RS OGH 1976/6/30 8Ob109/76 (8Ob110/76)

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Veröffentlicht am 30.06.1976
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Norm

EKHG §9 Abs2 D

Rechtssatz

Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines auf der Autobahn manövrierunfähig zum Stillstand gelangten Milchtankwangens und eines nachfolgenden Lastkraftwagenzuges, der anläßlich eines Bremsversuches im Hinblick auf die vor ihm befindliche Fahrzeuganhäufung ins Schleudern geraten und ebenfalls praktisch manövrierunfähig schließlich gegen die Vorderfahrzeuge geschleudert wurde.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 109/76
    Entscheidungstext OGH 30.06.1976 8 Ob 109/76

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0058817

Dokumentnummer

JJR_19760630_OGH0002_0080OB00109_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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