Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung hinsichtlich Geldstrafe - Übertretung der Gewerbeordnung 1973 - Der Bf wurde einer Verwaltungsübertretung nach "§ 366 Abs 1 Z 2 iVm den §§ 5 Abs 2 und 189 der Gewerbeordnung 1973" schuldig erkannt und hiefür über ihn eine Geldstrafe von S 5000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt. Mi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung des Lkw-Abstellplatzes der Beschwerdeführerin auf dem Grundstück Nr. 735/4 der KG X aufgetragen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 11. März 1991 sei die Schließung des Lkw-Abstellplatzes der Beschwerdeführerin auf dem Grundstück Nr. 735/4 der KG X mit der
Begründung: ve... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 8. April 1991 wurde im Verwaltungsrechtszug gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Stillegung der im Obergeschoß des Hauptgebäudes (Bau 16) der Lederfabrik der beschwerdeführenden Gesellschaft m. b.H. in Betrieb stehenden fünf Rundlaufspritzmaschinen verfügt. Zur Begründung: stützte sich der Landeshauptmann von Oberösterreich darauf, daß mit dem von ihm erlassenen Bescheid vom 23. Jänner 1991 der gewerberechtliche Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/28 90/04/0228 1 Stammrechtssatz Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu b... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Mangels eines - aus dem normativen Gehalt der Regelung erkennbaren - entsprechenden Ausnahmetatbestandes hindert ein anhängiges Verfahren, das auf die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes abzielt, im Falle der Fortsetzung des genehmigungslosen Betriebes d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Beh die nach der Sachlage "jeweils notwendigen Maßnahmen" vorzuschreiben, die zur Herstellung jener Soll-Ordnung, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde, dienen, wobei die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen hat (H... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. November 1990 wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung der von der Beschwerdeführerin im Standort R betriebenen Asphaltmischanlage verfügt. Dieser Ausspruch wurde u. a. damit begründet, mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 18. Mai 1990, abgeändert mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. November 1990, sei über Ing. F, den gewerberechtlichen Geschäftsführer der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/28 90/04/0228 1 Stammrechtssatz Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. März 1991 wurde der Beschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung einer Betriebsanlage unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Gegen diesen Bescheid - inhaltlich jedoch nur gegen zwei in diesem Bescheid der Beschwerdeführerin erteilte Auflagen (nämlich die Auflagen 77 und 84) - richtet sich die vorliegende, zur hg. Zl. 91/04/0128 protokollierte Beschwerde. Mit dieser B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0173 B 8. November 1984 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gemäß § 360 Abs 1 GewO 1973 - In Ansehung von Anträgen auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ergibt sich das Erfordernis, dass ein derartiges Begehren den normativen Bescheidabspruch als solchen, d. h. entweder diesen zur Gänze oder aber einen... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. März 1991 in diesbezüglicher Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. November 1990 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung der im Standort W, R-Gasse, betriebenen Asphaltmischanlage der Beschwerdeführerin verfügt. Hiezu wurde ausgeführt, die Erstbehörde habe diese Anordnung gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0013 B 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 2 GewO 1973 - Die Abwehr einer der behördlichen Annahme entsprechenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen ist unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Interessen des § 30 Abs 2 V... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 23. Mai 1990 wurde folgendes ausgesprochen: "Der konsenslose Schlachtbetrieb im Standort A ist ab 17. Mai 1990 geschlossen und es dürfen keine weiteren Schlachtungen in diesem Betrieb durchgeführt werden." Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Voraussetzungen des § 360 Abs. 1 GewO 1973 träfen beim konsenslosen Schlachtbetrieb im bezeichneten Standort zu, weshalb am 17. Mai 1990 als Sofortmaßnahme die Schließung des Betriebes verfügt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu betrachten ist, als ob der aufgehobene Bescheid von Anfang an nicht er... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie trug der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg mit Bescheid vom 26. Februar 1990 der Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 auf, die Gaststätte in S, mit Wirkung vom 15. Februar 1990 ab 20.30 Uhr gschlossen zu halten und die unbefugte Ausübung des Gastgewerbes (Betriebsart "Bar") zu unterlassen. Über eine dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin sprach der Landeshauptmann von Sal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/15 AW 90/04/0013 2 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Konzessionsansuchen - Kann der Antragsteller die von ihm angestrebte Rechtsstellung auch bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den VwGH im Beschwerdeverfahren (hier: Abweisung eines Konzessionsansuchens) nic... