Norm
EKHG §9 Abs2 CRechtssatz
Unter dem Begriff "jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" ist die äußerste nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0058326Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2021