Entscheidungsgründe: Am 22. November 1979 wurde Martin Leitner, der von der Klägerin eine Alterspension bezog, als Fußgänger auf der Bundesstraße 1 in Henndorf von dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Kombinationskraftwagen erfaßt und tödlich verletzt. Die Klägerin brachte vor, sie habe der Witwe nach dem Getöteten eine Witwenpension zu leisten, den Erstbeklagten treffe ein Mitverschulden von 2/3. Die Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Oktober 1984 stieß der Erstbeklagte, der im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Oberneuberg bei Pöllau Willibald P*** bei der Maisernte half, als Lenker und Halter des zum Verkehr auf öffentlichen Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 30 km/h zugelassenen Traktor Steyr540 (St 86.124), an dem ein 4,1 m langer, 1,8 m breiter und 2,2 m hoher (linke Bordwand um 40 cm in Schleuderrichtung des Gebläses überhöht), nicht zum öffentlichen Verkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zum Unfallszeitpunkt ca. 16 Jahre alte Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin und die zweitbeklagte Partei als Versicherer des PKW V 82.804 für alle entstandenen sowie zukünftig entstehenden Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 19. November 1981, bei welchem er als Radfahrer niedergestoßen wurde, im Ausmaß von 50 % haften. Die Erstbeklagte habe eine überhöhte Fahrgeschwindigkeit eingehalten und verspätet reagiert,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20.Dezember 1982 kam es in Villach im Bereich der Kreuzung Ossiacherzeile-Emil von Behringstraße zu einem Verkehrsunfall, an welchem der bei der Klägerin haftpflichtversicherte PKW Mazda 323 und der bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherte Rotkreuzwagen des Zweitbeklagten beteiligt waren. Die Klägerin leistete an vier Verletzte bisher S 410.280,--. In diesem Umfang sind Ersatzansprüche auf sie übergegangen. Die Klägerin begehrte von den Beklagten den E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28.Februar 1981 kam die Klägerin als Benützerin des von der Beklagten betriebenen Hochleiten-Schleppliftes am Stubnerkogel zu Sturz und zwar entweder dadurch, daß der neunjährige Alexander M*** in die Schleppspur rutschte oder durch ein Aussteigmanöver des gemeinsam mit der Klägerin einen Liftbügel benützenden Erwin L***. In der Folge rutschte die Klägerin die 57 bis 60 % steile Lifttrasse hinunter, kollidierte mit mehreren den Lift benützenden Personen und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20.6.1972 geborene Kläger fuhr am 13.1.1980 um ca. 14 Uhr 15 südlich des Ortsteiles Falpaus mit dem damals dreizehnjährigen Stefan K*** auf der nach Schnadingen führenden Gemeindestraße mit einer Rodel zu Tal. Bei der Einmündung dieser Straße in die Kaunerberg-Gemeindestraße stieß die Rodel mit dem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen T 196.395 zusammen, wodurch Stefan K*** get... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId4aABGB §1295 IId4b3EKHG §9 Abs2 H
Rechtssatz: Selbst bei Anlegung des strengen Maßstabes des § 9 Abs 2 EKHG kann bei einer kurzfristigen witterungsbedingten Sichtbehinderung (Nebelschwaden) nicht verlangt werden, deshalb sogleich die gesamte Schleppliftanlage einzustellen: Einerseits müssen auf der Strecke befindliche Schifahrer weiterbefördert werden, andererseits muß auf Grund der Eigenart des Betriebes von Schleppliften e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten betreiben am Naßfeld Schilifte, darunter den Schlepplift "Hohe-Höhe", der das Rudniggebiet mit dem Madritschenkopf verbinden. Mit der Behauptung, am 1.April 1983 bei der Benützung des Schleppliftes wegen einer erheblichen Glätte der unzureichend präparierten Schleppspur ausgerutscht, gestürzt und in der Folge durch einen nachfolgenden Schleppliftbenützer - der Schlepplift sei nicht rechtzeitig abgestellt worden - schwer verletzt worden zu sein, b... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 25.10.1985 als Fußgänger auf der Dammstraße in Lauterach von dem von Ludwig T*** gelenkten, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen V 75.258 niedergestoßen und schwer verletzt. Ein wegen dieses Unfalles gegen Ludwig T*** eingeleitetes Strafverfahren endete mit dessen Freispruch (Verfahren U 2312/80 des Bezirksgerichtes Bregenz). In der vorliegenden, auf die Bestimmungen des KFG 1967 und des EKHG gestützten Klage wird ein in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13.7.1981 ereignete sich in St. Valentin, Ortsgebiet Rems, auf der Bundesstraße B 1 gegen 15,30 Uhr ein Verkehrsunfall, bei dem die minderjährige Klägerin von dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW Mercedes L 508/D/35, N 379.816, niedergestoßen und verletzt wurde. Der Erstbeklagte wurde von dem gegen ihn dieses Unfalles wegen erhobenen Strafantrag wegen des Vergehens der fahrlässi... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 G
