Norm
EKHG §9 Abs2 DRechtssatz
Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines auf der Autobahn manövrierunfähig zum Stillstand gelangten Milchtankwangens und eines nachfolgenden Lastkraftwagenzuges, der anläßlich eines Bremsversuches im Hinblick auf die vor ihm befindliche Fahrzeuganhäufung ins Schleudern geraten und ebenfalls praktisch manövrierunfähig schließlich gegen die Vorderfahrzeuge geschleudert wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0058817Dokumentnummer
JJR_19760630_OGH0002_0080OB00109_7600000_001