Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: § 11 EKHG ist auch in solchen Fällen anzuwenden, in denen nur auf einer Seite der an dem Unfall Beteiligten eine Verschuldenshaftung gegeben ist, nicht aber auf der anderen Seite. Entscheidungstexte 2 Ob 162/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 2 Ob 162/72 Veröff: ZVR 1974/81 S 133 2 Ob 54/73 Entsch... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Besondere Betriebsgefahr liegt vor wenn ein zum Stillstand gekommenes Fahrzeug bei ungünstigen Sichtverhältnissen die ganze Fahrbahnhälfte einer Bundesstraße versperrt. Entscheidungstexte 2 Ob 162/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 2 Ob 162/72 Veröff: ZVR 1974/81 S 133 8 Ob 92/78 Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Wenn zwei Haftpflichtige jeweils nur Gefährdungshaftung zu vertreten haben, dann ist eine Abwägung dahin vorzunehmen, bei welchem der beiden Betriebe die Betriebsgefahr größer ist. Bei gleich großer Betriebsgefahr beider Kraftfahrzeuge ist der Schaden im Verhältnis von 1 : 1 zu teilen. Entscheidungstexte 2 Ob 54/72 Entscheidungstext OGH 12.10.1972 2 Ob 54/... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Wenn zwei oder mehrere Fahrzeuge zusammenstoßen und gegenseitig einen Schaden verursachen, so sind die gegenseitigen Ersatzansprüche der ersatzpflichtigen Halter nach der Ausgleichsregel des § 11 Abs 1 letzter Satz EKHG zu beurteilen. Die von den Vorinstanzen auf Grund der Bestimmungen der §§ 1, 5 EKHG zutreffend bejahte Ersatzpflicht der beteiligten Fahrzeughalter schließt den gegenseitigen Schadensausgleich nicht ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Eine Ausgleichspflicht im Sinne des § 11 EKHG kann entfallen, wenn einem primär unfallskausalen schuldhaften Fehlverhalten des einen Beteiligten lediglich eine allfällige Fehlreaktion des anderen gegenübersteht. Entscheidungstexte 2 Ob 16/72 Entscheidungstext OGH 10.02.1972 2 Ob 16/72 Veröff: ZVR 1973/12 S 14 2 Ob... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Die Unterlassung einer naheliegenden, durchaus möglichen und zumutbaren Abwehrhandlung des Verkehrsteilnehmers rechtfertigt seine Heranziehung zum Ausgleich nach § 11 EKHG. Entscheidungstexte 8 Ob 124/71 Entscheidungstext OGH 21.09.1971 8 Ob 124/71 Veröff: ZVR 1972/159 S 306 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Beim Ausgleich der gegenseitigen Ersatzpflicht der Beteiligten im Sinne des § 11 EKHG kommt es nicht auf die Erbringung eines Entlastungsbeweises nach § 9 EKHG, sondern bei eindeutigen Verschulden eines Beteiligten vielmehr darauf an, ob nach den Umständen Anlass besteht, auch den anderen Beteiligten zum Ausgleich heranzuziehen. Entscheidungstexte 8 Ob 192/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11StVO §38
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden eines mit absolut überhöhter Geschwindigkeit bei Gelblicht in die Kreuzung einfahrenden Lastkraftwagen - Lenkers und eines links abbiegenden Personenkraftwagen - Lenkers. Entscheidungstexte 2 Ob 90/71 Entscheidungstext OGH 22.04.1971 2 Ob 90/71 Schlagworte L... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: § 11 EKHG ist nur im Ausgleichungsstreit (zwischen den haftenden Beteiligten), nicht auch im Streit des von den Haftenden verschiedenen Geschädigten gegen einen von ihnen anwendbar. Entscheidungstexte 2 Ob 456/70 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 2 Ob 456/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AASVG §332 AEKHG §8EKHG §11GSKVG §108