Rechtssatz: Wenn auch an den Betriebsunternehmer einer Eisenbahn und dessen Bedienstete keine unzumutbaren, praktisch unmöglichen Anforderungen gestellt werden dürfen, so ist es doch auch bei Nachtzeit unerläßlich wenn ein Zug Verspätung hat, die unmittelbar bevorstehende Abfahrt des Zuges in geeigneter Form anzukündigen. Das Verlangen der Anrainer nach ungestörter Nachtruhe muß gegenüber den Erfordernissen der Sicherheit d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bEKHG §9 Abs2 G
Rechtssatz: Das Aufspringen auf einen anfahrenden Zug durch einen Fahrgast liegt nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit. Gerade das Bestehen eines diesbezüglichen Verbotsgesetzes (§ 44 Abs 3 EisbG) und der entsprechenden Strafbestimmung (§ 54 Abs 1 EisbG) zeigt, daß der Gesetzgeber mit solchen Verhaltensweisen rechnet und deren Pönalisierung für notwendig erachtet, um die damit verbundenen Gefahren zu minim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 10. 1979 ereignete sich gegen 2 Uhr morgens am Hauptbahnhof Villach ein Unfall, bei dem der Kläger als Fahrgast des Expreßzuges 232 der Beklagten schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrte aus dem Titel des Schadenersatzes aus diesem Unfall von der Beklagten die Bezahlung eines Schmerzengeldes von 250.000 S samt Anhang sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Kosten, die ihm aus einer Vermehrung seiner Bedürfnisse auf Grund d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. August 1980 ereignete sich um ca. 13,15 Uhr auf dem Zenzlwandparkplatz östlich der Bundesstraße 67 im Gemeindegebiet von Gratkorn auf der Höhe des Bundesstraßenkilometers 38,845 ein Verkehrsunfall, bei dem das rechte Vorderrad des vom Erstbeklagten gelenkten LKW-Zuges Fiat 619 N 1 (polizeiliches Kennzeichen des Zugfahrzeuges St 306.370), dessen Halterin die Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die Drittbeklagte war, den linken Vorfuß des am 3. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 10. Jänner 1976 als Fußgänger auf der Landesstraße in Ferndorf von dem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen K 228.604 erfaßt, zu Boden gestoßen und schwer verletzt. Eine von ihm wegen dieses Unfalles zu 24 Cg 187/77 des Landesgerichtes Klagenfurt gegen die beiden beklagten Parteien eingebrachte Schadenersatzklage wurde mit rechtskräftigem Urteil abgewiesen. Im gegens... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 DEKHG §11 Abs1 B1KFG §16 Abs2
Rechtssatz: Ist ein ausländischer Anhänger eines Sattelkraftfahrzeuges nicht mit seitlichen Rückstrahlern ausgestattet (§ 16 Abs 2 KFG), so führt dies zufolge der bei Dunkelheit, Nebel und dergleichen wesentlich erschwerten Erkennbarkeit eines einbiegenden oder querenden Sattelkraftfahrzeuges zu einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, für welche der Halter grundsätzlich einzustehen hat. ... mehr lesen...
Die Klägerin benützte am 26. 2. 1980 einen von der Erstbeklagten betriebenen Schlepplift; die Zweitbeklagte ist deren persönlich haftende Gesellschafterin. Andrea U, die einige Schleppgehänge vor der Klägerin fuhr, kam unweit der Bergstation wegen eines Wadenkrampfes zu Sturz und rutschte gegen die Klägerin, wodurch diese ebenfalls stürzte. In weiterer Folge prallte die Klägerin gegen den Betonsockel einer Liftstütze, wodurch sie schwere Schädelverletzungen erlitt. Die Klägerin br... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Betriebsgefahr ist funktionell darin zu erblicken, dass zur gewöhnlichen Betriebsgefahr besondere Gefahrenmomente hinzutreten, die nach dem normalen Ablauf der Dinge nicht schon dadurch gegeben waren, dass ein Fahrzeug überhaupt in Betrieb gesetzt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 2/84 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 H
Rechtssatz: Keine außergewöhnliche Betriebsgefahr eines Schleppliftes bei einer Kollision eines Beförderten mit einem plötzlich in der Schleppspur auftauchenden Hindernis. Entscheidungstexte 2 Ob 2/84 Entscheidungstext OGH 31.01.1984 2 Ob 2/84 Veröff: SZ 57/27 = ZVR 1984/297 S 308 2 Ob 19/86 Entsch... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schließt ein Gelingen des Entlastungsbeweises nicht aus, wenn zwischen der Außerachtlassung jeder nach den Umständen gebotenen Sorgfalt und dem Unfall kein Kausalzusammenhang besteht. Eine überhöhte Geschwindigkeit die für den Unfall nicht ursächlich war, steht der Annahme eines unabwendbaren Ereignisses daher nicht entgegen. (Hinweis auf deutsche Judikatur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdEKHG §7 Abs1EKHG §9 Abs2 G
