Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 25. 5. 2001 als Mitfahrerin auf dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten und von ihrem Ehemann gelenkten Motorrad bei einem Verkehrsunfall mit einem auf die Fahrbahn laufenden Wildschwein schwer verletzt. Zwischen dem Motorrad und dem von rechts die Straße querenden Wildschwein kam es zu einer "frontüberdeckten" Kollision. Der Lenker konnte vor der Kollision keine Bremsung mehr einleiten, sondern sein Motorrad nur mehr in eine Tenden... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die or... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am späten Nachmittag des 3. 7. 1999 ereignete sich auf der Landesstraße 112 in der Steiermark auf Höhe des Straßenkilometers 2,0 (in den Urteilen der Vorinstanzen - abweichend von der Verkehrsunfallanzeige des Gendarmeriepostens Mariazell im Akt 67 BAZ 449/99p sowie vom darauf fußenden Klagebegehren: Kilometer 2,2) ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrad sowie... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte versuchte unter Mithilfe des Klägers, sein Pferd, das auf einem nicht befestigten Waldweg in einem Schlammloch eingesunken war, mit Hilfe eines Abschleppseiles mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW hochzuheben und herauszuziehen. Dabei löste sich der Karabiner des Abschleppseiles vom Halfter des Pferdes und traf den Kläger am Handrücken. Der Kläger erlitt dadurch schwere Verletzungen. In seiner Klage begehrte der Kläger von den Be... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Recht... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 4. 1997 ereignete sich gegen 19.30 Uhr auf der Landesstraße L 514 im Gemeindegebiet von Oberzeiring auf Höhe des Straßenkilometers 3,400 ein Verkehrsunfall zwischen einem von der Klägerin gelenkten und gehaltenen PKW einerseits und einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen sowie bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW andererseits. Beide Fahrzeuglenker erlitten schwere Verletzungen; ihre PKWs wurden schwer beschädigt. Der Unfall ereignete... mehr lesen...
Begründung: Auf der Eisenbahnstrecke der Österreichischen Bundesbahnen zwischen Pörtschach und Klagenfurt fahren im Frühverkehr planmäßig ein Eil- und ein Regionalzug. Dabei fährt der Eilzug vor dem Regionalzug von Pörtschach ab und hält planmäßig bis zur Station Klagenfurt-Hauptbahnhof nicht an. Der danach fahrende Regionalzug hält hingegen vor der Station Klagenfurt-Hauptbahnhof auch an der Station Klagenfurt-Lend planmäßig an. Am 2. 4. 1997 hatte der Eilzug Verspätung und f... mehr lesen...
Begründung: Die neunköpfige Familie der Klägerin gehörte zum Begleittross des Cirque du Soleil, der von Anfang November mit Mitte Dezember 1995 in Wien gastierte. Der Zirkus war für diesen Zeitraum berechtigt, eine bestimmte umzäunte, in einer Entfernung von rund 100 m zur späteren Unfallstelle befindliche Fläche zur Aufstellung der Busse und Wohnwagen zu benutzen. Am Nachmittag des 12. 11. 1995 kletterte die damals 9jährige Klägerin gemeinsam mit anderen Zirkuskindern über die Bö... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Am 12. 1. 1995 kam Martina D***** als Fahrga... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 10. 1997 ereignete sich gegen 15.15 Uhr im Ortsgebiet von Scharnstein ein Verkehrsunfall, an dem die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW und der am 13. 12. 1985 geborene Kläger als Fussgänger beteiligt waren. Unter Anerkennung eines Mitverschuldens von 50 % begehrt der Kläger die Zahlung von S 101.350 sA (S 100.000 Schmerzengeld, S 600 Kleiderschaden und S 750 unfallskausale Nebenauslagen) so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 7. 1995 ereignete sich in Österreich ein Unfall zwischen dem Kläger als Fahrer eines Mountain-Bike und einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW. Mit der am 31. 12. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger zunächst die Zahlung von S 140.250 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden. Er brachte daz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 6. 10. 1994 als Insasse eines vom Drittbeklagten gelenkten, von der viertbeklagten Partei gehaltenen und bei der fünftbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW bei einem Unfall mit einem von der Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei versicherten weiteren PKW verletzt. Er begehrt die Zahlung von S 120.000 sA mit der
Begründung: , es sei zur Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen aus Verschulden beide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 5. 1996 beabsichtigte die Klägerin, als Fahrgast in einen vom Erstbeklagten gelenkten, von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Linienbus an Haltestelle Nr 8 in der Ursulinengasse in K***** in Richtung V***** nach dessen Abfertigung einzusteigen. Nachdem sie vergeblich an die geschlossene Einstiegstüre des bereits anfahrenden Busses geklopft hatte, verminderte der Buslenker nach kurzer Fahrtstrec... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 HIII9ZPO §508aEKHG §9 Abs2 CEKHG §9 Abs2 G
