RS Vwgh 1992/1/28 91/04/0236

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Behörde nach § 360 Abs 1 GewO 1973 gegeben, so ist nicht entscheidend, ob Gefahr im Verzug ist (Hinweis E 18.9.1984, 84/04/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040236.X02

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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