vor- und nachgeschalteten Einrichtungen und Anlagenteilen) ist die Erweiterung der Energiezentrale um eine Biomassekraftwerkanlage in der H... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides gemäß § 79 Abs 3 GewO die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für eine weitergehende Reinigung der Abluft aus dem Trockner der genehmigten MDF-Anlage bis spätestens April 2007 aufgetragen, ist in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Geruchssituation der bestehenden Betriebsanlage im Sinne einer Verbesserung zu rechnen. Dies ist auch im vorliegenden Verfahren zur Änderung der Betriebsanlage gemäß § 81a (durch Errichtung eines Biom... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid erteilte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel der N. K. GmbH und Co KG gemäß § 77 Abs 1 und § 74 Abs 2 GewO 1994 iVm § 93 Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagerplatzes im Standort J., XY-Weg ?F.?, Gst-Nr XY/XY, GB J., nach Maßgabe der vorgelegten Projektunterlagen. Dagegen richtet sich die fristgerechte und zulässige Berufung des Anrainers R. B.; Berufungsgegenstand ist der Umstand, das... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft Hallein gemäß § 81 Abs 1 GewO sowie § 93 Abs 2 und 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dem Ansuchen von Frau Lieselotte G. um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung des Kunststoffverarbeitungsbetriebes in G., Torren 71, durch die Erweiterung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 11.01.2000, Zahl 2/152-970/11-2000, gewerbebehördlich genehmigten Lagerkapazität von 500 t Kunstst... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 66 Abs 2 AVG kann die Berufungsbehörde den angefochtenen Bescheid beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an eine im Erstinstanzenzug untergeordnete Behörde zurückverweisen, wenn der vorliegende Sachverhalt so mangelhaft ist, dass die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist jedenfalls dann erforderlich, wenn nicht nur zusä... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand des behördlichen Verfahrens nach §77 GewO bzw §81 GewO ist nicht die tatsächlich konsenswidrig errichtete Betriebsanlagenänderung, sondern ausschließlich das eingereichte Projekt(VwGH 26.05.1998, 98/04/0023). Schlagworte Eingereichtes Projekt, konsenswidrig errichtete Betriebsanlagenänderung mehr lesen...
K. H. H. hat mit Eingabe vom 20.01.2005 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck um die gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer ?Werkstätte, Betriebstankstelle? auf GSt XY KG N. angesucht. In weiterer Folge hat K. H. H. auch die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung beantragt. Nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung hat die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck mit Bescheid vom 24.04.2005 die beantragte gewerbebehördliche Geneh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage ?Hackschnitzellager? auf den Grundparzellen XY und XY, KG G. Dagegen haben die angeführten Nachbarn mit folgender Begründung: Berufung erhoben. ?Wenn die Anlage in Betrieb ist, scheint der Lärm, wenn man unmittelbar neben der Anlage steht, nicht beträchtlich zu sein. Doch der Schall zieht von der Anlage bergwärts und bric... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 6.12.2004, Zl 2.1-784/04-5, wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Glasereibetriebes auf dem Gst 3039/3, KG Vomp, gemäß §§ 74 ff Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) erteilt. Die Einwendungen der Nachbarn Dr. R. H. und F. G. wegen Lärmbelästigungen und Belästigungen durch Abgasemissionen wurden als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben Dr. R. H.(1.) und F. G. (2.) fristge... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Berufungsverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten durch Sachverständigenbeweis hervor, dass bei Erfüllung und Einhaltung der von den Amtssachverständigen vorgeschlagenen und in den erstinstanzlichen Bescheid aufgenommenen Auflagen bei der Errichtung der Betriebsanlage ? vorliegend ein Lebensmittelmarkt und Erdwärmeanlage ? eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung der Berufungswerber nicht zu erwarten ist, ist die Berufung abzuweisen. ... mehr lesen...
Mit dem zitierten Berufungserkenntnis wurde der Berufung der Nachbarn E. D. etc vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M. M., I., insofern Folge gegeben, als die sanitätspolizeiliche Auflage C 1 nunmehr wie folgt lautet: ?Die beantragten Veranstaltungen sind auf das Jahr gleichmäßig zu verteilen.? Zwischen den Veranstaltungen muss mindestens eine Woche liegen. Als medizinische Mindestausstattung muss mindestens ein Verbandskasten gemäß ÖNORM Z 1020 bzw mit neu gleichwertiger Ausstattung während ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der B. N. GmbH die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des B.es auf Gst. 2009/59, KG 81123 Neustift i.St. Die Beschreibung dieser Anlage ist dem angefochtenen Bescheid in ausführlicher Weise zu entnehmen. Unter anderem wurde folgende emissionstechnische Auflage vorgeschrieben: 1. Bei besonderen meteorologischen Verhältnissen ist der Betreiber verpflichtet, auf Anordnung der Behörd... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde im erstinstanzlichen Verfahren den Nachbarn entsprechende Parteistellung eingeräumt und haben lediglich zwei Nachbarn, A und B, Berufung erhoben, war im Berufungsverfahren nur noch deren nachbarschaftliche Stellung zu berücksichtigen und iSd § 74 Abs. 2 Z 2 Gewerbeordnung zu klären, ob die durch die verfahrensgegenständliche Betriebsanlage durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise belästigt werden könnten. Wurde vor dem KUVS durch Sachverständi... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine allfällige Befürchtung, dass der Betriebsanlageninhaber die genehmigte Anlage entgegen dem Projekt betreibt oder Auflagen nicht einhält, berechtigt die Behörde nicht zu einer Versagung der Genehmigung. Nach herrschender Rechtsprechung ist von der Behörde das vorgelegte Projekt zu beurteilen. Wenn der Betriebsanlageninhaber die Anlage entgegen dem Projekt errichtet oder Auflagen nicht einhält, so ist nach den entsprechenden Bestimmungen der Gewerbeordnung (§ 360 GewO 1994, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutz der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist von der Gewerbebehörde von Amts wegen wahrzunehmen. Nachbarn einer Betriebsanlage sind nicht berechtigt, den Schutz dieser Interessen geltend zu machen. § 74 Abs. 2 Z 4 GewO 1994 räumt den Nachbarn bezüglich eines erhöhten Verkehrsaufkommens keine Stellung ein, deren Beeinträchtigung von ihnen als Verletzung ihrer subjektiven öffentlichen Rechte geltend gemacht werden könnte (VwGH vom 12.12.2001, Zahl: 200... mehr lesen...
