RS UVS Salzburg 2006/09/14 35/10059/34-2006th

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Veröffentlicht am 14.09.2006
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Rechtssatz

Wurde auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides gemäß § 79 Abs 3 GewO die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für eine weitergehende Reinigung der Abluft aus dem Trockner der genehmigten MDF-Anlage bis spätestens April 2007 aufgetragen, ist in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Geruchssituation der bestehenden Betriebsanlage im Sinne einer Verbesserung zu rechnen. Dies ist auch im vorliegenden Verfahren zur Änderung der Betriebsanlage gemäß § 81a (durch Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes) zu berücksichtigen (siehe dazu VwGH vom 27.5.1997, 97/04/0026).

Schlagworte
Vorschreibung eines Sanierungskonzepts, Änderung der Geruchssituation in absehbarer Zeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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