Norm: EKHG §9 Abs2 DEKHG §11
Rechtssatz: Das Abrutschen eines bereits stehenden Kraftfahrzeuges (Schneeglätte) zum linken Fahrbahnrand stellt eine besondere Betriebsgefahr dar. Entscheidungstexte 2 Ob 7/81 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 2 Ob 7/81 Veröff: ZVR 1982/231 S 217 8 Ob 39/86 Entscheidungstext OGH 23.10.1986 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 DEKHG §11
Rechtssatz: Das Abrutschen eines Personenkraftwagen von einem "Eisriegel" am rechten Fahrbahnrand stellt keine außergewöhnliche Betriebsgefahr im Sinne des § 9 Abs 2 letzter Halbsatz EKHG dar. Entscheidungstexte 8 Ob 265/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 8 Ob 265/79 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aEKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Keine Haftung wegen Nichtbeachtung der gesteigerten Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG, wenn es am ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Nichtbeachtung und dem Unfall fehlt. Entscheidungstexte 8 Ob 168/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 8 Ob 168/79 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Die Sorgfalt im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG ist nicht die gewöhnliche Verkehrssorgfalt, sondern die äußerste, nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt. Entscheidungstexte 8 Ob 61/79 Entscheidungstext OGH 25.05.1979 8 Ob 61/79 8 Ob 239/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 8 Ob 239/79 Veröff: ZVR 1980... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Unter dem Begriff "jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" ist die äußerste nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt zu verstehen. Entscheidungstexte 8 Ob 38/79 Entscheidungstext OGH 29.03.1979 8 Ob 38/79 Veröff: ZVR 1980/105 S 116 8 Ob 61/79 Entscheidungstext OGH 25.05.1979 8 Ob 6... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIBEKHG §9 Abs2 D
Rechtssatz: Zur Frage der außergewöhnlichen Betriebsgefahr bei Verletzung eines Fahrgastes durch einen dritten Fahrgast beim Andrängen der Fahrgäste an Straßenbahnhaltestellen. Entscheidungstexte 8 Ob 191/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 191/78 2 Ob 74/95 Entscheidungstext OGH 12.10.199... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 AStVO §76 Abs4 lita III
Rechtssatz: Ein verkehrswidriges Verhalten von Fußgängern stellt für den Lenker eines Kraftfahrzeuges dann ein unabwendbares Ereignis dar, wenn er nach den konkreten Umständen damit nicht zu rechnen brauchte und er den Unfall auch bei Anwendung der Vorsicht und Aufmerksamkeit eines besonders umsichtigen und sachkundigen Kraftfahrers nicht verhindern konnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 D
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Vorliegens einer durch das Verhalten eines Dritten oder eines Tieres ausgelösten außergewöhnlichen Betriebsgefahr ist nicht entscheidend, dass zwischen diesem Verhalten und der dadurch ausgelösten außergewöhnlichen Gefahrensituation eine Handlung des Lenkers (zB jähes Abbremsen oder Verreisen des Fahrzeuges) liegt (hier: Abkommen eines Personenkraftwagens auf die linke Fahrbahnseite durch... mehr lesen...
