Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt X vom 20. Mai 1992 wurde im Grunde des "§ 360 Abs. 1 erster Satz im Zusammenhalt mit § 366 Abs. 1 Z. 3 und § 74 GewO 1973" verfügt, daß der Beschwerdeführer den im Standort X, P-Straße 1, bisher von ihm ohne Betriebsanlagengenehmigung betriebenen Lebensmittelerzeugungsbetrieb, insbesondere die Verarbeitung von Sojabohnen in einer sogenannten Tofurei, ab sofort geschlossen zu halten und den ganzen Betrieb stillzulegen habe. Zur Begründung: wurde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z3 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0236 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde hat bei Prüfung der Frage der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 360 Abs 1 GewO 1973 von der im Strafverfahren festgestellten Art und Weise der unbefugten Gewerbeausübung auszugehen, ohne im Hinblick ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 17. März 1992 wurde gemäß § 360 Abs. 1 erster Satz und § 333 GewO 1973 die Schließung der Betriebsanlage für den Karosseriebau des Beschwerdeführers am näher bezeichneten Standort verfügt. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , mit rechtskräftigen Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld vom 28. März 1991 und vom 28. August 1991 sei der Beschwerdeführer bestraft worden, weil er am bezeichneten Standort eine genehmigungspfl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §360 Abs1;VStG §48 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0235 3 Stammrechtssatz In einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO 1973 erstreckt sich die durch die Rechtskraft einer Strafverfügung gegebene Bindungswirkung der Behörde auf den durch § 48 Abs 1 VStG bestimmten normativen Inhalt und somit auch auf die (v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Mangels eines - aus dem normativen Gehalt der Regelung erkennbaren - entsprechenden Ausnahmetatbestandes hindert ein anhängiges Verfahren, das auf die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes abzielt, im Falle der Fortsetzung des genehmigungslosen Betriebes d... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde vom Bürgermeister der Stadt W mit Bescheid vom 20. Mai 1992 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Stillegung des Lebensmittelerzeugungsbetriebes (Verarbeitung von Sojabohnen) des Beschwerdeführers im Standort W, P-Straße, verfügt. Eine gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gab der Landeshauptmann von Oberösterreich mit Bescheid vom 30. September 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Grund... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 360 Abs 1 GewO 1973 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gem § 360 Abs 1 GewO 1973 die Stillegung eines Gewerbebetriebes verfügt. Im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale der nach Annahme der belangten Behörde der getroffenen Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 zugrunde... mehr lesen...
Mit an die Beschwerdeführerin gerichtetem Bescheid vom 1. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft wie folgt ab: "Die Bezirkshauptmannschaft verfügt gemäß § 360 Abs. 1 1. Satz der Gewerbeordnung (GewO) 1973, BGBl. Nr. 50/1974 i. d.g.F., die sofortige Auflassung des Lagerplatzes auf den LN 1659/6 und 1659/8, KG M, durch Entfernung der gelagerten Gegenstände, wie Grabsteine, Natursteine und Paletten." Zur Begründung: wurde ausgeführt, wenn in einem Strafverfahren das Vorliegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Unterläßt die Behörde in dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides bei Zitierung der Gesetzestelle des § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 auch anzuführen, ob es sich hiebei um den ersten oder zweiten Fall dieser Gesetzesstelle handelt, so ist, da
Spruch: und Grün... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §60;GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die Beantwortung der Erfüllung der sich aus § 360 Abs 1 erster Satz erster Fall GewO 1973 ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen bedingt auf Grund der der Behörde im Sinne des § 60 AVG obliegenden Begründungspflicht auch entsprechend konkretisierte Feststellungen über den Inhalt des von ihr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Rechtswidrigkeit des Inhaltes eines Bescheides ist jedenfalls dann gegeben, wenn die von der Anordnung gemäß § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 betroffene Person nicht mit der identisch ist, auf deren Handlungsweise sich das von der Behörde ins Auge gefaßte Straferkenntnis bezog. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Anordnung des § 360 Abs 1 GewO 1973 "wenn in einem Strafverfahren das Vorliegen einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung ... festgestellt worden ist ..." ist zu schließen, daß wegen einer derartigen, auf den jeweiligen Bes... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 9. August 1990, in welchem einleitend auf das "rechtskräftige Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 8. August 1989, ..., bestätigt mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ. vom 9.7.1990" hingewiesen wurde, wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 ausgesprochen, daß die Beschwerdeführerin im Gastgewerbebetrieb (Diskothek) "N" im Standort R 57, Gemeinde X, den Musikbetrieb sofort einzustellen, die Lautsprecher bzw. Verstärkeran... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Führung einer als Gasthausbetrieb genehmigten Betriebsanlage als Diskothek mit elektronischer Musik ohne die erforderliche Genehmigung ist durch einen entsprechenden "contrarius actus" iSd ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 10. Februar 1992 wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung des Lokales in N, V 17, verfügt. Zur Begründung: stützte sich der Landeshauptmann von Oberösterreich darauf, daß mit dem von ihm erlassenen Bescheid vom 6. August 1991 G einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 189 GewO 1973 schuldig erkannt worden sei. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/28 90/04/0228 1 Stammrechtssatz Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Juni 1992 wurde die Schließung der Betriebsanlage für den Karosseriebau des Beschwerdeführers am näher bezeichneten Standort mit der Begründung: verfügt, mit rechtskräftigen Straferkenntnissen vom 28. März 1991 und 28. August 1991 sei nachgewiesen worden, daß eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage - nämlich eine Werkstätte für den Karosseriebau - ohne gewerbebehördliche Genehmigung betrieben wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0013 B 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 2 GewO 1973 - Die Abwehr einer der behördlichen Annahme entsprechenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen ist unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Inter... mehr lesen...
