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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Die Beantwortung der Erfüllung der sich aus § 360 Abs 1 erster Satz erster Fall GewO 1973 ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen bedingt auf Grund der der Behörde im Sinne des § 60 AVG obliegenden Begründungspflicht auch entsprechend konkretisierte Feststellungen über den Inhalt des von ihr als Grundlage in Betracht gezogenen Straferkenntnisses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040198.X03Im RIS seit
11.07.2001