Rechtssatz: Gegenüber dem krassen Verschulden einer Radfahrerin, die bei Rotlicht in die Kreuzung einfuhr, tritt ein geringfügiges Fehlverhalten (Unaufmerksamkeit im Sinne des § 38 Abs 4 StVO) des Personenkraftwagenlenkers so zurück, dass es bei der Schadensteilung zu vernachlässigen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 130/83 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 DEKHG §11StVO §2 Abs1 Z26StVO §46 Abs4 litc
Rechtssatz: Das Vorliegen einer besonderen Betriebsgefahr wird dann bejaht, wenn Umstände vorlagen, wegen der das Anhalten eine besondere gefährliche Situation herbeiführte; durch das Anhalten auf der Autobahn entsteht dann keine besondere Gefahr, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, sodass die sonst auf Autobahnen gefahrenen hohen Geschwindigkeiten, wegen welcher ein auf... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 DEKHG §11 Abs1 B1
Rechtssatz: Außergewöhnliche Betriebsgefahr durch Ausfall der Beleuchtung eines Traktors. Entscheidungstexte 2 Ob 94/83 Entscheidungstext OGH 31.05.1983 2 Ob 94/83 Veröff: ZVR 1984/241 S 241 2 Ob 30/86 Entscheidungstext OGH 27.01.1987 2 Ob 30/86 Auch; Beisatz: Außergewöhnliche ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 AStVO §3 B7StVO §3 Ca
Rechtssatz: Auch bei Anwendung des strengeren Sorgfaltsmaßstab des § 9 Abs 2 EKHG muß der Kraftfahrer nicht damit rechnen, daß sich Kinder von der Aufsichtsperson losreißen und über die Fahrbahn laufen. Entscheidungstexte 8 Ob 12/83 Entscheidungstext OGH 19.05.1983 8 Ob 12/83 Veröff: ZVR 1984/150 S 171 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 DEKHG §11 Abs1 B1
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Betriebsgefahr kann auch durch höhere Gewalt wie zB Erdrutsch, Felssturz usw herbeigeführt werden. Geht die Lenkfähigkeit eines mit höherem Tempo fahrenden und damit die Hindernislosigkeit der Straße voraussetzenden Fahrzeuges zufolge eines durch Naturereignis auf die Fahrbahn gefallenen als möglich angezeigten (Gefahrenzeichen "Steinschlag" § 50 Z 10 b StVO 1960) Hinderniss... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C
Rechtssatz: Auch bei Anwendung des besonders strengen Sorgfaltsmaßstabes des § 9 Abs 2 EKHG kann von einem Kraftfahrer der an seinem Personenkraftwagen einen Lenkungsdefekt vermutet, weil sich plötzlich die Lenkung "leer durchdreht", nicht verlangt werden, deswegen vom Anhalten seines Fahrzeuges an einer Stelle der Fahrbahn, an der auch das Halten erlaubt ist, Abstand zu nehmen, weil die Fahrbahn vereist ist und daher die M... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2EKHG §11 Abs1
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Betriebsgefahr im Sinne der §§ 9 Abs 2 und 11 Abs 1 EKHG ist immer dann anzunehmen, wenn durch die schon durch den Betrieb des Fahrzeuges gegebene gewöhnliche Betriebsgefahr eine besondere Gefahrenlage hervorgerufen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 294/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 8 Ob 294/81 Veröff: ZVR 1983/1 S 1... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §20 IEStVO §76 III
Rechtssatz: Eine Reaktionsverspätung von 0,3 Sekunden eines sich mit fünfunddreißig km/h einem Fußgeherübergang nähernden Kraftfahrers stellt keine Verstoß gegen die erhöhte Sorgfaltspflicht dar. Entscheidungstexte 8 Ob 180/81 Entscheidungstext OGH 14.01.1982 8 Ob 180/81 2 Ob 44/06v En... mehr lesen...
Norm: EKHG §6 Abs1EKHG §9 Abs2 GEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Das Einsteigen und Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug und damit auch das Öffnen und Schließen der Fahrzeugtüren zum Zwecke des Einsteigens und Aussteigens aus Anlass einer Beförderung ist ein mit dem Betrieb dieses Fahrzeuges zusammenhängender Vorgang; der Kraftfahrzeughalter haftet für das Verschulden seiner Fahrgäste beim Öffnen der Wagentür zum Einsteigen und Aussteigen (hier: für Bes... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 A
Rechtssatz: Liegt eine auf ein unverschuldetes Versagen (Getriebestörung) einer Verrichtung bzw Betriebseinrichtung des Fahrzeuges beruhende außergewöhnliche Betriebsgefahr vor, so schließt dies die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG aus. Entscheidungstexte 2 Ob 99/81 Entscheidungstext OGH 30.06.1981 2 Ob 99/81 Veröff: ZVR... mehr lesen...