Norm
EKHG §11 B2Rechtssatz
Schadensteilung 2 : 3 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der, ohne auf den nachkommenden Verkehr zu achten, zum linken Fahrbahnrand zufährt und hiebei mit einem nachkommenden Personenkraftwagen kollidiert, dessen Lenker zu schnell und unaufmerksam fährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058990Dokumentnummer
JJR_19670706_OGH0002_0020OB00210_6700000_001