Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 2. Jänner 2004 wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 360 Abs. 1 GewO 1994 Spruchpunkt 1 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt (BH) dahingehend abgeändert, dass zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes die konsenslosen Zwischenlagerungen von Kunststoffabfällen im Freien bei der gewerblichen Betriebsanlage der Beschwerdeführerin nachweislich bis 30. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2 Z5;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahme gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 - Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 360 Abs. 1 GewO 1994 Spruchpunkt 1 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft (BH) dahingeh... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 28. Oktober 2002 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 die Anlieferung und Schlachtung von mehr als 600 Schweinen pro Woche für den näher bezeichneten Schlachthofbetrieb untersagt. Der dagegen von der beschwerdeführenden Partei erhobenen Berufung wurde insofern Folge gegeben, als die Anlieferung und die Schlachtung von mehr als 2400 Schweinen pro Woche für den bezeichneten Schlachthofbetrieb un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;VVG §1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nun wohl zu, dass nach der Rechtsprechung des VwGH - ausgehend vom B 24.8.1995, Zl. 94/04/0062 - die den Wirksamkeitszeitraum der einstweiligen Maßnahme begrenzende Frist iSd § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 nur dann bereits mit E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 3. September 2003 wurde die Schließung der von der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau mit Bescheid vom 28. September 1999 genehmigten Betriebstankstelle des Beschwerdeführers für andere als betriebseigene Kraftfahrzeuge verfügt und ausgesprochen, dass die Betankung anderer als betriebseigener Kraftfahrzeuge an der Betriebstankstelle ab sofort zu unterlassen sei. Nach der Begründung: des ang... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §81 Abs2 Z9;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass an der nach dem Inhalt der Betriebsanlagengenehmigung nur für die Betankung betriebseigener Fahrzeuge vorgesehenen Betriebstankstelle nunmehr zusätzlich auch betriebsfremde Fahrzeuge betankt werden, liegt eine Betriebsanlagenänderung vor. Diese Änderung wäre sachverhaltsbezogen n... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die beschwerdeführende Partei habe vorgebracht, dass am 16. November 2001 im Rahmen einer Fachmesse von Organen des Bürgermeisters der Stadt Linz ihr Messestand für geschlossen erklärt, die Stromzufuhr abgeschalt... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die beschwerdeführende Partei habe vorgebracht, dass am 16. November 2001 im Rahmen einer Fachmesse von Organen des Bürgermeisters der Stadt Linz ihr Messestand für geschlossen erklärt, die Stromzufuhr abgeschalt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1 Z1;GewO 1994 §360 Abs3;
Rechtssatz: Eine Übertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 ist im Sinne des § 360 Abs. 3 GewO 1994 "offenkundig", wenn bei Bedachtnahme auf den der Behörde offenliegenden Sachverhalt daran keine Zweifel bestehen (vgl. Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung, Ergänzungsband, 491, sowie Kienast, Die einstweiligen Zwang... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1 Z1;GewO 1994 §360 Abs3;
Rechtssatz: Eine Übertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 ist im Sinne des § 360 Abs. 3 GewO 1994 "offenkundig", wenn bei Bedachtnahme auf den der Behörde offenliegenden Sachverhalt daran keine Zweifel bestehen (vgl. Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung, Ergänzungsband, 491, sowie Kienast, Die einstweiligen Zwang... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 1. Februar 2001 wurde die Schließung der Betriebsanlage der beschwerdeführenden Partei "Hochtanklager" in B an der Gstraße auf den Grundstücken Nr. 91/6 und 91/7, je KG B, gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 verfügt. An der Betriebsanlage seien folgende konsenslose Änderungen festgestellt worden: "- Lagerungen von Fässern, Chemikaliengebinden und Kunststoffsäcken und sonstigen Gebinden (für Lösungsmittel, Heizöl, Diesel etc.) ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;
Rechtssatz: Für das Einschreiten der Behörde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 ist nicht entscheidend, ob Gefahr in Verzug ist; vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung, Ergänzungsband (2001), Seite 489, Rz 25, zitierte hg. Judikatur. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001040069.X02 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §366;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Änderung einer Betriebsanlage vorliegt, ist allein nach dem Inhalt des die Betriebsanlage genehmigenden Bescheides zu beurteilen; vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung, Ergänzungsband (2001), Seite 516, Rz 29 zu § 366 GewO 1994, zitierte hg. Judikatur. Europea... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 die Schließung des Gastgewerbebetriebes der Beschwerdeführerin verfügt. Nach der Begründung: dieses Bescheides erließ die Erstbehörde am 5. September 2000 eine Verfahrensanordnung, mit welcher die Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 aufgefordert wurde, den der Rec... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;