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 10. April 1986 wurde (nach dem Spruchteil I.) "die Änderung der Betriebsweise der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 8.10.1980, Ge-2848-1980, genehmigten Lagerhalle auf den Grundstücken 693 und 695/1, KG Y, einschließlich des Entfalls der mit Auflage 11. dieses Bescheides vorgeschriebenen Lärmschutzwand ..... gemäß § 81 in Verbindung mit § 74 und § 77 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, nicht genehmigt". ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0103 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11188 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine unter Vorschreibung einer Auflage erteilte Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage bzw deren Änderung ist in der Weise eingeschränkt, dass von ihr ohne Beachtung der Auflage kein Gebrauch gemacht werden darf. Betreibt somit der Betriebsinhaber die ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. August 1990 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Grunde des § 360 Abs. 1 GewO 1973 zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes der Betriebsanlage des Beschwerdeführers auf der Gp. 1621, KG X folgende Maßnahmen: "1. Es ist ausgehend vom südlichen Ende der östlichen Stützmauer der nördlichen Zufahrt zur Gp. 1621 (von der Gp. 1620 her) eine geradlinige Leitplanke zur Betankungsfläche hin zu errichten und zwar so, daß zwischen Montagegrub... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0235 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, daß unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Darauf, daß als normativer Gehalt der verba le... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anordnung einer Maßnahme iSd § 360 Abs 1 GewO 1973 ist die eindeutige Feststellung der gesetzwidrigen Gewerbeausübung in einem Strafverfahren, die nicht etwa durch ergänzende Feststellungen in dem nach § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 durchgeführten Administrativverfahren ersetzt werden könnte. Europe... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 13. August 1990 verfügt, daß der Beschwerdeführer die weitere Ausübung des Gastgewerbes (Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken) im Kellergeschoß der Liegenschaft X, A-Straße 45a, gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 unverzüglich einzustellen und den Gastgewerbebetrieb sofort zu schließen habe. Die Geschäftsbezeichnung für das im Kellerge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990040325.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. Oktober 1990 wurde wie folgt abgesprochen: "I. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides wird wie folgt abgeändert: 'Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verfügt gemäß § 360 Abs. 1 Gewerbeordnung 1973 zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes und zur Beendigung des zuletzt mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0013 B 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 2 GewO 1973 - Die Abwehr einer der behördlichen Annahme entsprechenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen ist unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Interessen des § 30 Abs 2 V... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Tirol erteilte mit Bescheid vom 17. März 1989 der N Mineralöl Handels-Gesellschaft m.b.H. in X - wie sich aus dem Einleitungssatz dieses Bescheides ergibt: bezogen auf "die Tankstelle auf Gp 7388, KG Y, im Gemeindegebiet von Y an der Z Bundesstraße" - in Anwendung des § 83 GewO 1973 den Auftrag, sämtliche unterirdische Lagerbehälter entweder auszugraben oder ordnungsgemäß einzuschlämmen. Zur Begründung: wurde - soweit dies für den Beschwerdefall von Bedeutung is... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs4 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §83 idF 1988/399;
Rechtssatz: Eine der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein Einschreiten der Behörde nach § 83 GewO 1973 setzt das (weiterhin gegebene) Nichtvorliegen eines der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes voraus. Dies ergibt ... mehr lesen...
Der gegen den Beschwerdeführer als Bescheidadressaten ergangene Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 2. August 1989 weist folgenden Spruchinhalt auf: "Gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973, in der Fassung BGBl. Nr. 399/88, wird gegenüber Herrn N als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma A Nachfolger Gesellschaft m.b.H., B-Straße 1, Y, die Schließung des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 30. Dezember 1977, Zl. II-926/77, auf Gp. 1199/1, KG Y, genehmigten We... mehr lesen...