Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 360 Abs 1 GewO 1973 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gem § 360 Abs 1 GewO 1973 die Stillegung eines Gewerbebetriebes verfügt. Im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale der nach Annahme der belangten Behörde der getroffenen Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 zugrundeliegenden Verwaltungsübertretung kann die Möglichkeit einer Gefährdung oder Belästigung von Nachbarn im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 und 2 GewO 1973 - so wird im angefochtenen Bescheid auf Nachbarbeschwerden über Lärmbelästigungen hingewiesen - nicht ausgeschlossen werden. Derartige Umstände sind aber unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Interessen im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG zu subsumieren (Hinweis B 18.8.1989, AW 89/04/0045).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1992040055.A01Im RIS seit
03.02.1993