Rechtssatz: Der Umfang der gemäß § 9 Abs 2 EKHG gebotenen Sorgfalt hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (hier: Bedienung von LKW-Kränen bei Einschaltung von Hilfskräften). Entscheidungstexte 2 Ob 70/99d Entscheidungstext OGH 11.03.1999 2 Ob 70/99d 2 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten zuletzt S 72.322,40 s. A. als Ersatz von Begräbniskosten und Telefonspesen. Ihr Sohn (dessen Mitverschulden mit 20 % anerkannt wurde) war beim Abladen von Ziegeln von einem (bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten) LKW der Erstbeklagten tödlich verunglückt. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin teilweise Folge, sprach ihr S 45.201,50 s. A. zu und wies das Mehrbe... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 7. 1997 ereignete sich gegen 13.00 Uhr ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Lenker seines PKW mit einem Kalb des Beklagten kollidierte. Am Fahrzeug des Klägers entstand ein Sachschaden von S 55.547, für das Abschleppen bezahlte er S 2.280. Mit der Behauptung, der Beklagte habe seine Aufsichts- und Verwahrungspflicht als Tierhalter verletzt, begehrt der Kläger den Ersatz seiner Schäden in der Höhe von S 57.827 sA. Der Beklagte wendete ein, den Kläger t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 4. 1988 ereignete sich in Wien 12 auf der Kreuzung der Längenfeldgasse mit der Karl-Löwe-Gasse ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw's und der am 9. 12. 1979 geborene Kläger als Fußgänger beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Erstbeklagte, die in der Nacht vom 22. auf den 23.9.1994 mehrere Gastlokale besucht hatten und erheblich alkoholisiert waren, fuhren am 23.9.1994 gegen 3,00 Uhr früh mit einem vom Erstbeklagten gehaltenen PKW, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, im Gemeindegebiet von Fieberbrunn auf dem Burgalmweg talwärts. Der PKW kam von der Straße ab und stürzte ca 80 m tief ab. Dabei wurde der Kläger, der nicht angegurtet war, ... mehr lesen...
Begründung: Am 16.4.1993 gegen 4.40 Uhr ereignete sich auf der Pyhrnautobahn A 9, Richtungsfahrbahn Spielfeld-Graz, auf Höhe des Baukilometers 74, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines PKW Audi 80 und der Erstbeklagte als Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Gelände- wagens Isuzu beteiligt waren. Unstrittig der Höhe nach ist der dem Kläger bei diesem Unfall entstandene Vermögensschaden von S 92.97... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Der Drittbeklagte hat sein Fahrzeug nach dem Auftanken in der Bedienungstankstelle in Gang gesetzt, nachdem der Tankwart die Rechnung ausgestellt, den der getankten Menge Treibstoff entsprechenden Betrag kassiert und sich der Drittbeklagte im Fahrzeug Notizen über Menge, Betrag und Kilometeranzahl gemacht hatte. Daß die Vorinstanzen dem Drittebeklagten bei dieser Sachlage zugebilligt haben, die erforderliche Sor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 9 Abs 2 EKHG ist ein Ereignis dann unabwendbar, wenn es weder der Halter selbst noch die mit seinem Willen beim Betrieb des Kraftfahrzeuges tätigen Personen trotz Beachtung jeder nach den Umständen des Falles gebotenen Sorgfalt abwenden konnten. Als Maßstab ist die Sorgfalt eines besonders umsichtigen und sachkundigen Kraftfahrers heranzuziehen; er muß die äußerste nach den Umständen des Falles mögliche und zumut... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 A
Rechtssatz: Schon durch die Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen liegt kein unabwendbares Ereignis vor, weil damit ein erhöhtes Risiko in Kauf genommen wird, das schon durch die Nichtteilnahme an Rennen abgewendet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 149/97v Entscheidungstext OGH 10.04.1997 2 Ob 149/97v Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Als Maßstab für die nach den Umständen des Falles gebotene äußerste Sorgfalt ist im Falle der Teilnahme an einem Rennen die Sorgfalt eines tüchtigen und gewissenhaften Rennfahrers heranzuziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 149/97v Entscheidungstext OGH 10.04.1997 2 Ob 149/97v Schlagworte SW: Autorennen ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Bei der Nichteinhaltung der gebotenen Sorgfalt kommt es nicht darauf an, ob den Lenker ein Verschulden trifft. Das Gesetz stellt, wenn es "jede gebotene Sorgfalt" verlangt, auf einen rein objektiven Maßstab ab. Dass die Haftung jedenfalls dann eingreift, wenn dieses Maß an Sorgfalt nicht eingehalten wird, findet seinen Grund darin, dass dann ein objektiver Mangel in der Sphäre des Halters vorliegt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde als Zuseher des am 7.10.1990 auf der Bundesstraße Nr 72 ausgetragenen "Alpl-Bergrennens" schwer verletzt, als der Beklagte als Rennteilnehmer und Lenker des von ihm gehaltenen PKW Marke Sunbeam, Type Lotus, von der Rennstrecke abkam, auf eine vom Fahrbahnrand weg ansteigende Böschung geriet, einen als Absperrung dienenden hölzernen Weidezaun durchbrach und unmittelbar hinter dem Zaun stehende, sich teilweise am Zaun abstützende Zuschauer, daru... mehr lesen...