Rechtssatz: Errichtung und Betrieb einer Hotelbetriebsanlage: § 74 zusammen mit § 77 sind die zentrale Bestimmung des materiellen Betriebsanlagenrechtes. § 74 Abs. 1 definiert den Begriff der gewerblichen Betriebsanlage, während Abs. 2 die Tatbestände festlegt, bei deren Vorliegen eine Genehmigungspflicht der gewerblichen Betriebsanlage gegeben ist. § 77 dagegen regelt die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage, d.h. also, die Voraussetzungen, unter denen eine genehmigungspflichtige ge... mehr lesen...
Rechtssatz: § 74 zusammen mit § 77 GewO 1994 stellen die zentrale Bestimmung des materiellen Betriebsanlagenrechtes dar. § 74 Abs. 1 leg. cit. definiert den Begriff der gewerblichen Betriebsanlage, während Abs. 2 die Tatbestände festlegt, bei deren Vorliegen eine Genehmigungspflicht der gewerblichen Betriebsanlage gegeben ist. § 77 dagegen regelt die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage, das heißt also, die Voraussetzungen, unter denen eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebs... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage es unterlässt, die ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A auferlegte Betriebszeit der Betriebsanlage in den Betriebsarten "Cafe-Restaurant" und "Bar" von 06.00 bis 04.00 Uhr einzuhalten - das Lokal war am 30.3.2001 bis 05.15 Uhr betrieben worden und hatten sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen auf der Betriebsfläche des Lokals aufgehalten - so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gewerbe,... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem UVS dargetan, dass bei der zu bewilligenden Betriebsanlage eine Gesundheitsgefährdung der Anrainer oder eine unzumutbare Belästigung iSd § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung nicht zu erwarten ist und konnte die Berufungswerberin (Bürgerinitiative) dem eingeholten Sachverständigengutachten nichts Schlüssiges entgegenhalten, so ist die Berufung abzuweisen. Dies umso mehr, als einem schlüssigen und nachvollziehbaren Sachverständigengutachten mit der bloße... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Heranziehung von gewerbebehördlichen Bescheiden als Straftatbestand ist nur dann zulässig, wenn diese mit genügender Klarheit Gebots- oder Verbotsnormen dergestalt enthalten, dass der Unrechtsgehalt eines Zuwiderhandelns eindeutig erkennbar ist. Das Wesen von Auflagen iSd §§ 74 bis 83 GewO besteht darin, dass die Verwaltungsbehörde in einem dem Hauptinhalt nach begünstigenden Bescheid belastende Gebote oder Verbote als Nebenbestimmungen aufnimmt, mit denen der Inhaber des R... mehr lesen...
Rechtssatz: Entsprechend ständiger höchstgerichtlicher Judikatur ist für die Einhaltung von in einem rechtskräftigen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid enthaltenen, ausdrücklich auf § 77 GewO gestützten Auflagen, die den schutzwürdigen Interessen des im § 74 Abs. 2 Z 1 GewO umschriebenen Personenkreises dienen, der gewerberechtliche Geschäftsführer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich (VwGH 17.2.1990, Zahl: 90/19/0469, 27.4.1992, Zahl: 91/19/0290 u.v.a.m.). Zufolge der Bestimmung des ... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten zu I) wie folgt zur Last gelegt: "I) Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage in Wien, D, im Bereich des Fußgängerüberganges von der B-Brücke (flußaufwärts gelegene Wendel) und Gewerbeberechtigter (Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen nach § 189 Abs 1 GewO 1973) in der Zeit von 14.06.1995 bis 17.06.1996 diese mit rechtskräftigen Bescheiden vom 18.10.1984, MBA 21 - BA 17.264/1/84 und vom 27.... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bescheid der Baupolizei, der bei Genehmigung der Bauführung lediglich die Kompetenz zukam, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Herstellung der baulichen Änderungen aus Sicht der baubehördlichen Vorschriften zulässig ist, vermag den Bescheid einer für andere Belange zuständigen Behörde (hier der Gewerbebehörde) nicht zu ersetzen. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Auflage betreffend den Schallpegelbegrenzer in einem Betriebsanlagenbescheid hat eindeutig vorzuschreiben, daß sich die Schallpegelbegrenzung auf den Musiklärm der Musikanlage bezieht, und in welchem Bereich genau die Kontrollmessung durchzuführen ist. Ist dies nicht der Fall, so ist die Auflage nicht hinreichend bestimmt, da dem Gewerbeinhaber in zu wenig konkretisierter Form ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben wird, und es auch nicht gewährleistet ist, daß die Auflag... mehr lesen...