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger kann seinen Regreßanspruch gegen einen weiteren Schädiger (neben dem Sozialversicherten) nur in der Höhe der Quote geltend machen, die bei Durchführung eines inneren Ausgleichs der Gesamtschuldner auf diesen Schädiger entfiele. Entscheidungstexte 2 Ob 319/70 Entscheidungstext OGH 26.11.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11StVO §7 Abs1 IbStVO §7 Abs2 IbStVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Wer auf einer 8,50 Meter breiten Straße zum rechten Fahrbahnrand einen Abstand von 1,95 Meter hält, verstößt zwar gegen § 7 Abs 2 StVO 1960. Sein Verschulden ist jedoch gegenüber dem Verschulden des Lenkers eines entgegenkommenden Kraftfahrzeuges, der bei durch Staub behinderter Sicht einen Überholversuch unternimmt und dabei fünfundachtzig Zentimeter über ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Außerordentliche Betriebsgefahr liegt vor, wenn mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird, große Massen und Gewichte in Bewegung gesetzt werden oder eine Schnellbremsung oder Notbremsung vorgenommen wird (so schon ZVR 1967/180). Entscheidungstexte 2 Ob 134/70 Entscheidungstext OGH 30.04.1970 2 Ob 134/70 Veröff: ZVR 1971/23 S 34 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: § 11 EKHG behandelt nicht Ersatzansprüche eines Fahrzeuginsassen. Entscheidungstexte 2 Ob 95/70 Entscheidungstext OGH 16.04.1970 2 Ob 95/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058407 Dokumentnummer JJR_19700416_OGH0002_0020OB00095_7000000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BABGB §1489 IEKHG §8EKHG §11EKHG §17VersVG §67
Rechtssatz: Ausgleichungsansprüche eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten gegen einen anderen wegen Leistungen an Dritte verjähren in dreißig Jahren (§§ 11 Abs 1, 1. Satz, 17 EKHG). Die "Ausgleichung" gemäß § 11 Abs 1 2. Satz EKHG bei Ansprüchen eines Beteiligten muß schon bei der Erledigung dieser Ansprüche erfolgen; der Beteiligte kann nur so viel verlangen, als im en... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1962 ereignete sich im Ortsgebiet von H auf der Bundesstraß Nr 1 ein Verkehrsunfall, an dem Maria G als Lenkerin des dem Raimund C gehörenden LKWs und der Beklagte als Lenker des dem Alfred K gehörenden PKWs beteiligt waren. Maria G wurde wegen dieses Unfalles strafgerichtlich verurteilt. Der LKW des Raimund C war bei der Klägerin gegen Haftpflicht versichert. Die Klägerin leistete Schadenersatz an die Insassen des PKW (Alfred K und Marianne K) sowie an dritte Personen... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. August 1967 als Mitfahrer des von seinem Vater gelenkten Mopeds verletzt, als dieser mit einem vom Erstbeklagten gelenkten PKW der Zweitbeklagten (Republik Österreich) auf der Bundesstraße Nr 1 in W zusammenstieß. Der Vater des Klägers wurde im Strafverfahren freigesprochen; gegen den Erstbeklagten wurde ein Strafverfahren nicht eingeleitet. Der Kläger behauptet Alleinverschulden des Erstbeklagten am Unfall und verlangt von den beiden Beklagten zur ungeteilte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11
Rechtssatz: Verschuldensteilung 4 : 1 zwischen einem disziplinwidrig und riskant überholenden und einem anderen Personenkraftwagen - Lenker, der infolge eines Aufmerksamkeitsfehlers verspätet bremst. Entscheidungstexte 2 Ob 213/69 Entscheidungstext OGH 18.09.1969 2 Ob 213/69 Schlagworte Auto Pkw Kfz ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcEKHG §11StVO §7 Abs1 IbStVO §7 Abs2 IbStVO §19 Abs5 AIIb2
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des nach links abbiegenden Personenkraftwagenfahrers im Verhältnis zu einem mit dem Roller entgegenkommenden in zu großem Abstand zum rechten Straßenrand geradeaus Fahrenden (Fahrbahnbreite etwa sieben Meter, rechter Seitenabstand zwei Meter). Entscheidungstexte 2 Ob 2... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2KFG 1967 §64
Rechtssatz: Der Mangel der Lenkerberechtigung ist ein bei der Beurteilung des Umfanges der Ersatzpflicht zu berücksichtigender Umstand. Entscheidungstexte 2 Ob 349/68 Entscheidungstext OGH 16.12.1968 2 Ob 349/68 Veröff: SZ 41/176 8 Ob 238/73 Entscheidungstext OGH 04.12.1973 8 Ob 238/73 ... mehr lesen...
