RS Vwgh 1993/2/3 AW 92/04/0055

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Veröffentlicht am 03.02.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 360 Abs 1 GewO 1973 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gem § 360 Abs 1 GewO 1973 die Stillegung eines Gewerbebetriebes verfügt. Im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale der nach Annahme der belangten Behörde der getroffenen Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 zugrundeliegenden Verwaltungsübertretung kann die Möglichkeit einer Gefährdung oder Belästigung von Nachbarn im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 und 2 GewO 1973 - so wird im angefochtenen Bescheid auf Nachbarbeschwerden über Lärmbelästigungen hingewiesen - nicht ausgeschlossen werden. Derartige Umstände sind aber unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Interessen im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG zu subsumieren (Hinweis B 18.8.1989, AW 89/04/0045).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1992040055.A01

Im RIS seit

03.02.1993
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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