Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Unter den "Beteiligten" im Sinne des § 11 Abs 1 EKHG ist auch der Lenker des Kraftfahrzeuges zu verstehen. Denn wenn auch im EKHG eine der Vorschrift des § 18 Abs 3 KraftVerkG entsprechende Bestimmung nicht ausdrücklich enthalten ist, besteht doch kein Grund zur Annahme, dass der Gesetzgeber des EKHG die Haftung des Fahrzeuglenkers in der Art verschärfen wollte, dass dieser zunächst solidarisch mit den anderen Betei... mehr lesen...
Der Kläger hat am 29. Mai 1961 als Lenker seines Lastkraftwagens auf der Salzachtal-Bundesstraße in der Ortschaft Tenneck einen Verkehrsunfall erlitten. Der vom Erstbeklagten geführte Lastwagenzug der zweitbeklagten Partei (bestehend aus Lastkraftwagen und Einachs-Anhänger) war auf der rechten Straßenseite (rechts: gesehen in der Fahrtrichtung des Klägers aus Richtung Salzburg) abgestellt. Der Kläger fuhr an diesem Lastwagenzug vorbei. In der Folge kam es zum Zusammenstoß zwischen dem... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Die normale Betriebsgefahr eines Motorradfahrers fällt gegenüber einem grob vorschriftswidrigen Verhalten eines Radfahrers nicht besonders ins Gewicht. Entscheidungstexte 2 Ob 64/63 Entscheidungstext OGH 21.03.1963 2 Ob 64/63 Veröff: ZVR 1963/227 S 232 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Am 16. Dezember 1960 gegen 1/4 10 Uhr abends ereignete sich auf der Bundesstraße 1 im Gemeindegebiet von P. ein Serienunfall, bei dem der Kraftwagen einen Totalschaden erlitt. Zur Unfallszeit herrschte dichter Nebel, die Straße war stellenweise eisglatt und nicht bestreut. Ein von Josef T. gelenkter Lastkraftwagenzug hatte auf der rechten Fahrbahnseite angehalten. Auf ihn war ein von August R. gelenkter Lieferwagen Marke Tempo aufgefahren. Auf diesen Lieferwagen fuhr der von Sebasti... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 A
Rechtssatz: Ein Ausgleichsanspruch nach § 11 EKHG besteht sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - auch dann, wenn nur einer der zu Schaden gekommenen Halter Ersatz begehrt. Entscheidungstexte 2 Ob 273/62 Entscheidungstext OGH 18.10.1962 2 Ob 273/62 Veröff: ZVR 1963/179 S 185 8 Ob 152/74 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 BEKHG §11KFG 1955 §18 Abs5
Rechtssatz: Der Ausfall der Decklichter des Lastkraftwagenzugs bedeutet einen Fehler in der Beschaffenheit oder ein Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeuges; der Halter dieses Fahrzeuges wäre daher von den Folgen des Unfalls im Zusammenhang mit dem Ausfall der Beleuchtung nur dann loszuzählen, wenn er dargetan hätte, daß durch die Verkehrsregelung und Verkehrssicherung seitens der Verkehrspolizei -... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Mopedfahrers, der den Vorrang des flutenden Verkehrs mißachtet und mit einem Personenkraftwagen zusammenstieß, der zu spät und zu wenig wirkungsvoll bremste (Gefährdungshaftung). Entscheidungstexte 2 Ob 56/62 Entscheidungstext OGH 23.02.1962 2 Ob 56/62 Veröff: ZVR 1962/276 S 300 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Nur wenn eine Ersatzpflicht und sohin eine Ausgleichspflicht besteht, kann es zu einer Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahr und deren Ursächlichkeit für den Unfall kommen. Entscheidungstexte 2 Ob 220/61 Entscheidungstext OGH 09.06.1961 2 Ob 220/61 Veröff: ZVR 1961/252 S 209 2 Ob 47/63 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1EKHG §11
Rechtssatz: Der verletzte Kraftfahrzeughalter muß die eigene mitursächliche Betriebsgefahr, wenn er für sie einzustehen hat, auch seinem Schmerzengeldanspruch entgegenhalten lassen (so auch Urteil des BGH vom 13.04.1956, VI ZR 347/54 = JZ 1956,491 = NJW 1956,1067 Entscheidungstexte 2 Ob 345/60 Entscheidungstext OGH 28.10.1960 2 Ob 345/60 Veröff: S... mehr lesen...