Rechtssatz: War mangels Vorliegens der erforderlichen Betriebsanlagengenehmigung im Sinne des § 77 GewO 1994 der Betrieb der gegenständlichen Gastgewerbebetriebsanlage insgesamt unzulässig, so konnte der der Rechtsordnung entsprechende Zustand nur in der Einstellung dieses Betriebes liegen. Das einzigartig adäquate Mittel zur Erzielung dieses Zustandes ist abe... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 7. April 2000 wurde - im Spruch: I - für die näher bezeichnete gastgewerbliche Betriebsanlage eine zusätzliche Auflage (technische Maßnahmen zur ausschließlichen Darbietung von Hintergrundmusik) vorgeschrieben. Mit
Spruch: II dieses Bescheides wurde die Stilll... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;
Rechtssatz: Die Angemessenheit der Frist gemäß § 360 Abs 1 GewO 1994 bestimmt sich danach, ob in dieser der der Rechtsordnung entsprechende Zustand hergestellt werden kann oder nicht. Bei entsprechender Fallgestaltung kann auch eine "unverzügliche" Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes im Sinne des Gesetzes angemessen sein. Dabei ist insbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;GewO 1994 §79;
Rechtssatz: Zwar ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine "jeweils" notwendige Maßnahme handelt (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendel, Kommentar zur GewO, RZ 21 zu § 360). Die von der Beschwerdeführerin ins Auge gefasste, ihrer Ansicht nach (bloß) notwendige Maßnahme, bescheidmäßig die Herstellung einer entsprechenden Lärmbe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1994 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/04/0069 E 24. August 1995 RS 1
(Hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Die GewRNov 1992 hat den Anwendungsbereich des § 360 Abs 1 GewO 1973 dahin geändert, daß die Behörde auch schon dem bestehenden Verdacht einer gesetzwidrigen (konsenslosen) Gewerbeausübung durch einen ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 13. Juli 1999, zugestellt am 14. Juli 1999, wurde die Schließung der Betriebsanlage der Beschwerdeführerin für das Handelsgewerbe und das Güterbeförderungsgewerbe im näher bezeichneten Standort verfügt. Der Berufung der Beschwerdeführerin gegen diesen Bescheid wurde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Die belangte Behörde leg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;VVG §1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die den Wirksamkeitszeitraum der einstweiligen Maßnahme begrenzende Frist iSd § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 beginnt bereits mit Erlassung des diese Maßnahme (erstmals) verfügenden Titelbescheides. Im Regelfall wird - soweit nicht im Instanzenzug abwe... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides trug der Landeshauptmann von Niederösterreich mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 22. Juni 1999 der Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 in Bezug auf ihre näher bezeichnete Betriebsanlage auf, sämtliche Lagerungen im Freien (Kunststoffabfälle und Spuckstoffe, teilweise vermischt, im Gesamtausmaß von ca. 28.000 m3) bis spätestens 30... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. April 1995 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer "Mineralrecyclinganlage" an einem näher bezeichneten Standort unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen erteilt. In der Art einer Zusammenfassung heißt es in der Begründung: dieses Bescheides u.a.: "Die maximalen Immissionskonzentrationen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0154 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsstraftatbestand des § 367 Z 25 GewO 1994 stellt auf die Nichteinhaltung von in Ansehung von gewerblichen Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen ab, und zwar durch den aus einem Betriebanlagengenehmigungsbes... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. Jänner 1998 die Schließung des gesamten Betriebes der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort, welche am 15. Dezember 1997 faktisch durchgeführt wurde, gemäß § 360 Abs. 3 GewO 1994 verfügt. Zur Begründung: ging der Landeshauptmann davon aus, der persönlich haftende und nach außen vertr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht verpflichtet, vor Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 3 GewO 1994 dem Gewerbetreibenden die zu treffende Maßnahme anzukündigen, um ihm Gelegenheit zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu geben. European Case L... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. August 1996 wurde mit Spruchpunkt I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf Feststellung der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage zur "Ausübung der Gewerbeberechtigungen für die Vermietung von Zelten, Toilettenwagen und des Schaustellergewerbes" mit dem Standort in T, O-Straße 20, gemäß § 358 Abs. 1 GewO 1994 zurückgewiesen. Mit Spruchpunkt II. wurde im Instanzenzug gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 die Schließung der im Sp... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 96/04/0009 2 Stammrechtssatz Die (gänzliche) Schließung eines Gewerbebetriebes darf nur in einem Verfahren nach § 360 Abs 3 GewO 1994 erfolgen. Durch die unrichtige Anwendung bzw Zitierung des § 360 Abs 1 GewO 1994 werden allerdings subjektiv-öffentliche Rechte des Gewerbeinhabers nicht ver... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 4. Juni 1996 die Schriftsätze des Beschwerdeführers, "soweit sie als Maßnahmenbeschwerden zu betrachten sind", betreffend den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 28. Februar 1996, Zl. 3/203-30/22-1996, die Verfahrensanordnungen dieser Behörde vom 27. Februar 1996, Zl. 2/152-43/23-1996 und Zl. 2/152-581/3... mehr lesen...