Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch wurde rechtskräftig wegen unbefugter Ausübung des Konditorengewerbes betreffend die Erzeugung von Krapfen und Schaumbechern bestraft. Im Hinblick darauf, dass der Besch vor Erlassung des Bescheides nach § 360 Abs 1 GewO das Gewerbe der Bäcker angemeldet hat, wäre es erforderlich gewesen, die Frage zu erörtern, ob bzw. inwieweit die dem Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat in einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO die Rechtmäßigkeit der im vorausgegangenem Strafverfahren rechtskräftig getroffene Feststellung einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung nicht zu prüfen. Sie hat jedoch zu beurteilen, ob etwa noch vor Erlassung eines Bescheides gem § 360 Abs 1 GewO der der Rechtsordnung entsprechende Zustand herg... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986040209.X02 Im RIS seit 23.09.2005 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0230 E 14. Februar 1984 VwSlg 11325 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Bei Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 rechtfertigende "rechtskräftige Feststellung im Strafverfahren" vorliegt, ist jedenfalls auch... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Mangels eines - aus dem normativen Gehalt der Regelung erkennbaren - entsprechenden Ausnahmetatbestandes hindert ein anhängiges Verfahren, das auf die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes abzielt, im Falle der Fortsetzung des genehmigungslosen Betriebes die Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO nicht. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0139 E 28. Jänner 1983 RS 1 Stammrechtssatz Einer den Gegenstand eines Straferkenntnisses bildenden, bereits abgeschlossenen unbefugten Gewerbeausübung, kann nicht durch eine Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 begegnet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1397/77 E 27. September 1978 RS 2 Stammrechtssatz Bei Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 rechtfertigende "rechtskräftige Feststellung im Strafverfahren" vorliegt, ist unabhängig von sonstigen Gesichtspunkten jedenfalls auch zu prüfen, ob ein derartiger Ausspruch die Feststellung ein... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0172 E 16. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich in ihrem Zusammenhang, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor ins Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der "verba lega... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0172 E 16. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich in ihrem Zusammenhang, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor ins Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der "verba lega... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0230 E 14. Februar 1984 VwSlg 11325 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Bei Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 rechtfertigende "rechtskräftige Feststellung im Strafverfahren" vorliegt, ist jedenfalls auch... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Der normative Inhalt des § 360 Abs 1 GewO 1973 setzt für die Anordnung "jeweils notwendiger Maßnahmen" das weiterhin gegebene Nichtvorliegen eines der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986040139.X02 Im RIS seit 02.12.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z3;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides dargelegte Inhalt des der behördlichen Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 zu Grunde gelegten Straferkenntnisses reicht zur
Begründung: einer derartigen Maßnahme nicht aus, da eindeutig bestimmte Angaben, aus denen die Art... mehr lesen...