Am 20. Mai 1958 ereignete sich auf der Landesstraße K. - V. ein Verkehrsunfall. Der Gärtner Wesselin M. fuhr mit seinem Lieferwagen auf dieser sechs Meter breiten Straße in Richtung V. Als er den auf einer von rechts einmundenden Seitenstraße herankommenden PKW. des Klägers erblickte, hielt er seinen Wagen vor der Einmundung der Seitenstraße an, um dem Kläger den Vorrang einzuräumen, und gab ihm ein Handzeichen. Der Kläger fuhr ohne anzuhalten mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1
Rechtssatz: Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf zum Teil vereister Fahrbahn erhöht die Betriebsgefahr. Entscheidungstexte 2 Ob 639/59 Entscheidungstext OGH 12.02.1960 2 Ob 639/59 Veröff: ZVR 1960/168 S 115 8 Ob 150/73 Entscheidungstext OGH 11.09.1973 8 Ob 150/73 Veröff: ZVR 1974/226 S 314 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11KFG §83StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Schadensteilung 2 : 1 zum Nachteil eines Lastkraftwagen - Halters, dessen Lastkraftwagen - Anhänger unbeleuchtet auf der Straße abgestellt wurde, und einem Personenkraftwagen - Fahrer, der nicht auf Sicht gefahren ist. Entscheidungstexte 2 Ob 542/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 2 Ob 542/59 Veröff: ZVR 1960/230... mehr lesen...
Norm: EKHG §11JN §1 DVIa1KraftfVerkG §17KraftfVerkG §18ZPO §41 B4
Rechtssatz: Prozeßkosten, die in einem Vorprozeß des bei dem Unfall Verletzten gegen den Haftpflichtversicherten entstanden sind, können im späteren Ausgleichsprozeß der Haftpflichtversicherungsanstalt gegen die anderen am Unfall Beteiligten geltend gemacht werden, da sie keine "vorprozessualen" Kosten sind. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B1RHG §1SachschadenhaftpflichtG §1
Rechtssatz: Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn. Entscheidungstexte 2 Ob 468/50 Entscheidungstext OGH 03.10.1950 2 Ob 468/50 Beisatz: Ergangen zum SachschadenhaftpflichtG. (T1) Veröff: SZ 23/275 ... mehr lesen...
Der dem Beklagten gehörige Lastkraftwagen stieß mit einem von Wien kommenden Triebwagenzug Nr. 199 der Wiener Lokalbahnen bei der Straßenkreuzung Schillerstraße - Wiener Neudorf zusammen. An dem Triebwagen des Zuges der Badner Lokalbahn entstand ein Schaden dadurch, daß der Anstrich abgeschürft und von der Motorumschaltwalze die Verkleidung teilweise abgerissen wurde. Die Behebung dieses Schadens erforderte einen Aufwand in der Höhe von 573.80 S. Das Erstgericht hat den Wiener Lokal... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2
Rechtssatz: (Zum AutomobilhaftpflichtG) Rechtliche Bedeutung des Mitverschuldens der Lenker zweier zusammengestoßener Kraftfahrzeuge für den Umfang des Sachschadenersatzes. Entscheidungstexte 2 Ob 1098/28 Entscheidungstext OGH 18.12.1928 2 Ob 1098/28 Veröff: SZ 10/354 Schlagworte SW: Auto European Ca... mehr lesen...