Norm: EKHG §11 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 11 EKHG A - Allgemeines B - Einzelfälle B 1 - Zur Betriebsgefahr B 2 - Sonstiges (insbesondere Verstöße gegen einzelne Schutznormen, Schadensteilung im Einzelfall) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102198 Dokumentnummer JJR_19960906_OGH0002_000EKH00011_9600000_001 mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Betriebsgefahr liegt vor, wenn ein Transportbegleitfahrzeug schräg zur Fahrbahnlängsachse und im Schrittempo auf den zweiten Fahrstreifen einer Autobahn gelenkt wird, um Verkehrsteilnehmer, die den Überholfahrstreifen im Normalfall mit höherer Geschwindigkeit befahren, zum Anhalten zu veranlassen. Entscheidungstexte 1 Ob 49/95 Entsche... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2
Rechtssatz: Wenn der Unfallhergang ungeklärt blieb und keine Umstände festgestellt werden, aus denen sich ein Verschulden oder eine unterschiedliche Betriebsgefahr eines der beteiligten Fahrzeuge ergibt, ist der Schaden 1 : 1 zu teilen. Entscheidungstexte 2 Ob 39/94 Entscheidungstext OGH 19.05.1994 2 Ob 39/94 Schlagwor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung eines Schmerzengeldes im Betrag von zuletzt 80.000 S sA zur Abgeltung der Schmerzen, die ihr Ehemann infolge der (tödlichen) Verletzungen zu erdulden hatte, die er sich am 11.8.1988 bei einem Unfall zugezogen hatte, der dadurch zustandegekommen sei, daß ihr Mann anläßlich der Durchführung von Malerarbeiten an einer Stütze der von der Beklagten betriebenen Seilbahn durch einen Schupfer des Laufwerkes der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.1.1985 ereignete sich in Wien ***** im Bereich der Kreuzung der L***** Straße mit der W*****straße ein Verkehrsunfall, an dem der am ***** geborene Kläger als Fußgänger und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten KKW VW *****, beteiligt waren. Der Kläger wurde schwer verletzt. Der Kläger begehrte von den Beklagten mit der Behauptung, der Unfall sei auf einen groben Aufmerksamkeitsfehler der Erstbe... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines Personenkraftwagens, der in einem 7,5 Meter breiten Autobahntunnel mit Gegenverkehr angehalten wird. Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der die für sein Fahrzeug zulässige Höchstgeschwindigkeit um zehn km/h überschreitet und auf das gut sichtbare Hindernis viel zu spät reagiert. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte fuhr am 21.11.1988 mit seinem PKW von München in Richtung Schweiz. Da die Fahrbahn schneebedeckt war, kaufte er in München Schneeketten und ließ sie an den Hinterrädern seines Fahrzeuges montieren. Der Monteur sagte ihm, er könne damit bis in die Schweiz fahren. Der Beklagte hatte noch nie Schneeketten aufgezogen, er war auch zur Demontage nicht imstande. Er fuhr Richtung Bregenz, hielt die vom Monteur empfohlene Geschwindigkeit von 50 bis 60 km... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm am 29.9.1985 an einem vom Motorsportclub T***** organisierten Motocross-Rennen teil. Im Zuge des Rennens kam er zu Sturz, wobei der Kläger entweder durch das Motorrad, das sich vom Beklagten gelöst hatte, oder aber durch einen Pfahl, gegen den das Motorrad geschleudert worden war, schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrte vom Beklagten den Ersatz des ihm bei diesem Unfall entstandenen Schadens und die Feststellung der Haftung des Beklagten f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Gendarmeriebeamte Bezirksinspektor Johann SCH***** war am 12.6.1989 Pilot des Hubschraubers Type AB 206 Jet Ranger, Kennzeichen OE-BXT, dessen Halter die beklagte Republik ist. Er brachte gegen 14,30 Uhr ein schwerstverletztes Unfallsopfer aus Nötsch in das Landeskrankenhaus Klagenfurt. Das Wetter war schön, es herrschte kein übermäßiger Wind. Zur selben Zeit fuhr die 1,59 m große, 48 kg schwere Klägerin, eine Bedienstete des Landeskrankenhauses Klagenfurt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28.9.1988 ereignete sich gegen 16.40 Uhr auf der L 15 im Gemeindegebiet von Bildstein (Bezirk Bregenz) ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Radfahrer und der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger, der hiebei schwere Verletzungen erlitt, macht, gestützt auf Alleinverschulden des Erstbeklagten, Schadenersatzansprüche geltend, und zwar forderte er S 150.000 Schmerzengeld, S 100.00... