RS UVS Salzburg 2006/03/03 35/10083/4-2006th

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Veröffentlicht am 03.03.2006
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Rechtssatz

Gegenstand des behördlichen Verfahrens nach §77 GewO bzw §81 GewO ist nicht die tatsächlich konsenswidrig errichtete Betriebsanlagenänderung, sondern ausschließlich das eingereichte Projekt(VwGH 26.05.1998, 98/04/0023).

Schlagworte
Eingereichtes Projekt, konsenswidrig errichtete Betriebsanlagenänderung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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