Der an den Beschwerdeführer als Bescheidadressaten ergangene Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 23. Juli 1991 lautet in seinem Spruch: wie folgt: " BESCHEID Mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 17. 10. 1990, Ge-96-2765-1989, in der Fassung des Bescheides des Landeshauptmannes von OÖ. vom 17. 6. 1991, Ge-49.454/1-1991/Sch/Th, wurde Herr E, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der 'X Ges.m.b.... mehr lesen...
Im Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 17. Juli 1991 wird eingangs darauf Bezug genommen, daß mit Bescheid dieser Behörde vom 9. Jänner 1991, "bestätigt durch das Erkenntnis des Landeshauptmannes von Tirol" vom 13. Februar 1991, die Schließung des Gastgewerbebetriebes der Beschwerdeführerin wegen fehlender Konzession verfügt worden sei. Daran anknüpfend wurde ausgesprochen, daß gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 VVG der Gastgewerbebetrieb der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VVG §10 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die angeordnete Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 bedeutet, daß der Gewerbetreibende den Gewerbebetrieb einzustellen und die weitere Führung dieses Betriebes zu unterlassen habe. Es handelt sich daher um eine unvertretbare Verhaltensweise und um eine ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §360 Abs4;GewO 1973 §366 Abs1;GmbHG §18;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Normadressat ua einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 ist der eine gewerbliche Tätigkeit Ausübende oder eine Betriebsanlage Betreibende (Hinweis E 25.9.1990, 90/04/0055). Normadressat, an den sich im Anschluß an den Ein... mehr lesen...
Nach der Sprucheinleitung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 3. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 19. April 1991 wegen Übertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 GewO 1973 rechtskräftig bestraft, weil sie ab 29. Mai 1990 bis 28. Februar 1991 im Standort E 30, Parz. 618/1, KG B, Gemeinde O, eine Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte sowie einen Abstell- und Lagerplatz für Kraftfahrzeuge, Kraft... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Behörde nach § 360 Abs 1 GewO 1973 gegeben, so ist nicht entscheidend, ob Gefahr im Verzug ist (Hinweis E 18.9.1984, 84/04/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040236.X02 Im RIS seit 28.01.1992 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z3 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei Prüfung der Frage der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 360 Abs 1 GewO 1973 von der im Strafverfahren festgestellten Art und Weise der unbefugten Gewerbeausübung auszugehen, ohne im Hinblick auf die durch die strafbehördlichen Feststellungen gegebene Bindungs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk - vom 17. Mai 1991 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung des Gastgewerbebetriebes des Beschwerdeführers im Standort Wien 9., X-Straße 18, verfügt. Über eine dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers erkannte der Landeshauptmann von Wien mit Bescheid vom 28. Oktober 1991 im Grunde des § 66 Abs. 4 AVG... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040293.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 26. August 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach "§ 366 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. den §§ 5 Abs. 2 und 189 der Gewerbeordnung 1973" schuldig erkannt und hiefür über ihn eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt. Mit der dagegen erhobenen, zur hg. Zl. 91/04/0269 protokollierten Beschwerde ist der Antrag verbunden, ihr die aufschiebende Wirkung z... mehr lesen...