RS Vwgh 1993/4/27 92/04/0266

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §366 Abs1 Z3 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0236 3

Stammrechtssatz

Die belangte Behörde hat bei Prüfung der Frage der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 360 Abs 1 GewO 1973 von der im Strafverfahren festgestellten Art und Weise der unbefugten Gewerbeausübung auszugehen, ohne im Hinblick auf die durch die strafbehördlichen Feststellungen gegebene

Bindungswirkung eine eigenständige Qualifikation einer dieser entsprechenden fortgesetzten Handlungsweise vornehmen zu können (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0235). Das Bemühen, eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung zu erlangen, ist für sich allein noch nicht als "Wiederherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes" anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040266.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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