Otto L geriet am 18. April 1973 auf der Bundesstraße 51 vor dem Haus Neusiedl am See 51 mit seinem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW, auf die linke Fahrbahnhälfte und stieß dort mit dem von Erna N gelenkten PKW, zusammen. Erna N und ihre im PKW mitfahrende Schwägerin Hiltraud G wurden getötet und die Erst- und Zweitklägerin, die Töchter der Hiltraud G verletzt. Der Drittkläger war der Ehegatte der Hiltraud G. Das gegen Otto L eingeleitete Strafverfahren wurde gemäß § 90 St... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §7 Abs1EKHG §9 Abs2 CStVO §76 Abs3 III
Rechtssatz: Überschreitet ein Personenkraftwagenlenker die im Ortsgebiet zulässige absolute Höchstgeschwindigkeit um etwa zehn Prozent besagt dies, dass ihm der Beweis der Beachtung jeglicher Sorgfalt nach § 9 Abs 2 EKHG nicht gelungen ist, sodass er nach § 7 (1) EKHG, § 1304 ABGB haftet. Gegenüber dem krassen Verschulden der Fußgeherin aber, die gegen § 76 (3) StVO verstoßen hat,... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 AStVO §3 B1l
Rechtssatz: Mit einem derart vorschriftswidrigen Verhalten, daß ein das Fahrrad schiebender bzw am Gehsteig damit stehender Verkehrsteilnehmer völlig unvermutet und so knapp vor dem herankommenden Motorrad die Fahrbahn betritt, daß dieser trotz sofortiger Reaktion nicht mehr den Unfall verhindern kann, braucht auch bei Anwendung jeder nach den Umständen des Falles gebotenen Sorgfalt (§ 9 Abs 2 EKHG) nicht gerechn... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §20 IE
Rechtssatz: Von einem im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG besonders vorsichtigem Kraftfahrer ist zu verlangen, daß er bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht mit höherer als Sichtgeschwindigkeit fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 142/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 2 Ob 142/77 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Maßstab für die Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG ist die Sorgfalt eines sachkundigen, erfahrenen Kraftfahrers. Er haftet daher auch für einen Mangel der besonders geschärften Aufnahmsfähigkeit für rasche Eindrücke (so schon 2 Ob 133/62 = ZVR 1962/245). Entscheidungstexte 2 Ob 140/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 2 Ob 140/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §9 Abs2 CStVO §3 B1fStVO §7
Rechtssatz: Keine Anwendung äußerster Sorgfalt, wenn ein Autofahrer nach den ihn bekannten Verhältnissen nicht auf die durch die Umstände nahegelegte Möglichkeit Rücksicht nimmt, daß dem soeben wegfahrenden Autobus Schulkinder entstiegen sind (Schadensteilungsquote 1 : 1 mit zwölfjährigem Schüler, der ihm ins Auto lief). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 D
Rechtssatz: Der Halter haftet bei außergewöhnlicher Betriebsgefahr auch für höhere Gewalt. Entscheidungstexte 2 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 88/77 2 Ob 1142/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 2 Ob 1142/95 Beisatz: Auch wenn die außergewöhnliche Betriebsgefahr durch höhere Gewalt ausgelöst wird, ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 D
Rechtssatz: Für die Schutzwürdigkeit des Geschädigten spielt die Ursache der außergewöhnlichen Betriebsgefahr keine Rolle. Es ist gleichgültig, ob die außergewöhnliche Betriebsgefahr durch ein Tier oder höhere Gewalt erfolgte. Entscheidungstexte 2 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 88/77 2 Ob 252/03b Ents... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CKDV §58 Abs1 Z2 lite
Rechtssatz: Keine Einhaltung der besonderen Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG bei Überschreitung der nach § 58 Abs 1 Z 2 lit e KDV zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Unterlassung der Einhaltung einer mehr zum rechten Fahrbahnrand liegenden Fahrlinie in einer scharfen Linkskurve. Entscheidungstexte 8 Ob 48/77 Entscheidungstext OGH 20.04.1... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §3 D
Rechtssatz: Mit einem unvorsichtigen Verhalten von Arbeitern auf einer Baustelle muß ein Kraftfahrer ebenso rechnen wie mit einem verkehrswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Entscheidungstexte 2 Ob 24/77 Entscheidungstext OGH 10.03.1977 2 Ob 24/77 2 Ob 104/89 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 GEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Dem Bahnbetrieb sind auch die der Vorbereitung und der Abwicklung der Beförderung dienenden Vorgänge, wenn sie im Zusammenhang mit wirklich ablaufenden Beförderungsvorgängen stehen, zuzurechnen. Hiezu gehört auch das Schließen eines Schrankens an Eisenbahnübergängen bei Annäherung eines Zuges. Es kommt hiebei nicht darauf an, ob es sich um einen Schranken an einem schienengleichen Eisenbahnübergang ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 G
Rechtssatz: Das im § 9 Abs 2 EKHG erwähnte "Verhalten des Geschädigten" darf nicht mit Verschulden gleichgesetzt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 117/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 8 Ob 117/76 Veröff: ZVR 1977/252 S 326 8 Ob 54/87 Entscheidungstext OGH 27.08.1987 8 Ob 54/87 Veröff: ZVR 1988/... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 A
Rechtssatz: Bei dem durch das Verhalten des Geschädigten herbeigeführten unabwendbaren Ereignis ist der Halter stets von der Haftung befreit. Entscheidungstexte 8 Ob 117/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 8 Ob 117/76 Veröff: ZVR 1977/252 S 326 8 Ob 39/87 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 8 Ob 39/87... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Auch einem Kraftfahrer der besonders vorsichtig und bremsbereit fahren muß, ist eine Reaktionszeit vom 0,6 bis 0,8 Sekunden zuzubilligen. Entscheidungstexte 8 Ob 132/76 Entscheidungstext OGH 22.09.1976 8 Ob 132/76 Veröff: ZVR 1977/306 S 373 2 Ob 145/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 2... mehr lesen...
