RS OGH 1977/3/10 2Ob24/77, 2Ob104/89, 2Ob86/18p

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Veröffentlicht am 10.03.1977
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Norm

EKHG §9 Abs2 C
StVO §3 D

Rechtssatz

Mit einem unvorsichtigen Verhalten von Arbeitern auf einer Baustelle muß ein Kraftfahrer ebenso rechnen wie mit einem verkehrswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058349

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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