RS Vwgh 1992/1/28 91/04/0236

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §366 Abs1 Z3 idF 1988/399;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat bei Prüfung der Frage der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 360 Abs 1 GewO 1973 von der im Strafverfahren festgestellten Art und Weise der unbefugten Gewerbeausübung auszugehen, ohne im Hinblick auf die durch die strafbehördlichen Feststellungen gegebene

Bindungswirkung eine eigenständige Qualifikation einer dieser entsprechenden fortgesetzten Handlungsweise vornehmen zu können (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0235). Das Bemühen, eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung zu erlangen, ist für sich allein noch nicht als "Wiederherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes" anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040236.X03

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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