Am 7. Juli 1973 kam es um etwa 21 Uhr auf der Bundesstraße 34 zwischen Fels am Wagram und Kollersdorf zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Kläger aus Richtung Wien in Richtung Langenlois gelenkten PKW und dem ihm entgegenkommenden, an einem stehenden Autobus vorbeifahrenden PKW, der von der Erstbeklagten gelenkt wurde und dessen Halter der Zweitbeklagte ist. Der Kläger wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt, weil er eine für die Sichtverhältnisse bei Nacht überhöhte Ge... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 D
Rechtssatz: Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines auf der Autobahn manövrierunfähig zum Stillstand gelangten Milchtankwangens und eines nachfolgenden Lastkraftwagenzuges, der anläßlich eines Bremsversuches im Hinblick auf die vor ihm befindliche Fahrzeuganhäufung ins Schleudern geraten und ebenfalls praktisch manövrierunfähig schließlich gegen die Vorderfahrzeuge geschleudert wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs1 AEKHG §9 Abs2 A
Rechtssatz: Ein unabwendbares Ereignis kann nur ein solches sein, das von außen auf das Kraftfahrzeug oder dessen Lenker einwirkt, nicht aber ein Versagen des Fahrzeuges oder des Lenkers. Entscheidungstexte 2 Ob 284/75 Entscheidungstext OGH 12.02.1976 2 Ob 284/75 Veröff: ZVR 1977/79 S 117 (dort falsch mit 2 Ob 284/76 zitiert) = SZ 49/20 ... mehr lesen...
Am 24. Juli 1970 gegen 4.30 Uhr stieß auf der Bundesstraße Nr. 1 im Gemeindegebiet von R ein vom Kläger gehaltener LKW-Zug mit einem von Wilfried B gelenkten PKW, der auf die linke Fahrbahnhälfte geraten war, zusammen. Dabei wurde Wilfried B getötet. Er war Halter des bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKWs. Der Kläger begehrte Schadenersatz. Die Beklagten beantragten Klagsabweisung. Der Unfall sei durch ein unabwendbares Ereignis entstanden, weil Wilfried B durch eine plö... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Keine Vernachlässigung der besonderen Sorgfaltspflicht des § 9 Abs 2 EKHG durch die Wiener Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, durch Unterlassung der Antragstellung an die für die Phaseneinstellung zuständige Behörde auf Änderung der Umlaufphasen (zu kurze Gelbphase) einer Verkehrsampel und der Belehrung der Lenker der Straßenbahnzüge über die mangelhafte Phasenschaltung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 A
Rechtssatz: Nach Kraftfahrzeugunfällen ist rückblickend in der Regel erkennbar, durch welche Maßnahmen der Lenker den Unfall doch noch hätte vermeiden können. Wenn diese Maßnahmen aber vor dem Unfall, also vorausschauend, nicht "nach den Umständen des Falles geboten" waren, gilt der Unfall als unabwendbares Ereignis, obwohl er, objektiv betrachtet, abwendbar gewesen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 A
Rechtssatz: Unabwendbares Ereignis: Lastkraftwagenzug fährt auf einer 4,3 Meter breiten Straße einer am linken Fahrbahnrand in gleicher Richtung gehenden Fußgängerin vor, hält wegen eines entgegenkommenden Personenkraftwagen an, dieser hält hierauf auf Höhe des Lastkraftwagenanhängers ebenfalls an, worauf die Fußgängerin vor dem Personenkraftwagen die Straße überquert und sich zwischen Lastkraftwagen und dessen Anhänger ste... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 D
Rechtssatz: Die Berufung auf den Haftungsbefreiungsgrund des § 9 EKHG versagt dort, wo die den Schaden unmittelbar verursachende Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges, die durch das Verhalten des Dritten oder eines Tieres ausgelöst wurde, zu einer außergewöhnlichen wird. Dies ist dann der Fall, wenn die durch die Eigentümlichkeit des gefährlichen Betriebes bestehende, für den Schaden unmittelbar ursächliche Gefahr gegenüber de... mehr lesen...