Norm
EKHG §9 Abs2 CRechtssatz
Die Sorgfalt im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG ist nicht die gewöhnliche Verkehrssorgfalt, sondern die äußerste, nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0058317Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2018