RS Vwgh 1993/2/25 92/04/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §68 Abs1;
GewO 1973 §360 Abs1;
VStG §48 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0235 3

Stammrechtssatz

In einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO 1973 erstreckt sich die durch die Rechtskraft einer Strafverfügung gegebene Bindungswirkung der Behörde auf den durch § 48 Abs 1 VStG bestimmten normativen Inhalt und somit auch auf die (verbale) Angabe der als erwiesen angenommenen Tat iSd des § 48 Abs 1 Z 3 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040158.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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