Norm
EKHG §9 Abs2 CRechtssatz
Mit einem unvorsichtigen Verhalten von Arbeitern auf einer Baustelle muß ein Kraftfahrer ebenso rechnen wie mit einem verkehrswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058349Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2018