Am 2. November 1964 kam es in St. Niklas/Dr. an der Einmundung der Großsatteler Landesstraße in die St. Niklas-Gemeindestraße zu einem Zusammenstoß zwischen einem dem Kläger gehörigen und von ihm gelenkten Motorrad und einem PKW des Zweitbeklagten, den der Erstbeklagte lenkte. Dabei wurde u. a. der Kläger verletzt und erlitt Sachschaden. Der Erstbeklagte wurde aus diesem Anlaß wegen Übertretung nach § 335 StG. rechtskräftig verurteilt. Nach dem Urteilsspruch liegt ihm zur Last, aus ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO 1960 §7 Abs3 IVStVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §19 Abs1 AIId
Rechtssatz: Setzt sich einer der beiden Fahrstreifen fort und hört der andere Fahrstreifen auf, so muss der auf dem aufhörenden Fahrstreifen fahrende Kraftfahrer dem auf dem fortgeführten Fahrstreifen flutenden Verkehr den Vorrang geben. (§ 7 Abs 3). Entscheidungstexte 2 Ob 339/68 Entscheidungstext OGH 21.... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27StVO §18 Abs1StVO §21 Abs1StVO §23 Abs2
Rechtssatz: Das Halten in zweiter Spur (§ 23 Abs 2) nicht, um in eine bereits freie Parklücke einzufahren, sondern, um das Freiwerden einer Parklücke erst abzuwarten, ist gemäß § 23 Abs 2 verboten. Entscheidungstexte 2 Ob 196/68 Entscheidungstext OGH 18.10.1968 2 Ob 196/68 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11StVO 1960 §7 Abs2
Rechtssatz: Bei engen und unübersichtlichen Straßen kommt dem strengen Einhalten der rechten Fahrbahnseite erhöhte Bedeutung zu, sodaß ein Verstoß gegen diese Regelung besonders schwer wiegt. Demgegenüber tritt die Einhaltung einer für die Verhältnisse zu hohen Geschwindigkeit in der Beurteilung der Verschuldensfrage zurück. Diese Erwägungen rechtfertigen die Aufteilung des Schadens im Verhältnisse von 2 : 1 zu L... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO 1960 §7 Abs1 IStVO 1960 §16 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung bei Verkehrsunfall im Verhältnis 1 : 1 zwischen einem das Überholverbot nach § 16 (1) StVO 1960 verletzenden und einem nicht ganz rechts fahrenden Verkehrsteilnehmer. Entscheidungstexte 2 Ob 174/68 Entscheidungstext OGH 05.09.1968 2 Ob 174/68 Europ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 GEKHG §11StVO 1960 §18
Rechtssatz: Eine nur in Annäherungswerten feststellbare geringfügige Überschreitung des Tiefenabstandes während der Fahrt in einer Kolonne begründet kein zivilrechtliches Verschulden, wohl aber Halterhaftung. Entscheidungstexte 2 Ob 109/68 Entscheidungstext OGH 06.06.1968 2 Ob 109/68 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11StVO §19 Abs1
Rechtssatz: Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug - Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Keine überwiegende Betriebsgefahr schon allein deshalb, weil ein Personenkraftwagen mit dreißig km/h und der andere mit höchstens fünfundfünfzig km/h fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 340/67 Entscheidungstext OGH 14.11.1967 2 Ob 340/67 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 BEKHG §11
Rechtssatz: Den Lenker und Halter eines Kraftfahrzeugs, der auf abschüssiger Straße bei für ihn nicht vorhersehbarem Versagen der Fußbremse (infolge Platzens eines Bremsschlauches) noch zwei weitere Bremsversuche mit dieser Bremse unternimmt,anstatt sofort auf den niedrigeren Gang zurückzuschalten, trifft kein Verschulden; er haftet lediglich nach Kraftfahrzeughaftpflichtrecht. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §16 Abs1 lita
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1, wenn ein Personenkraftwagenlenker, der sein Fahrzeug wegen eines gegen das Überholverbot des § 16 Abs 1 lit a StVO 1960 verstoßenden Verhaltens des Lenkers eines anderen Personenkraftwagens, das er selbst zu überholen beabsichtigt, scharf nach links lenkt, in der Folge aber durch weitere nicht in der Verkehrslage begründete Lenkhandlungen derart übersteuert, daß es sich über... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §7 Abs4 IbStVO §7 Abs4 V
Rechtssatz: Schadensteilung 2 : 3 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der, ohne auf den nachkommenden Verkehr zu achten, zum linken Fahrbahnrand zufährt und hiebei mit einem nachkommenden Personenkraftwagen kollidiert, dessen Lenker zu schnell und unaufmerksam fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 210/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 ... mehr lesen...