RS OGH 1975/2/6 2Ob357/74

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Veröffentlicht am 06.02.1975
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Norm

EKHG §9 Abs2 A

Rechtssatz

Unabwendbares Ereignis: Lastkraftwagenzug fährt auf einer 4,3 Meter breiten Straße einer am linken Fahrbahnrand in gleicher Richtung gehenden Fußgängerin vor, hält wegen eines entgegenkommenden Personenkraftwagen an, dieser hält hierauf auf Höhe des Lastkraftwagenanhängers ebenfalls an, worauf die Fußgängerin vor dem Personenkraftwagen die Straße überquert und sich zwischen Lastkraftwagen und dessen Anhänger stellt, um das Weiterfahren des Personenkraftwagens abzuwarten, worauf aber auch der Lastkraftwagenzug anfährt und die Fußgängerin überrollt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 357/74
    Entscheidungstext OGH 06.02.1975 2 Ob 357/74

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058222

Dokumentnummer

JJR_19750206_OGH0002_0020OB00357_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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