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Daß ein bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug zu Schaden gekommener Radfahrer nicht Beteiligter im Sinne des § 11 Abs 1 EKHG ist und daß seine Schadenersatzansprüche gegen den Halter des Kraftfahrzeuges (bzw. den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.8.1981 ereignete sich gegen 22,10 Uhr im 10. Wiener Gemeindebezirk in der Gudrunstraße auf Höhe der in der Favoritenstraße eingerichteten Fußgängerzone ein Verkehrsunfall, an dem Novica M*** als Halter und Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen W 573.579 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Motorrades mit dem Kennzeichen N 27.215 beteiligt waren. Bei diesem Verk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20.Mai 1988 ereignete sich auf der A 21, Richtungsfahrbahn Wien, nächst Kilometer 37.300 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter mit seinem PKW Mercedes 200 D, W 497.597 und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen, bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW MAN/VW W 752.183, der mit einem Ladekran und einer gelb-roten Rundumleuchtanlage ausgestattet war, beteiligt waren. Im Unfallszeitpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2.Juli 1983 verursachte der Erstbeklagte als Lenker des nicht zum Verkehr zugelassenen Mopeds des Zweitbeklagten einen Verkehrsunfall, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der am 1.Juni 1982 geborene Kläger begehrte den ihm seiner Mutter gegenüber zustehenden Unterhalt von S 1.041,12 (18 % des Karenzgeldes von S 5.784) monatlich, und zwar an Kapital S 54.138,24 samt gestaffelten Zinsen sowie ab 1.Dezember 1987 in Form einer monatlichen Ren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.März 1987 ereignete sich im Bereich der Kreuzung der 9,5 m breiten Frankenburger Landesstraße mit der Gamperer Bezirksstraße ein Verkehrsunfall, an dem der auf der bevorrangten Landesstraße fahrende Kläger mit seinem Kombinationskraftwagen, Opel Kadett (O 508.982) und der vom Erstbeklagten gelenkte, von der Zweitbeklagten gehaltene und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherte auf der Bezirksstraße kommende LKW-Zug (Steyr 1491, O 273.398 samt Anhänge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juni 1985 ereignete sich auf dem Pramaweg in Going in Richtung der Unterführung der B 312 ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten und gehaltenen Moped der Marke Sachs RS 40 mit dem polizeilichen Kennzeichen T 164.722 und dem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen PKW der Marke VW 53 mit dem polizeilichen Kennzeichen T 344.356, welcher zum Unfallszeitpunkt bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war. Bei diesem Verkehrsunfall erlitt ... mehr lesen...
Begründung: Am 19. Dezember 1985 ereignete sich um etwa 22,45 Uhr auf der Autobahn von München nach Salzburg im Bereich der Gefällstrecke Irschenberg auf Höhe des Autobahnkilometers 45,82 im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Verkehrsunfall, an dem der Zweitkläger Dr. Helmut H*** als Lenker des der Erstklägerin Dr. Adelheid H*** gehörigen und von ihr gehaltenen PKWs VW Polo, Kz.Nr. S 124.031, sowie der Erstbeklagte Franz K*** als Lenker des von der Zweitbeklagten Walt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. April 1984 gegen 13,45 Uhr ereignete sich auf der Fahrbahn der Praterstraße Richtung Stadt in der Nähe des damaligen Wohnhauses der Klägerin (Praterstraße 43) ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Fußgängerin und der Zweitbeklagte als Eigentümer, Halter und Lenker des bei der Erstbeklagten gegen Haftpflicht versicherten PKWs VW Golf, W 472.142, beteiligt waren. Die Klägerin wurde bei dem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Sie begehrte zunächst unt... mehr lesen...
Begründung: Am 9. Juni 1988 mähte der Kläger mit einem Kreiselmäher auf dem von ihm gepachteten, nördlich der Bahnstrecke Villach-Rosenbach gelegenen Grundstück 624/1 KG Ferlach. An einer etwa 11 m vom Gleiskörper entfernten Stelle geriet der Kläger während der Mäharbeiten mit dem Kreiselmäher gegen einen im Gras liegenden Bremsklotz, wodurch der Mäher beschädigt wurde. Außer Streit steht, daß die Kollision des Rasenmähers mit einem 8 kg schweren Bremsbacken der ÖBB erfolgte. Gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. Juni 1986 ereignete sich gegen 0,40 Uhr in Graz auf der Neutorgasse südlich des Andreas-Hofer-Platzes ein Verkehrsunfall, an dem Johannes C*** als Lenker des PKW des Klägers mit dem Kennzeichen G 506 und der Erstbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen St 13.110 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Omnibusses. Die beiden in Richtung Süden fahrenden Fahrzeuge kollidierten bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lenkte am 1.Juli 1985 ihren PKW durch die Conrad von Hötzendorf-Straße in Graz und beabsichtigte, nach links in die Bockmanngasse einzubiegen. Dabei mußte sie die in der Mitte der Conrad von Hötzendorf-Straße befindlichen Straßenbahngeleise überqueren. Hiebei kam es zur Kollision mit einem in derselben Richtung fahrenden Straßenbahntriebwagen der beklagten Partei. Der Triebwagen stieß mit der 51,5 cm von der Begrenzung der vorderen Stoßstange hina... mehr lesen...